Pressemitteilung

Bürgerbegehren rettet Bücherbus

Kreis Soest/Köln - Im Kreis Soest haben Bücherfreunde mit einem Bürgerbegehren ihre rollende Bibliothek gerettet. Der Kreistag hat am Donnerstag einem Kompromiss zugestimmt, nach dem der bereits eingestellte Betrieb des Bücherbusses mit einem reduzierten Betrieb wieder aufgenommen wird. Der Bus soll vorerst bis zum Jahr 2008 weiter rollen. Bis dahin will der Kreis jährlich 150.000 Euro für den Fahrbetrieb zur Verfügung stellen.

 

Im Juni 2005 hatte der Kreistag gegen die Stimmen der SPD beschlossen, den Bücherbus zugunsten eines Medienhauses in Soest einzustellen. Eine Bürgerinitiative hatte hiergegen im letzten Sommer über 10.400 Unterschriften gesammelt. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten nach der Einstellung des Busbetriebs eine Unterversorgung der Bürger mit Leihbüchern insbesondere im ländlichen Raum befürchtet. Nach dem erfolgreichen Bürgerbegehren hatten SPD, Bürgergemeinschaft (BG) und Grüne in der Dezember-Sitzung des Kreistags den Antrag gestellt, den Bücherbus mit einem reduzierten Betrieb zu erhalten. Diesem Antrag stimmte der Kreistag nun einstimmig zu.

 

"Das Beispiel Soest beweist erneut, dass man mit einem Bürgerbegehren auch ohne Bürgerentscheid neue Bewegung in eine politische Debatte bringen kann", sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer der Initiative Mehr Demokratie am Freitag in Köln. Auf diesem Weg erziele immerhin jedes sechste Begehren einen Erfolg.

 

Schily bedauerte allerdings, dass das Bürgerbegehren nach einer Beanstandung des Zulässigkeitsbeschlusses des Kreistags vom Dezember durch Landrat Wilhelm Riebniger (CDU) formal nun doch für unzulässig erklärt wurde. Der Landrat hielt das Bürgerbegehren für unzulässig, weil auf der Unterschriftenliste in der Begründung eine Erwähnung der finanzpolitischen Entscheidungen und Erwägungen des Kreistags gefehlt habe. Auch sei der Vorschlag zur Deckung der durch den Weiterbetrieb des Busses entstehenden Kosten unzureichend gewesen. Mehr Demokratie hatte dieser Sichtweise in einer Stellungnahme widersprochen. Schily wies darauf hin, dass in NRW jedes dritte Bürgerbegehren für unzulässig erklärt wird. "Im Rahmen der angekündigten Reform der Gemeindeordnung sollte der Landtag dringend eine vereinfachte Durchführung von Bürgerbegehren beschließen", forderte der Geschäftsführer.

Pressesprecher


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