SPD, Grüne, FDP und Linke einigen sich auf neue Spielregeln
SPD, Grüne, FDP und Linke im Landtag haben sich auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Reform des Verfahrens zur Abwahl von Bürgermeistern und Landräten in Nordrhein-Westfalen geeinigt. Die Linke hat den gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen heute auf einer Pressekonferenz vorgestellt. Danach sollen je nach Gemeindegröße 15 - 20 Prozent aller Wahlberechtigten ein Abwahlbegehren unterschreiben müssen. Für Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern soll ein Unterschriftenquorum von 20 Prozent gelten, in Städten mit bis zu 100.000 Einwohnern sind 17,5 Prozent vorgesehen, in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen 15 Prozent reichen. Eine zweite Hürde gibt es beim Abwahlentscheid. Hier wollen die Fraktionen vorschreiben, dass eine Mehrheit für die Abwahl eines Bürgermeisters mindestens 25 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen muss, damit der Abwahlentscheid gültig ist.
Die Initiative „Mehr Demokratie“ hat die Einigung begrüßt. „Das Verfahren wird damit praxistauglich. Dies insbesondere, weil das von SPD und Grünen ursprünglich anvisierte Unterschriftenquorum von einem Drittel der Wahlberechtigten jetzt auf ein erträgliches Maß gesenkt wurde, auch wenn die Hürde für uns immer noch zu hoch liegt“, sagte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka. Die Linke hatte in ihrem bereits im vergangenen Jahr eingebrachten Gesetzentwurf eine nach Gemeindegröße gestaffelte Unterschriftenhürde von 3 - 10 Prozent der Wahlberechtigten vorgesehen. Dies würde der Regelung für Bürgerbegehren zu sachpolitischen Fragen entsprechen.
Für überflüssig hält Mehr Demokratie aber die zweite Hürde beim Abwahlentscheid. „Der Relevanztest für einen Abwahlantrag ist das Abwahlbegehren. Hat dieses genügend Unterschriften bekommen, ist beim Bürgerentscheid die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichend“, erklärte Slonka.
Befürworter von Quoren bei Bürgerentscheiden argumentieren, dass eine Wählerminderheit entgegen dem Willen einer Mehrheit aller Wahlberechtigten entscheidet. „Die Quorumsbefürworter sind aber bis heute jeden Beweis dafür schuldig geblieben, dass Minderheiten sich bei Abwahlentscheiden ohne Quoren durchsetzen“, so der Mehr Demokratie-Geschäftsführer. Durch Untersuchungen sei hingegen nachgewiesen, dass die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse durch Quoren verzerrt würden. Gegner eines Bürgerbegehrens spekulierten auf dessen Scheitern an der Abwahlhürde und blieben häufiger der Wahl fern als Unterstützer des Begehrens. „Erst durch Quoren kann es also tatsächlich zur Abwahl eines Bürgermeisters kommen, den die Mehrheit der Bürger eigentlich weiter im Amt sehen will“, erläuterte Slonka.
Bisher können Bürgermeister und Landräte in NRW nur auf Antrag von zwei Dritteln eines Rates oder Kreistages durch die Bürger abgewählt werden. Der Landtag wird am 18. Mai darüber entscheiden, ob eine Abwahl zukünftig auch per Bürgerbegehren möglich ist.
Mehr Informationen: <link nrw-buergermeister>Bürgermeisterabwahl im Landtag