Bürgerbegehren scheitern zu oft

Nordrhein-Westfalen ist im Vergleich aller Bundesländer das Flächenland, in denen pro Kommune am häufigsten Bürgerbegehren initiiert werden. Viele direkt-demokratische Initiativen scheitern aber auch an den zahlreichen Hürden, zeigt der aktuelle Bürgerbegehrensbericht von Mehr Demokratie.

 

Von 1994 bis Ende 2017 gab es in NRW 762 Bürgerbegehren und 22 Ratsbürgerentscheide. Während Bürgerbegehren dabei durch das Erreichen eines bestimmten Unterschriftenquorums einen Bürgerentscheid herbeiführen können, muss die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids von einer Zweidrittel-Mehrheit des jeweiligen Gemeinderates beschlossen werden. Möglich sind solche Abstimmungen auf Initiative der Räte aber erst seit 2007.

 

Bayern vorn

Die meisten direkt-demokratischen Verfahren pro Bundesland gab es in Bayern. Dort fanden von 1995 bis Ende 2017 2.910 Bürgerbegehren und Ratsbürgerentscheide statt. Der Anteil des Freistaats an allen Verfahren macht damit rund 39 Prozent aus. NRW liegt mit einem Anteil von 10,5 Prozent hinter Baden-Württemberg auf Platz 3. Während in Bayern aber nur 16,8 Prozent aller Begehren für unzulässig erklärt wurden, waren es in NRW gut 35,7 Prozent.

 

Deutschlandweit gab es bis Ende 2017 7.503 Verfahren auf Kommunalebene. In NRW gab es seit 1994 784 Verfahren. In 3.760 Fällen kam es zum Bürgerentscheid, davon fanden 242 Abstimmungen in NRW statt. Spitzenreiter unter den Bundesländern ist Bayern: 38,8 Prozent aller Verfahren fanden im Freistaat statt, der NRW-Anteil liegt bei 10,4 Prozent.

Bielefeld Demokratie-Hauptstadt in NRW

Die Städte mit den meisten Bürgerbegehren liegen alle in Bayern: Augsburg (32 Bürgerbegehren und Ratsreferenden, sieben Bürgerentscheide), München (32 Bürgerbegehren und Ratsreferenden, elf Bürgerentscheide) und Passau (21 Bürgerbegehren und Ratsreferenden, acht Bürgerentscheide). In NRW liegen Bielefeld (14 Bürgerbegehren und ein Bürgerentscheid), Essen (elf Bürgerbegehren und fünf Bürgerentscheide) und Düsseldorf (elf Bürgerbegehren und drei Bürgerentscheide) vorn.

 

Berücksichtigt man die Zahl der Gemeinden pro Land, findet in NRW in einer Kommune durchschnittlich alle 13 Jahre ein Bürgerbegehren oder Ratsbürgerentscheid statt. In Bayern kommt es pro Gemeinde durchschnittlich alle 17 Jahre zu einem Verfahren. Am häufigsten kommt es in den Bezirken Hamburgs (jedes Jahr) und Berlins (alle vier Jahre) zu einer direkt-demokratischen Initiative.

 

Die Themen

Themenschwerpunkte in NRW sind öffentliche Sozial- und Bildungseinrichtungen (35,6 Prozent), öffentliche Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen (16,2 Prozent), Verkehrsprojekte (15,6 Prozent) und Wirtschaftsprojekte (10,3 Prozent).

Bundesweit waren 38,7 Prozent aller abgeschlossenen Verfahren erfolgreich im Sinne der Vorlage. In NRW waren es 28,7 Prozent. Für einen Erfolg braucht es nicht zwingend einen Bürgerentscheid: 851 der 6.261 Bürgerbegehren (13,6 Prozent) gelang es, den Gemeinderat zu einem Beschluss im Sinne der Initiatoren zu bewegen. In NRW waren es 119 von 762 Begehren, bzw. 15,6 Prozent.

 

Der Bürgerbegehrensbericht ist eine gemeinsame Veröffentlichung von Mehr Demokratie und dem Institut für Demokratie- und Partizipationsforschung an der Universität Wuppertal.

Den vollständigen Bürgerbegehrensbericht finden Sie hier (pdf, 40 Seiten)

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