Wahlen - Argumente

Die Lösung

Die Lösung

In fast allen Bundesländern wurde das neue Wahlrecht, von Fachleuten Kumulieren und Panaschieren genannt, bei Kommunalwahlen schon eingeführt; allerdings in unterschiedlichen Varianten.

 

Die Erfahrungen aus den anderen Ländern kann NRW nun nutzen, um ein optimales Wahlrecht für Kommunen und Landtag zu schaffen.

 

Der Bürger stellt die Mannschaften für Rat und Landtag auf!

 

  • Jeder Bürger erhält bei Kommunalwahlen so viele Stimmen, wie der Gemeinderat Sitze hat; bei z.B. 25 Sitzen also 25 Stimmen.
  • Bei Landtagswahlen haben Sie drei Stimmen, die Sie innerhalb der Parteilisten an Kandidaten vergeben können.
  • Es können Mandatsbewerber aller antretenden Parteien und Wählervereinigungen angekreuzt werden. Dieses Verteilen von Stimmen auf verschiedene Kandidaten nennt man "Panaschieren".
  • Jedem Kandidaten kann man dabei bis zu 3 Stimmen geben. Dieses Häufeln von Stimmen auf Kandidaten nennt man "Kumulieren".
  • Es ist weiterhin möglich, nur einer Partei seine Stimme zu geben. Wird die von der Partei aufgestellte Liste durch das so genannte "Listenkreuz" bestätigt, werden die Stimmen der Listenreihenfolge entsprechend auf die Kandidaten verteilt, bis alle Stimmen vergeben sind.
  • Dabei kann der Wähler bei Kommunalwahlen auch Kandidaten auf der angekreuzten Liste durchstreichen. Diese erhalten dann keine Stimme!

 

Fünf Beispiele aus Hessen

Wie und wen wählen die Wähler bei Kommunalwahlen in Hessen? Fünf Beispiele von fünf Kandidaten aus fünf Parteien und Orten finden Sie hier

 

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"Dem Bürgerwillen öffnen"

"Dem Bürgerwillen öffnen"

Dr. Guido Westerwelle

"Die Parlamente müssen wieder repräsentativer werden. Dafür muss sich das politische System stärker dem Bürgerwillen öffnen. Die Bürger sollen die Kandidatenlisten der Parteien durch Kumulieren und Panaschieren verändern können."

 

Dr. Guido Westerwelle, Bundesvorsitzender der FDP

Parteien zur Wahl

Die Positionen der Parteien in Nordrhein-Westfalen zum Thema Wahlrecht finden Sie hier

 



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