Schulzusammenlegung und Grundstücksverkauf stehen zur Abstimmung
In Nordrhein-Westfalen stehen am Sonntag in zwei Orten Bürgerbegehren zur Abstimmung. In Bochum geht es um die Zusammenlegung von zwei Schulen, in der Gemeinde Ense bei Soest um den Verkauf eines Grundstücks. Das meldete die Initiative "Mehr Demokratie" am Freitag in Köln.
In Bochum hatte der Stadtrat im Dezember die Zusammenlegung des Gymnasiums am Ostring mit der Albert-Einstein-Schule in einem Neubau zum Schuljahr 2010/11 beschlossen. Hierdurch soll am Ostring für das dort geplante Justizzentrum mehr Platz geschaffen werden. Die Stadtverwaltung begründete die Schulzusammenlegung auch mit abnehmenden Schülerzahlen. Die Zahl von elf Gymnasien in Bochum sei auf Dauer nicht haltbar. Man habe nur die Alternativen, entweder eine Schule zu schließen oder zwei von ihnen zusammenzuführen.
Eine Bürgerinitiative hatte gegen die Zusammenlegung ein Bürgerbegehren gestartet. Das Gymnasium am Ostring biete als einzige Bochumer Schule ein spezielles Ausbildungsprogramm zusammen mit altsprachlichen Fächern an, die einen bevorzugten Standort in der Innenstadt geradezu brauchten, so die Initiatoren. Gerade die Universitätsstadt Bochum mit ihrem hohen Anteil an Studenten, Hochschullehrern und Professoren könne auf eine humanistische Schulausbildung nicht verzichten. Die Einbeziehung dieser Schule in ein großes Schulzentrum an einem anderen Standort verwische ihr Profil und gefährde ihre Überlebenschancen.
In Ense beabsichtigt der Rat den Verkauf eines ehemaligen Bahnhofsgeländes an den Betreiber einer Discount-Kette, der dort eine neue Filiale errichten will. Am jetzigen Standort reiche der Platz nicht aus, begründet der Investor seinen Bedarf.
Gegen das Vorhaben hatte der Betreiber eines lokalen Supermarktes ein Bürgerbegehren initiiert. Gegner des Grundstücksverkaufs befürchten eine Verdrängung des in Niederense bestehenden Einzelhandels durch den Discounter. Befürchtet wird eine Schwächung der Infrastruktur und der Verlust von Arbeitsplätzen.
Damit die Bürgerbegehren erfolgreich sind, benötigen sie neben der Mehrheit der Abstimmenden die Zustimmung von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten.
Mehr Informationen:
<link>Bürgerentscheid über Schulzusammenlegung in Bochum
<link>Bürgerentscheid über Grundstücksverkauf in Ense