Pressemitteilung

Bürgermeister in Bürgerhand

Nideggen/Köln - Zum zweiten Mal können die Bürger einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen direkt über die Abwahl ihres Bürgermeisters entscheiden. In der Eifelstadt Nideggen steht am Sonntag ein entsprechender Antrag des Stadtrates gegen Bürgermeister Willi Hönscheid (CDU) zur Abstimmung. Der Antrag war auf Betreiben der CDU im Dezember von den Gemeindevertretern fast einstimmig beschlossen worden.

 

Hönscheid wird vorgeworfen, von der kommunalen Beihilfestelle Geld für Arztbesuche erhalten zu haben, die es nie gegeben habe. Auch soll er in den vergangenen Jahren sämtliche Bauprojekte an einen befreundeten Architekten vergeben haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, über die Köpfe der Ratsmitglieder hinweg bei der Landesbank Baden-Württemberg einen Kredit in Höhe von 25,5 Millionen Euro abgeschlossen zu haben, um die Schulden der Stadt zu tilgen. Davon soll Hönscheid auch selber finanziell profitiert haben. Landrat Wolfgang Spelthahn hat im Februar von Amts wegen gegen den amtierenden Bürgermeister ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Hönscheid ist seit 13 Jahren Bürgermeister von Nideggen. Zuletzt war er im September 2004 mit 53,2 Prozent der Stimmen in seinem Amt bestätigt worden.

 

Ein Bürgerentscheid über die Abwahl eines Bürgermeisters findet statt, wenn der Rat diesen mit Zweidrittel-Mehrheit beschließt. Dem Abwahlantrag muss die Mehrheit der Wähler zustimmen. Damit der Bürgerentscheid gültig ist, muss diese Mehrheit mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten ausmachen. Erstmals hatten im Jahr 2002 die Bürger von Ennigerloh ihren Bürgermeister auf diese Weise abgesetzt.

 

Die Initiative Mehr Demokratie fordert, dass Bürgermeister in Zukunft auch auf Antrag der Bürger abgewählt werden können. "Ein von den Bürgern direkt gewählter Bürgermeister muss von diesen auch wieder auf eigene Initiative abgewählt werden können", sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, am Freitag in Köln. Schily verwies darauf, dass Bürgerbegehren zur Abwahl eines Bürgermeisters in Brandenburg und Sachsen bereits möglich sind.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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