Pressemitteilung

Bürgerbegehren unnötig unzulässig

Mehr Demokratie fordert Prüfung vor Unterschriftensammlung

Nachdem der Rat der Stadt Overath gestern ein Bürgerbegehren für formal unzulässig erklärt hat, hat die Initiative „Mehr Demokratie“ ihre Forderung nach einer Vorprüfung von Bürgerbegehren in NRW erneuert. „Die Landschaftsschutz-Initiative in Overath hat Wochen gebraucht, um mehr als 2.000 Unterschriften für ihr Bürgerbegehren gegen einen Bebauungsplan zu sammeln. Dieses Engagement war jetzt für die Katz. Würden Bürgerbegehren vor Beginn der Unterschriftensammlung statt danach auf Herz und Nieren geprüft, könnte man solche Entwicklungen verhindern“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.

 

Laut einem im Auftrag der Stadt Overath erstellten Rechtsgutachten ist das Bürgerbegehren der „Landschaftsfreunde Rappenhohn“ unzulässig, weil die Begründung des Begehrens nicht in direktem Zusammenhang zu dessen Fragestellung stehe. Der Gutachter unterstellt den Bürgerbegehrensinitiatoren zudem eine „unrichtige Tatsachendarstellung“ in der Begründung.

 

„Hier geht es um juristisches Klein-Klein, dass für Nichtjuristen kaum nachvollziehbar ist. Es sollte aber kein Jura-Studium notwendig sein, um ein Bürgerbegehren zum Erfolg zu führen“, so Trennheuser. Bürgerbegehren seien bei der Formulierung ihrer Unterschriftenlisten weitgehend allein gelassen. „Würden diese zu Beginn des Verfahrens rechtsverbindlich geprüft und nicht erst zu dessen Ende hin, könnten Fehler noch korrigiert werden“, erläutert Trennheuser.

 

Laut Zahlen des Vereins wurden seit 1994 von 776 Bürgerbegehren 274 für unzulässig erklärt. Das sind 35 Prozent aller direkt-demokratischen Initiativen. Mit der von Mehr Demokratie vorgeschlagenen Vorprüfung soll dieser Anteil sich in Zukunft verringern. Eine solche Vorprüfung gibt es bereits in Berlin und Thüringen. In Niedersachsen besteht die Möglichkeit, sich vom jeweiligen Hauptausschuss des Rates die Zulässigkeit des eigenen Bürgerbegehrens zusichern zu lassen.

 

In NRW will die Landesregierung im September einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, der sich am niedersächsischen Verfahren orientiert. Wenn alles glatt geht, tritt die Neuregelung bis Jahresende in Kraft. „Wir freuen uns, dass CDU und FDP unseren Verbesserungsvorschlag aufgegriffen haben und ins Landesparlament einbringen wollen. Eine Vorprüfung würde das unnötige Scheitern von Bürgerbegehren meist verhindern“, sagt Trennheuser voraus. Dann könnten alle Beteiligten über die Forderungen von Bürgerbegehren debattieren, statt über juristische Fallstricke.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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