Pressemitteilung

Bürgerbegehren als Frühwarnsystem

Köln– Bürgerbegehren erweisen sich immer wieder als brauchbare Problemanzeiger in Städten und Gemeinden. Diese Meinung vertritt die Initiative „Mehr Demokratie“ nach der Ankündigung der Landesregierung, durch eine Änderung des Landesplanungsgesetzes den Einzelhandel vor neuen Einkaufszentren schützen zu wollen. Durch eine Rechtsverordnung soll der Bau überdimensionierter Zentren verhindert werden. In Zukunft sollen keine Multi-Stores“ mehr gebaut werden dürfen, bei denen mehr als 20 Prozent des erwarteten Umsatzes aus den Nachbargemeinden kommen.

 

Nach Angaben von Mehr Demokratie laufen derzeit in Nordrhein-Westfalen drei Bürgerbegehren gegen neue Einkaufszentren. So startete die FDP in Gummersbach am Osterwochenende ein Begehren gegen ein Einkaufszentrum. In Detmold und Krefeld entscheiden die Wähler am 11. Juni per Bürgerentscheid über den Bau von Shopping-Centern. „Das in einem kurzen Zeitraum gleich mehrere Bürgerbegehren zu diesem Thema gestartet wurden, ist neu“, sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie am Mittwoch in Köln. Bürgerbegehren erwiesen sich damit erneut als Frühwarnsystem für die Politik.

 

Bereits in der Vergangenheit wurden häufiger Bürgerbegehren zu Themen gestartet, die sich später als allgemeinpolitisches Problem erwiesen. So sind nach Ansicht von Mehr Demokratie die seit Jahren zahlreichen Begehren gegen die Schließung von Schwimmbädern und die Privatisierung städtischen Eigentums ein Zeichen für die schlechte Haushaltslage vieler Kommunen. Bürgerbegehren gegen Cross Border Leasing-Verträge hätten auf die Problematik der später durch die USA verbotenen Verträge aufmerksam gemacht, mit denen mehrere Kommunen ihr Eigentum verkaufen und dann zurück leasen wollten.

 

„Angesichts der Qualität der direkten Demokratie als Frühwarnsystem für die Politik ist es schade, dass Bürgerbegehren noch immer so viele Steine in den Weg gelegt werden“, bedauerte Schily. In NRW wird nach Zahlen des Vereins jedes dritte Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Begehren zu Großprojekten und Stadtplanungsfragen sind erst gar nicht zulässig. Jeder zweite Bürgerentscheid ist aufgrund der dort vorgeschriebenen Mindestzustimmung für Bürgerbegehren von 20 Prozent aller Stimmberechtigten ungültig. „Würden die Erfolgschancen für Bürgerbegehren verbessert, könnten die Bürger Probleme vor Ort aus eigener Kraft meistern“, so Schily. Aus demokratiepolitischen Erwägungen sei jede Verordnung, die die kommunale Selbstverwaltung einschränke, eine Verordnung zuviel.

 

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