Pressemitteilung

Bürgerbegehren in Düsseldorf unzulässig

Düsseldorf/Köln - Der Rat der Stadt Düsseldorf hat am Montag ein Bürgerbegehren gegen die Privatisierung der Stadtwerke für unzulässig erklärt. CDU und FDP stimmten für eine entsprechende Verwaltungsvorlage. Die Unzulässigkeit wird damit begründet, dass der Verkauf inzwischen vollzogen und die Erreichung des Ziels des Bürgerbegehrens damit unmöglich geworden sei. Auch enthalte das Bürgerbegehren keinen hinreichenden Vorschlag zur Deckung der bei einem Nichtverkauf entfallenden Einnahmen. Zudem sei die Behauptung, die Stadt halte 50,1 Prozent der Stadtwerke-Anteile, durch den Verkauf inzwischen unrichtig geworden.

 

CDU und FDP hatten in einer Ratssitzung am 15. Dezember mit ihrer Mehrheit den Weg für die Privatisierung der städtischen Betriebe frei gemacht. Die Gewerkschaft Verdi hatte gegen diese Pläne zuvor ein Bürgerbegehren mit 90.000 Unterschriften eingereicht. Die Initiative wandte sich gegen den von Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) betriebenen Verkauf von weiteren 25 Prozent der Stadtwerke an den Energieversorger Energie Baden-Württemberg (EnBW). Erwin hatte die Verkaufspläne erst Anfang Dezember öffentlich gemacht.

 

Der Verkauf bringt der Stadt 361 Millionen Euro ein. Vor fünf Jahren hatten Gewerkschaften und verschiedene Parteien mit einem Bürgerbegehren den Verkauf einer Anteilsmehrheit an die EnBW gestoppt. In einem Bürgerentscheid hatten sich seinerzeit 89,2 Prozent der Abstimmenden gegen den Verkauf ausgesprochen.

 

Die Initiative Mehr Demokratie hat als Konsequenz aus den Vorkommnissen in Düsseldorf einen besseren Schutz von Bürgerbegehren gefordert. "Erfolgreiche Bürgerbegehren dürfen nicht durch Entscheidungen oder Handlungen von Bürgermeistern oder Gemeindevertretern unterlaufen werden", sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie am Dienstag in Köln. Ist ein Bürgerbegehren eingereicht, soll nach Vorschlag von Mehr Demokratie eine entsprechende Schutzwirkung in Kraft treten, die bis zum Bürgerentscheid gilt.

 

Schily verwies auf eine entsprechende Regelung in der bayerischen Gemeindeordnung. "Die Missachtung eines Bürgerbegehrens nach Düsseldorfer Art wäre in Bayern unmöglich", stellte Schily fest. Der Freistaat gilt bei den Regelungen der direkten Demokratie auf Gemeindeebene als vorbildlich.

 

Hintergrund:

Gesetzentwurf <link fileadmin nrw pdf buergerentscheide ge_aufschiebende-wirkung.pdf _blank>"Aufschiebende Wirkung von Bürgerbegehren"

Pressesprecher


Jens Mindermann
Tel.: 0221 669 665 10
E-Mail: presse.nrwkein spam@mehr-demokratie.de

Fakten und Argumente