Pressemitteilung

Bürgermeister bekommen Transparenz-Post

Bündnis „NRW blickt durch“ verschickt Mustersatzung

Das Bündnis „NRW blickt durch“ hat heute an alle Bürgermeister, Landräte, Rats- und Kreistagsfraktionen und an die Direktoren der Landschaftsverbände in NRW eine Transparenz-Mustersatzung verschickt. Damit will das Bündnis aus Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie, Naturschutzbund und der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland eine Debatte über mehr Durchblick in der Kommunalpolitik anregen.

 

Mit der Übernahme der Transparenzsatzung verpflichten sich Gemeinden dazu, von sich aus Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften, öffentliche Pläne, Geodaten und weitere Informationen zu veröffentlichen. Dies soll in einem für jedermann einsehbaren zentralen und kostenlosen Informationsregister im Internet geschehen. „Damit würde bei den Bürgern das Vertrauen in das Handeln von Politik und Verwaltung gefördert“, erläutert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“, den Sinn der Satzung.

 

Zwar haben die Bürger in NRW durch das seit 2002 geltende Informationsfreiheitsgesetz Anspruch auf Informationen aus den Verwaltungen, jedoch müssen diese umständlich beantragt und dafür nicht selten Gebühren gezahlt werden. Mit der Transparenzsatzung soll diese Holschuld nun zur Bringschuld werden.

 

Das Transparenz-Bündnis hatte die Mustersatzung im Juli veröffentlicht. Seitdem war der Satzungsvorschlag bereits Thema in einigen Räten. In Geilenkirchen, Herford und Warendorf wurde der Vorschlag aus Angst vor den dadurch entstehenden Kosten und wegen Datenschutz-Bedenken verworfen. In Köln und Witten prüfen die Verwaltungen derzeit den Vorschlag von „NRW blickt durch“.

 

„Die Erstellung eines Informationsregisters kostet natürlich erst einmal Geld, aber davon profitieren nicht nur die Bürger, sondern auch die Verwaltungen, die auf diesem Weg schneller Informationen zwischen einzelnen Dienststellen austauschen können und damit Zeit und Geld sparen“, erläutert Trennheuser. Die Datenschutz-Bestimmungen seien aus dem bestehenden Informationsfreiheitsgesetz des Landes übernommen worden und insofern unbedenklich.

 

Mehr Informationen: <link http: www.nrw-blickt-durch.de aktuelles c a mehr-durchblick-vor-ort>Mehr Durchblick vor Ort

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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