Pressemitteilung

Bürgerentscheid macht Platz

Abstimmung über Bahnhofsvorplatz-Umgestaltung in Dinslaken

Die Bürger von Dinslaken stimmen am Sonntag über die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes der Stadt ab. Entschieden wird über die Frage, ob die derzeitigen Verkehrsführung sowie der Parkplatzsituation bei der Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes beibehalten werden soll.

 

Die von der Stadt geplante neue Verkehrsführung sieht vor, dass man nicht mehr am Bahnhof vorfahren kann. Durch die Neugestaltung des Areals will die Stadtverwaltung die Verkehre entflechten und die räumliche Situation ordnen. Vor dem Bahnhof soll eine klar gegliederte Fläche entstehen, die eine leichtere räumliche Orientierung und Vernetzung zwischen den Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs, den Fahrradabstellanlagen, den Parkplatzangeboten und den Hol- und Bringzonen ermöglichen soll. Hierbei soll die Parkplatzsituation ebenso verbessert werden wie die Situation von Menschen, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind.

 

Die Unabhängige Bürgervereinigung (UBV) hatte gegen diese Pläne ein Bürgerbegehren gestartet. Nach Meinung der Wählergemeinschaft würde die Neugestaltung zu einer schlechten Erreichbarkeit des Bahnhofs, insbesondere für ältere und behinderte Nutzer sowie Berufspendler führen. Die vorgesehene Umgestaltung werde außerdem eine Verkehrskonzentration im Bereich der Wilhelm-Lantermann-/Bahn- und Wielandstraße und damit eine zusätzliche Lärm- und Abgasbelastung der Anwohner zur Folge haben. Die angespannte Haushaltssituation lasse Investitionen hierfür in Millionenhöhe mit den zu erwartenden Folgekosten nicht zu.

 

Die UBV ist nicht grundsätzlich gegen eine Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes etwa zur Erstellung der Barrierefreiheit oder um kleine Verschönerungen zu erreichen. Baukosten von acht Millionen Euro verstehe bei der geplanten Verkehrsführung aber kein Bürger mehr. Vorrangig gehe es aber darum, die jetzige Verkehrsführung zu erhalten. Den Verkehr vom Platz zu nehmen sei nicht bürgerfreundlich.

 

Für einen Erfolg braucht das Bürgerbegehren neben der Mehrheit der Abstimmenden die Unterstützung von mindestens 15 Prozent aller Stimmberechtigten.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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