Pressemitteilung

Bürgerbegehren für kleine Schulen unzulässig

Alsdorf/Köln - Erneut sind in Nordrhein-Westfalen Bürgerbegehren für unzulässig erklärt worden. Der Alsdorfer Stadtrat hat am Dienstag gleich zwei Bürgerbegehren für wohngebietsnahe Grundschulen auf diese Weise gestoppt. Begründet wurde die Unzulässigkeit mit einer nach Ansicht der Ratsmehrheit nicht zulässigen Fragestellung und einem unzureichenden Kostendeckungsvorschlag.

 

Die Bürgerbegehren hatte gefordert, dass die Stadt Alsdorf für 5- bis 10-jährige Kinder grundsätzlich wohngebietsnahe Grundschulen von 144 bis 240 Schülern anbieten soll. Eine vier- oder noch höhere Zügigkeit von Grundschulen sollte ausgeschlossen werden. Die Begehren waren eine Reaktion auf einen Ratsbeschluss von Anfang September, nachdem Grundschulen zusammen gelegt werden sollen, um damit mittelfristig Kosten zu sparen. Eine Elterninitiative hatte hierzu zwei Bürgerbegehren eingereicht, weil die Unterschriftensammlung im ersten Durchgang abgebrochen und mit einer neuen Liste wieder aufgenommen worden war. Der parteilose Bürgermeister Helmut Klein hatte der Initiative eine Fehlerhaftigkeit der ersten Unterschriftenliste frühzeitig mitgeteilt.

 

Nach Ansicht der Initiatoren der Bürgerbegehren spart die Stadt damit an der falschen Stelle. Viele Experten sprächen sich aus pädagogischen, sozialen und schulplanerischen Gründen für wohnortnahe Schulen aus. Diese sorgten für mehr Sicherheit und soziale Kontrolle, für weniger gefährliche Schulwege und eine intensivere Elternmitwirkung. Schulen in Wohngebieten seien Begegnungs- und Kulturstätten.

 

"Dass eine Bürgerinitiative mit gleich zwei Unterschriftenlisten zu einem Thema scheitert, beweist die Unangemessenheit der Hürden für Bürgerbegehren in NRW auf besonders dramatische Weise", sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer der Initiative Mehr Demokratie am Mittwoch in Köln. Insbesondere die Notwendigkeit eines Kostendeckungsvorschlags bringe viele Begehren unnötig zu Fall. Alleine in diesem Jahr sind nach Angaben von Mehr Demokratie acht Bürgerbegehren an dieser Hürde gescheitert. Ingesamt wurden in NRW 154 von 383 eingereichten Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.

 

"Der Alsdorfer Bürgermeister hat sich zusammen mit anderen Stellen sogar redlich Mühe gegeben, das Bürgerbegehren zu beraten, aber letztlich waren alle Beteiligten durch die strikten Regeln für Bürgerbegehren in NRW überfordert", bedauerte Schily. Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung müsse deshalb dringend "aufgeräumt", unnötige Anforderungen an Bürgerbegehren gestrichen werden. "Die Landesregierung hat bei der Vorstellung der Eckpunkte zur geplanten Reform der Kommunalverfassung in der letzten Woche dieses Thema aber leider vollkommen außen vor gelassen", kritisierte der Geschäftsführer.

 

<link reform0>Hintergrund: Faire Bürgerentscheide für NRW

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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