Pressemitteilung

Bürgerbegehren: Richter rüffeln Düsseldorfer OB

Oberverwaltungsgericht droht mit Bürgerentscheid-Ansetzung

Der Stadt Düsseldorf droht in Sachen Bürgerbegehren eine juristische Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG). In einer mündlichen Anhörung zu einem Antrag auf Erklärung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen den Verkauf eines Grundstücks am Golzheimer Friedhof beurteilten die Richter die Erklärung der Unzulässigkeit dieses Begehrens als unbegründet.

 

Der Rat hatte das Bürgerbegehren im September und November zweimal für unzulässig erklärt, weil es Bauleitplanungsfragen berühre. Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung schließt Bürgerbegehren hierzu aus. Nach Auffassung des OVG steht ein Grundstücksverkauf aber in keiner direkten Verbindung zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Deshalb seien Bürgerbegehren gegen Grundstücksverkäufe erlaubt.

 

Mitte Oktober hatte der Düsseldorfer Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) zusammen mit der FDP-Fraktionsvorsitzenden Marie-Agnes Strack-Zimmermann einen Dringlichkeitsbeschluss zum Verkauf eines Grundstücks am Golzheimer Friedhof an die Victoria-Versicherung unterzeichnet und den Verkauf abgewickelt. Der Stadtrat hatte den Beschluss bestätigt. Laut Oberverwaltungsgericht ist dieser Beschluss ein Verstoß gegen das Prinzip der Organtreue. Bürgerbegehren seien ähnlich zu behandeln wie die als Gemeindeorgan gewählten Räte. Gemeindeorgane dürfen sich aber nicht gegenseitig in ihrer Arbeit behindern. Liefert die Stadt nun keine dem Gericht ausreichende Begründung ihres eiligen Verkaufs, will das OVG sie zur Ansetzung eines Bürgerentscheids verpflichten.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens werfen Oberbürgermeister Erwin vor, den Eilbeschluss gefasst zu haben, weil die nur Stunden später in Kraft getretene neue Gemeindeordnung Bürgerbegehren eine aufschiebende Wirkung zubilligt, die den Grundstücksverkauf vorerst gestoppt hätte.

 

Die Initiative "Mehr Demokratie" reagierte erfreut auf das Ergebnis der gestrigen Anhörung vor Gericht. "Die Oberverwaltungsrichter stärken damit die direkte Demokratie", erklärte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Was sich OB Erwin und seine Ratsmehrheit erlaubten, habe mit Demokratie nichts mehr zu tun. Daher sei der Rüffel für Oberbürgermeister und Rat nur zu begrüßen.

 

Durch den Verkauf des Grundstücks am Golzheimer Friedhof gefährdet die Stadt nach Ansicht der Initiatoren des im August eingereichten Bürgerbegehrens den Denkmalschutz für die historische Begräbnisstätte und das dort befindliche Atelierhaus. Sie verschärfe zudem die Parkplatzsituation in den angrenzenden Wohngebieten. Die Bürgerinitiative wollte deshalb erreichen, dass das Grundstück im Besitz der Stadt verbleibt.

 

<link>Bürgerbegehren "Rettet den Golzheimer Friedhof"

Pressesprecher


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