Volksbegehren "Aktion Bürgerwille"

Träger: Aktion Bürgerwille

 

Ergebnis: Volksbegehren gescheitert

 

Hintergrund: 1974 fand in der Zeit vom 16. Januar bis zum 12. Februar das Volksbegehren der "Aktion Bürgerwille e.V." aus Wattenscheid statt.

 

Das Volksbegehren richtete sich gegen die kommunale Gebietsreform mit der Eingemeindung kleinerer Gemeinden in größere Kommunen. Wie in allen anderen Bundesländern der Bundesrepublik mit Ausnahme der Stadtstaaten meinte man auch in Nordrhein-Westfalen, dass die Gemeindestrukturen, die im Wesentlichen noch auf das 19. Jahrhundert zurückgingen und letztmals im Jahr 1929 eine größere Reform erfahren hatten, nicht mehr zeitgemäß seien. Es sollten größere, den Zielen der Raumordnung angepasste Strukturen geschaffen werden.

 

Vor Beginn der Reform bestanden in Nordrhein-Westfalen sechs Regierungsbezirke, 38 kreisfreie Städte, 57 Landkreise, 294 Ämter mit 1.877 amtsangehörigen Gemeinden sowie 450 amtsfreie kreisangehörige Gemeinden.

 

Als Startschuss für die Gebietsreform auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte ist das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen vom 26. April 1966 anzusehen. Durch dieses Gesetz wurden die Kreisfreiheit der Stadt Siegen aufgehoben, diese um sechs Gemeinden der Ämter Weidenau und Netphen erweitert und weitere Gemeinden des Landkreises Siegen zu den beiden Städten Hüttental und Eiserfeld zusammengeschlossen.

 

In den folgenden Jahren fanden weitgehend auf freiwilliger Basis Zusammenschlüsse von Gemeinden statt, die entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen der Bestätigung durch ein Landesgesetz bedurften. Einige dieser Änderungen wurden als Einzelmaßnahmen beschlossen. Der überwiegende Teil wurde jedoch kreisweise in Gesetzen zusammengefasst.

 

In der zweiten Phase der Reform wurden – teilweise auch gegen erbitterten Widerstand der betroffenen Gemeinden und Kreise - vor allem in den Ballungsräumen die Grenzen neu gezogen. Nach einem Beginn in den peripheren Ballungsräumen Bonn, Aachen und Bielefeld fand diese Phase ihren Abschluss im Jahr 1974 in den übrigen Landesteilen. Am Ende der Reform gab es in NRW noch 396 Gemeinden und 31 Kreise.

 

Der Eintragungszeitraum für das Volksbegehren fiel in die Karnevalszeit. Trotz dieser erheblichen Behinderung trugen sich 720.032 Stimmberechtigte in die Eintragungslisten ein. Dies entsprach etwa 6 Prozent der Stimmberechtigten. Für ein erfolgreiches Volksbegehren wären allerdings die Unterschriften von 20 Prozent aller NRW-Bürger notwendig gewesen.

 

Organisiert wurde das Volksbegehren vom Verein „Aktion Bürgerwille" aus Wattenscheid, um die Stadt Wattenscheid im Rahmen der kommunalen Gebietsreform vor der Eingemeindung nach Bochum zu bewahren. Hervorgegangen war der Verein aus dem „Heimatverein Wattenscheid“, der sich anlässlich der nordrhein-westfälischen Gebietsreform und der Eingemeindung nach Bochum in der Tagespresse und auf verschiedenen politischen Ebenen zu Wort meldete, um gegen die kommunale Unselbständigkeit Wattenscheids anzukämpfen. Dies führte im Jahr 1972 erst zur Gründung der Bewegung Bürgerinitiative Selbständiges Wattenscheid, aus dem schließlich der Verein „Aktion Bürgerwille“ hervorging.

 

Kontakt:Klaus-Peter Hülder

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