Unna

Bürgerbegehren gegen weitere RWE-Beteiligung an Stadtwerken

Träger: Bürgerinitiative "Unna ohne RWE"

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Unna hatte sich am 21. Juli 2011 für die Fortsetzung der RWE-Beteiligung von 24 Prozent an der Stadtwerke Unna GmbH ausgesprochen. Das Energieunternehmen sei auf die Bedingungen der Stadt für eine Fortführung der Partnerschaft eingegangen, hieß es zur Begründung. Die Stadtwerke hätten mit der RWE einen strategischen Partner an der Seite, um neue Geschäftsfelder erfolgreich erschließen zu können.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sind der Meinung, dass es der langfristigen Zielsetzung der Stadtwerke für eine nachhaltige dezentrale Energieversorgung widerspricht, sich unbefristet und nur mit einer Ausstiegsoption nach 15 Jahren an einen großen Energiekonzern wie RWE zu binden, der einen Großteil seiner Stromproduktion mit Kohle und Atomenergie betreibe. Dies entspreche nicht dem Wunsch der Bürger nach einem kurzfristigen Ausstieg aus der Kernenergie. Darüber hinaus wurden mögliche Alternativen, wie etwa eine Bürgergenossenschaft oder eine andere strategische Partnerschaft nicht ausreichend berücksichtigt. Es bestehe außerdem ein hohes Risiko, dass die Fortsetzung der RWE-Beteiligung einer kartellrechtlichen Prüfung nicht stand halte, wodurch ein Prozessrisiko von 12 Millionen Euro bestehe.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 27. August 2011 begonnen. Am 20. Oktober 2011 hatten die Initiatoren 889 Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Mindestens 3.013 Bürger hätten sich aber in die Unterschriftenlisten eintragen müssen, damit es gültig ist. Der Rat hat das Bürgerbegehren deshalb am 10. November 2011 für unzulässig erklärt.

 

Info: Bürgerinitiative "Unna ohne RWE"

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Bürgerbegehren gegen Abriss eines Bürgerpalais

Träger: Bürgerinitiative

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: In Unna wollte eine Bürgerinitiative das 1860 erbaute Bürgerpalais in der Massener Straße 20 vor dem Totalabriss bewahren. Der Rat hatte mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP beschlossen, auf dem geschäftlich brachliegenden Dehnegelände, auf dem das Bürgerpalais steht, einen Gebäudekomplex mit Verkaufsflächen und Seniorenwohnungen entstehen zu lassen.

 

Zur Attraktivität der City gehöre neben dem Handel auch Unnas historische Altstadt, hieß es zur Begründung des Begehrens. Der Totalabriss widerspreche der Denkmalbereichssatzung "Unna Altstadt". Auch das Amt für Denkmalpflege in Westfalen sei gegen einen Totalabriss.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 24. Juni 2007 begonnen. Am 13. August 2007 hatten die Initiatoren des Begehrens 3.664 gültige Unterschriften bei der Stadt eingereicht.

 

Am 21. August 2007 teilte die Stadtverwaltung mit, dass sie das Bürgerbegehren für unzulässig hält. Begründung: in Sachen Baugenehmigung habe der Rat nur eine legitimierende, keine Entscheidungsfunktion. Deshalb könne hierzu auch kein Bürgerbegehren stattfinden. Zudem sei der Kostendeckungsvorschlag des Bürgerbegehrens unzureichend. Weiterhin verfolge das Bürgerbegehren "gesetzeswidrige Ziele", weil der Investor einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung habe. Zudem sei die Abstimmungsfrage nicht präzise formuliert, weil sie offen lasse, ob sie sich auf eine Erhaltung des Hauses als ganzes oder nur der Fassade beziehe.

 

Der Stadtrat hatte sich mehrheitlich der Verwaltungsmeinung angeschlossen und das Bürgerbegehren am 30. August 2007 mit 39 : 5 Stimmen für unzulässig erklärt. Am 30. September 2007 hatten die Initiatoren Widerspruch gegen den Unzulässigkeitsbeschluss eingelegt. Diesen hatte der Rat am 18. Oktober 2007 zurück gewiesen. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten hiergegen Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht.

 

Das Verwaltungsgericht hatte die Klage am 14. Februar 2008 abgelehnt. Das Begehren sei unzulässig, weil der Ratsbeschluss zum Abriss keine Wirkung mehr entfalte, da er durch die die Erteilung der Baugenhmigung umgesetzt worden sei, „bevor eine Sperrwirkung durch das begehren habe eintreten können”.

 

Kontakt: Wolfgang Patzkowsky

Aktuelles

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