Jedes zweite Bürgerbegehren unzulässig

Auch 2011 hatten Bürgerbegehren wieder unter den schlechten Spielregeln für die direkte Demokratie in Nordrhein-Westfalen zu leiden. Jedes zweite Bürgerbegehren wurde für unzulässig erklärt, fünf von sieben Bürgerentscheiden waren ungültig. Nur acht von 37 abgeschlossenen Bürgerbegehren konnten Erfolge verbuchen.

 

Wie schon in den Jahren zuvor war auch 2011 die Kostenfrage der häufigste Grund für das Scheitern von Bürgerbegehren. Zehn von 18 für unzulässig erklärten Bürgerbegehren wurden wegen eines fehlenden oder aus Sicht der Ratsmehrheit unzureichenden Kostendeckungsvorschlags gestoppt. Einen solchen müssen die Initiatoren eines Bürgerbegehrens formulieren, wenn ihre Initiative im Erfolgsfall für die Kommune zusätzliche Ausgaben oder Mindereinnahmen zur Folge hätte. Weil es über die tatsächlichen Folgekosten selten Einigkeit gibt, öffnet der hierdurch entstehende Interpretationsspielraum Tür und Tor für das Unterlaufen von Bürgerbegehren. Absurde Blüten hat diese Anforderung etwa bei einem Begehren für den Erhalt einer Grundschule im lippischen Blomberg getrieben. Hier wurde den Initiatoren zum Vorwurf gemacht, dass sie gleich mehrere Finanzierungsvorschläge formuliert hatten.

 

Auch der Landtag hat die Problematik inzwischen erkannt und die Kostenfrage im Dezember entschärft. Die Gemeindeordnung verlangt von Bürgerbegehren nun nur noch eine Kostenschätzung. Diese muss aber nicht mehr von den Initiativen selber erstellt werden, sondern wird von den Kommunalverwaltungen berechnet und dann auf die Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens übertragen. Ein Unzulässigkeitsgrund ist die Kostenfrage für Bürgerbegehren damit nicht mehr.

Bürgerbegehren in NRW

Jahr nicht einge- reicht / zurück- gezogen unzu- lässig vom Rat über- nommen Kom- pro- miss läuft noch zum Bürger- entscheid führten Gesamt
1994 - 2009 68 190 94 14   146 512
2010 8 20 5     8 41
2011 10 18 1 2 5 6 42
Gesamt 86 228 100 16 5 160 595
Stand: 31.12.2011              

Gegenüber 2010 ist die Zahl der Bürgerbegehren in NRW leicht gesunken. Wurden seinerzeit 41 Bürgerbegehren abgeschlossen, waren es 2011 vier weniger. Stärker zurück gegangen ist der Anteil erfolgreicher Begehren. Konnten 2010 noch 14 Bürgerbegehren ihr Ziel ganz oder teilweise erreichen, waren es 2011 nur noch acht. Zu den wenigen Gewinnern gehört das Bürgerbegehren gegen den Umzug einer Grundschule in Kaarst. Diese Initiative wurde als einzige vom Rat übernommen. In Delbrück erreichte eine Initiative einen Kompromiss über die Zukunft der Hohen Brücke. Ebenfalls einen Kompromiss erreichte in Bottrop ein Begehren gegen einen verkaufsoffenen Sonntag. Einen weiteren Kompromiss mit dem Rat schloss eine Initiative gegen den Verkauf der Stadtbibliothek in Witten. Hier hat sich aus dem Bürgerbegehren eine von der Stadt organisierte Bürgerwerkstatt entwickelt, in der alle betroffenen Akteure über die Zukunft der Bibliothekslandschaft der Stadt verhandeln.

Bei drei weiteren Begehren war der Erfolg indirekter Natur. Ein Bürgerbegehren gegen eine Beteiligung der Aachener Stadtwerke an einem Kohlekraftwerk in Krefeld hatte sich ebenso bereits im Verlauf der Unterschriftensammlung erledigt wie ein Begehren für den Ausstieg der Stadt Bielefeld aus dem Atomkraftwerk Grohnde und eine Initiative für den Erhalt eines Naherholungsgebietes in Düsseldorf.

 

In sieben Bürgerentscheiden konnte sich nur ein Bürgerbegehren durchsetzen. In Olpe hatte im Januar 2011 eine Mehrheit der Abstimmenden für die Anlage eines Bestattungswaldes votiert, der als Alternative zu traditionellen Bestattungsverfahren angeboten werden soll. Fünf weitere Bürgerbegehren hatten zwar ebenfalls eine Abstimmungsmehrheit, jedoch nicht die vorgeschriebene Zustimmung von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten erhalten. Im einzigen von einem Rat eingeleiteten Bürgerentscheid hatten die Wähler in Rhede im Juli den Bau einer Umgehungsstraße abgelehnt.

 

Abstimmungshürde gesenkt

Weil der Anteil ungültiger Bürgerentscheide nicht nur 2011 hoch war, hat der Landtag die Abstimmungshürde für Bürger- und Ratsbegehren in größeren Städten gesenkt. So ist in Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern jetzt nur noch die Zustimmung von 15 Prozent der Stimmberechtigten notwendig, in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern reicht die Unterstützung von zehn Prozent.

(Rats-)Bürgerentscheide in NRW

Jahr Abstimmungs- vorlage angenommen Abstimmungs- vorlage abgelehnt (Rats-)Bürger- entscheid ungültig Gesamt
1994 - 2009 55 22 76 153
2010 4 3 2 9
2011 1 1 5 7
Gesamt 60 26 83 169
Stand: 31.12.2011        

Manche Bürgerbegehren scheitern aber gar nicht an widrigen Verfahren, sondern an mangelnder Unterstützung in der Bevölkerung. So konnten mit neun Initiativen 2011 besonders viele Bürgerbegehren die vorgeschriebene Unterschriftenzahl nicht erreichen. Sie wurden deshalb entweder für unzulässig erklärt oder gar nicht erst eingereicht.

Übersicht

Alle Bürgerbegehren und Bürgerentscheide aus dem Jahr 2011 finden Sie hier

Faire Bürgerentscheide

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