Witten
Bürgerbegehren gegen Verkauf der Stadtbibliothek
Träger: Bürgerinitiative „Rettet unsere Bibliotheken“
Status: Kompromiss
Aktuelles/Ergebnis: Der Haupt- und Finanzausschuss des Wittener Stadtrats hatte am 20. September 2010 dem Beschluss des Verwaltungsrats des Kulturforums Witten zugestimmt, den Verkehrswert der Stadtbibliothek in der Ruhrstraße zu ermitteln und die Veräußerung dieses Objekts einzuleiten sowie nicht mehr benötigte Standorte in den Stadtteilen aufzugeben. Gleichzeitig wurde der Bürgerantrag „Rettet unsere Bibliotheken“ abgelehnt. Gegen diesen Beschluss richtete sich ein Bürgerbegehren.
Die geplante Neuorganisation des Wittener Bibliotheksangebots unter dem Stichwort „Wissenszentrum“ war gedacht als Antwort auf die Finanznot der Stadt. Hierbei waren nach Auffassung der Bürgerinitiative Rettet unsere Bibliotheken“ mehrere Fragen unklar. So etwa, ob das Konzept „Wissenszentrum“ wirtschaftlich (Verkäufe, Sanierung, Baumaßnahmen am Märkischen Museum) überhaupt eine nennenswerte Entlastung der Kommunalfinanzen im Verhältnis zum bestehenden Aufwand ergeben hätte. Es stelle sich die Frage, ob mit diesen Transaktionen nicht unwiederbringlich Fakten geschaffen würden, die bei der grundsätzlich anstehenden Sanierung der Kommunalfinanzen vermieden werden könnten. Unklar sei auch, welche konzeptuellen und wirtschaftlichen Veränderungen von einem neuen „Landesbibliotheks-Gesetz“ zu erwarten seien und welche Auswirkungen das Konzept auf die Museumskonzeption habe.
Die Bürgerinitiative argumentierte, dass das Gebäude der Zentralbibliothek in der Ruhrstraße städtebaulich gut integriert, den Bürgern vertraut und sowohl fußläufig als auch mit dem öffentlichen Nahverkehr von allen Nutzergruppen gut zu erreichen sei. Die öffentliche Bibliothek eines Mittelzentrums wie Witten benötige mindestens die hier vorhandenen Räumlichkeiten, um das Medienangebot nach fachlichen und internationalen Standards zu garantieren. Das geplante Wissenszentrum am Märkischen Museum hingegen biete weit weniger Fläche und verlagere zudem die Zentralbücherei an eine der meist befahrenen Kreuzungen der Stadt. Parkplätze fehlten. Die Stadtteilbüchereien müssten als Orte von Bildungs-und Kulturangeboten im Nahbereich dringend erhalten bleiben, dies vor allem für Nutzergruppen wie Kinder, Senioren, Behinderte sowie als Kooperationsorte für Kindergärten, Schulen und Kirchengemeinden.
Mit dem Bürgerbegehren sollte erreicht werden, dass die vorhandenen Stadtbüchereien in der Ruhrstr.48 und in Annen, Herbede, Heven und Stockum in der jetzigen Form bis mindestens 2012 erhalten bleiben. Es sollte eine Bürgerwerkstatt eingerichtet werden, die bis dahin ein Konzept zur Sicherung und Fortentwicklung des Bibliotheksangebots in Witten erarbeitet.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 23. Oktober 2010 begonnen. Bis zum 20. Dezember 2010 hatten die Initiatoren 10.094 Unterschriften hierfür an die Stadt übergeben.
Nach Auffassung der Verwaltung war das Bürgerbegehren unzulässig. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens – also die Aufforderung an den Verwaltungsrat Kulturforum, die Immobilie Ruhrstraße 48 nicht zu verkaufen – stehe dem „Verbot bloßer Vorgaben“ entgegen. Danach sei es unzulässig, durch einen Bürgerentscheid einer vom Rat noch zu treffenden Entscheidung vorzugreifen. Einen Umsetzungsbeschluss, der eine finale Verkaufsentscheidung formuliert, gibt es derzeit nicht, da bisher lediglich Prüfaufträge erteilt wurden.
Angesichts der seinerzeit noch andauernden Prüfungen sei auch der Kostendeckungsvorschlag des Bürgerbegehrens unzulässig, da der „Grundsatz der Bestimmtheit“ verletzt werde: Da die beauftragten Prüfungen noch nicht abgeschlossen seien, gebe es noch kein Zahlenmaterial, das einen verlässlichen Kostenvergleich zwischen einer Beibehaltung des aktuellen Büchereistandortes Ruhrstraße 48 und einer Neuausrichtung der Bibliothek zuließe. Ein Deckungsvorschlag für unbestimmte Differenzkosten sei folglich ebenfalls unbestimmt, also unzulässig.
Am 31. Januar 2011 teilte Bürgermeisterin Sonja Leidemann (SPD) mit, dass die Verkaufspläne für das Gebäude Ruhrstraße 48 gestoppt werden, solange Gespräche über die Neuausrichtung des Wittener Bibliothekwesens geführt werden. An diesen Gespräche sollen auch die Initiatoren des Bürgerbegehrens beteiligt werden. In einer Bürgerwerkstatt soll gemeinsam ein zukunftsfähiges Konzept erarbeitet werden. Auf die juristische Klärung, ob das Bürgerbegehren zulässig ist oder nicht, soll ganz verzichtet werden. Der Rat hat diesem Verfahren am 14. Februar 2011 zugestimmt . Am 1. März 2011 hat die Bürgerwerkstatt ihre Arbeit aufgenommen.
Info:
Bürgerbegehren "Rettet unsere Stadtbücherei"
Informationen der Stadt Witten zum Stadtbüchereisystem
Bürgerbegehren gegen Grundschul-Schließung
Träger: Elterninitiative
Status: Bürgerbegehren unzulässig
Aktuelles/Ergebnis: Am 11. Dezember 2006 hat der Rat der Stadt Witten mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen beschlossen, die Grundschule Durchholz aufzulösen. Der Stadtrat hat den genannten Beschluss gefasst, um die dauerhafte Unterhaltung einer kleinen Schule zu vermeiden und damit Sanierungs- und Unterhaltungskosten einzusparen. Damit spart die Stadt nach Ansicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens an der falschen Stelle.
Viele Experten seien sich einig, dass an der Leitlinie der wohnortnahen Grundschulversorgung gerade für die Kleinsten unbedingt aus pädagogischen, sozialen, familiären und schulplanerischen Gründen festgehalten werden soll. Kleinere Schulen hätten wegen der Wohnortnähe und Überschaubarkeit als verlängertes "Zuhause" für die Kinder pädagogische, unterrichtsmethodische und erzieherische Vorzüge. Schule und Erfahrungswelt seien für die Kinder identisch.
Eine Identifikation mit der Schule im Wohngebiet sei überschaubarer, Schul- und Spielbeziehungen zwischen den Kindern seien identisch. Intensivere Sozialbeziehung, mehr Sicherheit und soziale Kontrolle seien möglich. Die Elternmitwirkung sei wesentlich intensiver. Die Schule sei im Wohngebiet Begegnungs- und Kulturstätte und die Kommunikation untereinander sei einfacher.
Diese Vorteile wohnortnaher und kleiner Schulen gälten insbesondere für Durchholz. Der Ratsbeschluss zerschlage eine qualifizierte pädagogische Arbeit, führe zu schädlichen Belastungen der Kinder über lange Fahrten zur neuen Schule und eine große Entfernung von ihrem Zuhause und zerstöre die bisher gegebene gute soziale Integration des Ortsteils Durchholz.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hat am 23. Dezember 2006 begonnen. Am 30. Januar 2007 haben die Initiatoren 12.910 Unterschriften an die Bürgermeisterin übergeben.
Am 20. Februar 2007 teilte die Stadtverwaltung mit, dass Sie das Bürgerbegehren für unzulässig hält. Begründung: Eine Stadt mit "vorläufiger Haushaltsführung" dürfe nur noch Aufgaben erfüllen, zu denen sie rechtlich verpflichtet sei. Eine Schule zu erhalten, deren Schülerzahlen sinken und deren Einzügigkeit laut Stadt sogar bedroht ist, sei keine Pflichtaufgabe. Die im Kostendeckungsvorschlag des Bürgerbegehrens genannten Maßnahmen zur Erzielung von Mehreinnahmen zwecks Deckung der Kosten des Weiterbetriebs der Schule seien nicht tragfähig. Mehreinnahmen müssten zur Schuldentilgung der Stadt verwendet werden.
Der Rat hat sich in seiner Sitzung am 2. März 2007 mehrheitlich dieser Auffassung angeschlossen. Mit 33 : 28 Stimmen erklärte er das Bürgerbegehren für unzulässig. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten hiergegen Widerspruch eingelegt, den der Rat am 27. August 2007 mit 30 : 27 Stimmen abgelehnt hat.
Kontakt: Andreas Günzel
Aktuelles

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