Wuppertal

Bürgerbegehren für Erhalt der Hauptschule Cronenberg

Träger: Elterninitiative

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Wuppertal hat am 5. Mai 2008 mit den Stimmen von CDU und SPD einen Schulentwicklungsplan beschlossen. Dieser sieht auch die Schließung von zwei Schulen vor, darunter die Hauptschule Cronenberg.

 

CDU, SPD und Verwaltung begründeten die Schulschließung mit dem demografischen Wandel und dem erwarteten Rückgang der Hauptschüler um bis zu 900 in den kommenden Jahren.

 

Grüne und FDP kritisierten, dass der Schulentwicklungsplan keine verlässliche Datengrundlage darstelle, weil er die von CDU und SPD beschlossene Einrichtung einer sechsten Gesamtschule nicht berücksichtige. Außerdem habe die Hauptschule Cronenberg einen breiten Unterstützerkreis.

 

Eine Elterninitiative hatte am 12. Juni 2008 mit der Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren gegen die Schließung der Schule begonnen. Am 29. Juli 2008 wurden 14.332 Unterschriften an den Oberbürgermeister der Stadt übergeben.

 

Am 1. September 2008 teilte die Stadtverwaltung mit, dass sie das Bürgerbegehren für unzulässig hält. Der Kostendeckungsvorschlag sei unzureichend. Die Elterninitiative geht davon aus, dass für den Weiterbetrieb der Hauptschule jährlich 176.000 Euro nötig sind. Das Geld sei durch einen Verzicht auf das Gewerbegebiet Kleine Höhe leicht einzuspielen.

 

Diese Rechnung ist laut Stadt falsch. Sie geht von jährlichen Durchschnittskosten in Höhe von mindestens 300.000 Euro aus und bezieht sich auf eine Standortuntersuchung des Gebäudemanagements aus dem Jahr 2006. Realistisch seien sogar mehr als 560.000 Euro Betriebskosten, rechne man die anfallenden Sanierungskosten mit hinzu.

 

Laut einem Gutachten des Verwaltungsrechtlers Wilhelm Achelpöhler ist das Bürgerbegehren zulässig. Es werde ein Kostenvolumen konstruiert, das nicht durch das Bürgerbegehren verursacht worden sei. Die Begründung der Verwaltung stehe nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen.

 

Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren in seiner Sitzung am 15. September 2008 für unzulässig erklärt. Am 26. Oktober 2007 hatten die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens hiergegen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage eingereicht.

 

Am 10. Dezember 2008 hatte die Elterninitiative außerdem einen Eilantrag auf den Weg gebracht, der die vorläufige Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch das Verwaltungsgericht feststellen soll. Das Gericht hatte den Antrag jedoch abgelehnt. Die Richter waren dabei inhaltlich der Unzulässigkeitsbegründung des Rates gefolgt.

 

Info: Bürgerbegehren gegen Schulschließung

 

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Bürgerbegehren für Erhalt der Baumschutzsatzung

Träger: Verein "Stadtbaum-Freunde"

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Stadtrat hatte am 19. Dezember 2005 beschlossen, die Baumschutzsatzung der Stadt abzuschaffen.

 

Die Bürgerinitiative "Baumschutz-Freunde" befürchtete hierdurch einen verringerten Schutz wertvoller Bäume vor Fällungen. Mit dem Bürgerbegehren soll die Entscheidung des Stadrates aufgehoben werden.

 

Die Unterschriftensammlung startete am 1. Februar 2006. Am 20. März 2006 reichte die Bürgerinitiative 10.866 Unterschriften ein. 11.000 wären mindestens nötig gewesen. Das Bürgerbegehren ist damit gescheitert.

 

Info: Bürgerbegehren "Stadtbäume Wuppertal"

Aktuelles

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