Volksinitiative "Windkraft auf Abstand - Ja zu 10H"

Ziel: Mindestabstand für Windkraftanlagen, Verbot von Windrädern in Waldgebieten

Träger: AfD

Status: Volksinitiative nicht eingereicht

 

Die AfD hatte am 9. März 2015 eine Volksinitiative mit dem Titel „Windkraft auf Abstand - Ja zu 10H“ gestartet. Mit der Volksinitiative wurde gefordert, den Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Häusern und Schutzgebieten auf das 10fache der Höhe der Windkraftanlage festzulegen. Außerdem sollte zum Schutz der Umwelt der Bau von Windkraftanlagen in Waldgebieten verboten werden.

Anlagen zur Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie sind seit 1. Januar 1997 im Außenbereich unbeschränkt privilegiert, argumentierte die AfD. Die technischen Vorgaben für Windkraftanlagen hätten sich seitdem grundlegend geändert. Seien bis Ende der 90er Jahre noch Anlagen mit einer Gesamthöhe bis zu 100 Metern gängig gewesen, so betrage die Gesamthöhe der aktuellen Generation bis zu ca. 200 Meter.

Die Gesamthöhe einer Anlage sei aber von entscheidender Bedeutung für die Akzeptanz in der Bevölkerung. Auf Bundesebene sei am 16. Dezember 2013 dementsprechend vereinbart worden, eine Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch (BauGB) einzufügen, die es ermögliche, länderspezifische Regeln über Mindestabstände zur Wohnbebauung festzulegen. In Umsetzung des Koalitionsvertrags des Bundes sei mit Wirkung ab 1. August 2014 eine Länderöffnungsklausel in § 249 Abs. 3 BauGB beschlossen worden.

Mit der Volksinitiative sollte erreicht werden, dass das Land Nordrhein-Westfalen von der eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, höhenbezogene Mindestabstände zur Wohnbebauung als Voraussetzung für eine Privilegierung vorzusehen.

 

Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative hat am 9. März 2015 begonnen. Die Initiative wurde nicht eingereicht.

 

Kontakt:AfD NRW

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