Pressemitteilung

Bremst Verwaltung Bürgerbegehren in Fröndenberg im letzten Moment aus?

Mehr Demokratie kritisiert Empfehlung der Verwaltung

Die Fröndenberger Verwaltung empfiehlt dem Rat das Bürgerbegehren gegen die Schließung des Marktplatzes für Fahrzeugverkehr als unzulässig abzuweisen. Wie heute bekannt geworden ist, beruft sich die Verwaltung dabei auf zwei Punkte aus einem anwaltlichen Gutachten. Erstens werde in der Begründung des Begehrens nicht auf Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge hingewiesen. Zweitens sei vom Wegfall „sämtlicher“ Parkplätze die Rede, was nichtzutreffend sei. 

Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative Mehr Demokratie, kritisiert die Empfehlung der Verwaltung als Wortklauberei. "Die Argumente für die angebliche Unzulässigkeit des Begehrens sind äußerst fragwürdig. Es geht den Initiatoren des Bürgerbegehrens erkennbar um die Offenhaltung des Marktplatzes für den Straßenverkehr. Nichts anderes sagt die vorgelegte Fragestellung. In der Begründung des Bürgerbegehrens müssen Ausnahmefälle wie die Zufahrt von Krankenwagen, Baustellenfahrzeugen oder der Müllabfuhr deswegen nicht nochmal explizit aufgeführt werden."

Vom Wegfall "sämtlicher" Parkplätze sei im Bürgerbegehren hingegen keine Rede. "In der Begründung des Begehrens ist die Rede davon, dass Parkplätze wegfallen. Grundlage für diese Aussage ist die Beschlussvorlage zum Ratsbeschluss; deren Grundlage ist ein Gutachten, dass die Stadt 2016 selbst in Auftrag gegeben hat. Das Wort "sämtliche" wurde erst von der beauftragten Anwaltskanzlei hinzugesetzt, um so eine unwahre Tatsachenbehauptung herbei zu konstruieren", so Trennheuser weiter.

Mehr Demokratie forderte den Rat der Stadt Fröndenberg auf, sich der Argumentation der Stadtverwaltung nicht anzuschließen. "Der Stadtrat entscheidet über die Zulässigkeit. Er ist frei darin, den Argumenten der Verwaltung zu folgen oder nicht".

Pressesprecher


Jens Mindermann
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