Wählen ohne Überhang
Drei Jahre lang hatte der Bundestag Zeit, das Wahlrecht zu ändern - denn das Bundesverfassungsgericht hat 2008 in einem spektakulären Urteil das Wahlrecht in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Doch die Politik blieb untätig.
Nach Ablauf der Frist hat der Bundestag am 29. September 2011 einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP verabschiedet, dessen Verfassungsmäßigkeit erneut zweifelhaft ist. Das Parlament war nicht fähig, einen breiten Konsens zu suchen. Und es fehlt der Wille, sich mit Alternativen auseinanderzusetzen.
Unsere Überzeugung nach müssen Überhangmandate weg. Denn sie verzerren den Wählerwillen. Im Extremfall werden wir von Parteien regiert, die gar nicht von der Mehrheit der Bürger gewählt wurden. Deshalb haben wir beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gestartet.
Sie können unsere Klage unterstützen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Bundesseite
Wahlrecht in NRW
Informationen zu Wahlen und Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen finden Sie in unserem Themenbereich mehr...


