Pressemitteilung

150. Bürgerbegehren unzulässig

Köln/Lemgo - Der Lemgoer Stadtrat hat am Montag mit den Stimmen von CDU und Grünen ein Bürgerbegehren gegen die Wiederbesetzung von zwei Beigeordnetenstellen für unzulässig erklärt. Die Ratsmehrheit begründete ihre Unzulässigkeitsentscheidung mit dem Ausschluss von Bürgerbegehren zur inneren Organisation der Gemeindeverwaltung in der Gemeindeordnung. Damit ist nach Angaben der Initiative Mehr Demokratie in Nordrhein-Westfalen zum 150. Mal ein Begehren von den Räten gestoppt worden. "Auf diese runde Zahl kann das Land nicht stolz sein", sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, am Dienstag in Köln. Sein Verein macht verschiedene "Stolperfallen" für Bürgerbegehren in der Gemeindeordnung für das häufige Scheitern solcher Initiativen verantwortlich.

 

Seit der Einführung des kommunalen Bürgerentscheids in NRW wurden 392 Bürgerbegehren von Räten oder Kreistagen verhandelt. Zwei von fünf eingereichten Begehren wurden für unzulässig erklärt.

 

Häufigster Unzulässigkeitsgrund ist nach Recherchen des Vereins der Kostendeckungsvorschlag. Hätte der Erfolg eines Bürgerbegehrens höhere Ausgaben oder Einnahmeminderungen für die Kommune zur Folge, müssen die Initiatoren eines Begehrens erklären, wie sie die entstehende Finanzlücke schließen wollen. "Berechnungen für die Zukunft können bei ihrer Erstellung aber nie auf ihre Richtigkeit überprüft werden", erläuterte Schily das Problem. Weil den Bürgermeistern von Aufsichtsbehörden und Gerichten die Definitionshoheit über die entstehenden Kosten zugesprochen wird, könnten diese den Bürgerbegehren ohne greifbaren Beweis Fehlberechnungen vorwerfen und ein Bürgerbegehren so zu Fall bringen. Allein in der letzten Woche wurden deshalb Bürgerbegehren für den Weiterbetrieb des Bücherbusses im Märkischen Kreis und gegen den Umbau eines Schwimmbades in Radevormwald für unzulässig erklärt.

 

Ein weiterer häufiger Unzulässigkeitsgrund sind die umfangreichen Themenausschlüsse für Bürgerbegehren in NRW. Nicht erlaubt sind so etwa Begehren zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Während in Bayern jedes vierte Bürgerbegehren solche Stadtentwicklungsfragen zum Thema hat, werden Begehren zwischen Rhein und Weser schon dann für unzulässig erklärt, wenn sie thematisch auch nur in die Nähe dieses Bereichs geraten. In diesem Jahr strauchelten deshalb bereits Bürgerbegehren für den Stopp von Vertragsverhandlungen über den Bau eines Einkaufszentrums in Gummersbach und gegen den Verkauf eines Grundstücks in Mülheim.

 

"Dass in NRW fast zweieinhalb mal so viele Bürgerbegehren für unzulässig erklärt werden wie in Bayern sollte dem Landtag zu denken geben", sagte Schily. Nicht umsonst empfehle der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) den anderen Bundesländern die Bürgerentscheid-Regeln des Freistaats.

 

<link reform>Hintergrund: Bürgerentscheid reformieren

 

Pressesprecher


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