Pressemitteilung

Ausschaffungsinitiative: NRW ist nicht die Schweiz

Mehr Demokratie: Grundrechte und Minderheitenschutz gesichert

Was die Spielregeln der direkten Demokratie angeht, ist Nordrhein-Westfalen nicht mit der Schweiz vergleichbar. Darauf macht die Initiative „Mehr Demokratie“ aus Anlass des Abstimmungserfolgs der so genannten „Ausschaffungsinitiative“ in der Schweiz aufmerksam. Laut Hochrechnungen haben 53 Prozent der Abstimmenden heute dafür votiert, dass kriminelle Ausländer, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden, automatisch „ausgeschafft“, also abgeschoben werden.

 

"Anders als bei den Eidgenossen sind in NRW Grundrechte und Minderheitenschutz durch die Landesverfassung und das Grundgesetz gewährleistet", erläuterte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka. Während der Katalog der nicht abstimmbaren Themen in der Schweiz sehr eng begrenzt sei, seien Volksbegehren wie die Ausschaffungsinitiative in Deutschland prinzipiell unzulässig.

 

In Nordrhein-Westfalen werden Volksbegehren vor der Auslegung der Unterschriftenlisten in den Rathäusern von der Landesregierung auf ihre Vereinbarkeit mit den Verfassungsgrundsätzen geprüft. Wird ein beantragtes Volksbegehren als verfassungswidrig angesehen, dürfen hierfür keine Unterschriften gesammelt werden. So erging es in den 80er Jahren etwa zwei Initiativen der rechtsextremen Republikaner, die den Zuzug von Ausländern nach NRW stoppen wollten. Beide Volksbegehren wurden von der Landesregierung nicht zugelassen.

 

In der Schweiz sind hingegen nur solche Initiativen unzulässig, die gegen „zwingendes Völkerrecht“ verstoßen. Hierbei geht es um das Verbot von Folter, Völkermord, Sklaverei oder der Abschiebung von Menschen, denen in ihrem Heimatland aus rassischen, religiösen oder politischen Gründen eine Verfolgung droht. Die Ausschaffungsinitiative war in Bezug darauf umstritten, wurde aber letztlich zugelassen. Der Bundesrat hatte der Volksinitiative aber einen eigenen Gesetzentwurf entgegen gestellt, der nach Meinung von Experten nicht gegen das Völkerrecht verstößt. Diesen haben die Schweizer aber heute mehrheitlich verworfen.

 

Nach Auffassung des Schweizer Nationalrates Andreas Gross berührt die Ausschaffungsinitiative wie schon die im vergangenen Jahr erfolgreiche Anti-Minarett-Initiative elementare Kernelemente der Europäischen Menschenrechtskonvention. Beide Initiativen hält er deshalb nicht für abstimmbar. „Die Demokratie ist schließlich keine Tyrannei der Mehrheit“, so Gross. Deshalb müsse die Schweiz die Gründe, weshalb Volksinitiativen für ungültig erklärt werden, erweitern. Das versuche man nun im Parlament zu erreichen. „Sollte es dort nicht möglich sein, werden wir es mit einer Volksinitiative versuchen“, kündigte der Nationalrat an. Das System der direkten Demokratie in der Schweiz versuche also, seine Schwächen auch direktdemokratisch zu korrigieren.

 

Mehr Informationen:

 

<link>Die Ausschaffungsinitiative

<link>Interview mit Andreas Gross zur Ausschaffungsinitiative

<link>Spielregeln für Volksbegehren und Volksentscheide in NRW

Pressesprecher


Jens Mindermann
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