Aachen/Köln - Wegen Einhaltens der Sammelfrist ist ein Bürgerbegehren für den Erhalt des Bürgerhauses "Sandhäuschen" in Aachen für unzulässig erklärt worden. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Stadtrat am Mittwoch.
Begründet wird die Ratsentscheidung damit, dass auf der Unterschriftenliste des Bürger-begehrens ein zwischenzeitlich erzielter Kompromiss über den Erhalt des Sandhäuschens nicht erwähnt worden sei. Ein Großteil der Unterschriften wurde jedoch bereits vor der Kompromissfindung gesammelt.
Das Bürgerbegehren für die Wiederbelebung des seit drei Jahren leer stehenden Sandhäuschens im Stadtteil Laurensberg startete im Frühjahr. Das Bürgerhaus sollte wieder instand gesetzt und als Gastronomie- und Saalbetrieb unter Berücksichtigung der Interessen der Laurensberger Bürger, Vereine und Organisationen wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden.
Am 5. April hatte die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg in Einvernehmen mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens beschlossen, innerhalb eines Dreivierteljahres mit bürgerschaftlichem Engagement aus Laurensberg und in Kooperation mit der Stadt Aachen eine Instandsetzung des Sandhäuschens und eine Pächtersuche erfolgreich abzuschließen. Sollte in diesem Zeitraum erkennbar sein, dass sich dieses Ziel nicht erreichen lässt, soll das Sandhäuschen anderen Zwecken zugeführt werden.
Aus Sorge um ein Scheitern des Kompromisses hat die Bürgerinitiative das Bürgerbegehren im Juni mit 1.847 gültigen Unterschriften eingereicht, um die dreimonatige Einreichungsfrist nicht zu verpassen. Die Frist begann mit dem Beschluss der Bezirksvertretung. Gäbe es diese Frist nicht, hätte die Bürgerinitiative ihr Bürgerbegehren nicht einreichen müssen und könnte nach einem eventuellen Scheitern des Kompromisses ein neues Bürgerbegehren starten.
Die Initiative Mehr Demokratie hat die Einreichungsfrist deshalb als "Demokratie-Störfaktor" ausgemacht. "Der Fall Sandhäuschen beweist die Problematik der Sammel-frist für Bürgerbegehren in NRW besonders eindeutig", sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, am Donnerstag in Köln. Trotz eines absehbaren Erfolges sei die Bürgerinitiative zum Einreichen der Unterschriften gezwungen gewesen. Nach Ansicht des Vereins ist eine Sammelfrist für Bürgerbegehren aber überflüssig. "Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens sollten so lange Unterschriften sammeln können, wie in der Sache noch keine unveränderlichen Fakten geschaffen worden sind", schlägt Schily vor. Eine entsprechende Regelung gilt in Bayern.
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