Nachrodt-Wiblingwerde

Bürgerbegehren für Erhalt des Jugendzentrums "Nachrodter Kurve"

Träger: Bürgerinitiative

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde hatte am 20. April 2015 die Schließung des Jugendzentrums „Nachrodter Kurve“ zum 31. Dezember 2015 beschlossen. Ausschlaggebend hierfür waren Kostengründe. Im Rahmen des Hauhaltssanierungsplanes sollen für das Jahr 2016 durch die Schließung des Jugendzentrums 45.000 Euro eingespart werden. Kompensationsmöglichkeiten zum Erhalt des Jugendzentrums seien nicht vorhanden. Aus diesem Grunde bleibe nicht zuletzt auf Grund des finanziellen Hintergrundes des Haushaltssanierungsplans keine andere Möglichkeit, als das Jugendzentrum zu schließen.

 

Eine Bürgerinitiative wollte die Schließung des Jugendzentrums mit einem Bürgerbegehren verhindern. Ein Jugendzentrum sei ein wichtiger Anlaufpunkt für Kinder und Jugendliche, so die Initiatoren des Begehrens. In Nachrodt-Wiblingwerde gebe es sonst kein weiteres Jugendzentrum und zur Zeit keinen konkreten Plan der Gemeinde eines zu erhalten oder neu zu errichten oder offene Kinder- und Jugendarbeit zu unterstützen. Daher sei es wichtig für die Kinder und Jugendlichen, dass das Jugendzentrum in seiner jetzigen Form und Ausstattung erhalten bleibe.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 30. Juni 2015 bei der Gemeinde angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 1. Juli 2015 begonnen. Am 20. Juli 2015 hatten die Begehrensinitiatoren 683 gültige Unterschriften hierfür an die Gemeinde übergeben.

 

Der Gemeinderat hat das Bürgerbegehren am 31. August 2015 für unzulässig erklärt. Begründung: es fehle jeglicher Hinweis auf die Gründe, die den Rat bewogen haben, das Jugendzentrum in seiner jetzigen Form zu schließen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg sei zumindest ansatzweise auf die Beweggründe des Rates, insbesondere auf die beschlossenen Haushaltssanierungspläne 2012, 2013, 2014 und 2015, die alle diese Maßnahme bereits enthalten haben, hinzuweisen. Nur so sei eine Information der Bürger als ausreichend anzusehen.

 

Das Bürgerbegehren sei auch unzulässig, weil es sich auf die Haushaltssatzung beziehe. Die Maßnahme, das Jugendzentrum „Nachrodter Kurve“ in der jetzigen Form nicht weiter zu betreiben, sei seit 2012 Bestandteil des gemeindlichen Haushaltssanierungsplanes. Erst mit Beschlussfassung vom 24. November 2014 sei diese erneut Bestandteil des Haushaltes 2015 und somit Bestandteil der Haushaltssatzung gewesen.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten gegen die Entscheidung des Gemeinderates beim Verwaltungsgericht Arnsberg Klage gegen die Ratsentscheidung eingelegt. Die Richter haben die Unzulässigkeitsentscheidung am 27. Oktober 2015 bestätigt.

 

Kontakt:Ingo Graetz

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