Der Fachverband Mehr Demokratie bedauert diese Entscheidung. „Die Stadt Fröndenberg hat die Chance verpasst, ihren Bürgerinnen und Bürgern bei einer Entscheidung das letzte Wort zu geben, welche offensichtlich viele Menschen vor Ort interessiert. Das ist umso ärgerlicher, weil die Argumente für die Unzulässigkeit des Begehrens äußerst fragwürdig sind“, sagt Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.
Die Ratsmehrheit stützte ihre Entscheidung auf ein externes Gutachten, dass die Verwaltung in Auftrag gegeben hatte. In dem Gutachten werden Mängel bei der Begründung des Bürgerbegehrens festgestellt, die Fragestellung wird hingegen ausdrücklich als zulässig bewertet. „Wir beraten jedes Jahr einige Dutzend Bürgerbegehren in NRW. Eine Wortklauberei wie in Fröndenberg ist uns selten untergekommen“, kritisiert Trennheuser.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens ziehen laut Informationen von Mehr Demokratie nun die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte in Erwägung. Gegen die Entscheidung des Rates auf Unzulässigkeit kann vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden. So sich die Initiatoren dafür entscheiden, kommt ein Kostenrisiko von mehreren tausend Euro auf sie zu.