Themenausschlüsse - Begehren verboten

Unzulässig: Bürgerbegehren zum Godorfer Hafen in Köln

In Nordrhein-Westfalen dürfen die Bürger noch lange nicht über alle kommunalpolitisch wichtigen Themen abstimmen. So sind Bürger- und Ratsbegehren zu Großprojekten wie dem Ausbau von Flughäfen und Häfen ebenso untersagt wie solche zu Kraftwerken oder Windkraftanlagen.

 

Die Gemeindeordnung verbietet ausdrücklich u.a. Initiativen zu Angelegenheiten, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens oder eines förmlichen Verwaltungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung oder eines abfallrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen, wasserrechtlichen oder vergleichbaren Zulassungsverfahrens zu entscheiden sind. Damit werden die Bürger gerade bei Entscheidungen über Großprojekte im Zustand der Unmündigkeit gehalten.

 

Begründet wird der Ausschluss solcher Themen vom Bürgerentscheid damit, dass die Bürger ja bereits per Anhörungsverfahren an der Planung beteiligt seien und sich mit einem Bürgerentscheid ja selbst Konkurrenz machen und eventuell in Widerspruch zu sich selbst geraten würden. Während es in solchen Beteiligungsverfahren aber nur noch um das Wie einer Planung geht, wird in einem Bürgerentscheid dagegen grundsätzlich über das Ob einer Maßnahme entschieden. Hier gibt es also einen qualitativ ausschlaggebenden Unterschied.

 

In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind solche Bürgerbegehren deswegen erlaubt. Jedes dritte dort stattfindende Bürgerbegehren fällt unter einen dieser beiden Bereiche. In NRW ist also im Umkehrschluss jedes dritte Bürgerbegehren verboten.

 

Negativbeispiele:

 

Beckum: Der Rat der Stadt Beckum hat am 16. September 2008 ein Bürgerbegehren gegen den Bau eines Industriekraftwerks für unzulässig erklärt. Begründung: Es handele sich um eine Angelegenheit, die im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahrens zu entscheiden ist.

 

Köln: Der Rat der Stadt Köln hat am 29. Januar 2008 ein Bürgerbegehren gegen den Ausbau des Godorfer Hafens für unzulässig erklärt. Begründung: das Begehren richte sich gegen eine Angelegenheit, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden sei.

 

Finanztabu

Von der Gemeindeordnung werden auch Bürger- und Ratsbegehren über Abgaben und Gebühren untersagt. Initiativen zu Gebühren für die Abfallbeseitigung oder für die Kindergartenbetreuung der eigenen Kinder sind deshalb nicht möglich.

 

Mehr Demokratie fordert: Themenausschlüsse weitgehend streichen

 

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Für Bürgerentscheide

Heiner Geißler

„Die Behauptung, bei einer Verstärkung der unmittelbaren Demokratie sei die Realisierung von Großprojekten in Deutschland nicht mehr gewährleistet, ist falsch. Das Gegenteil ist richtig. Eine Fortsetzung der bisherigen obrigkeitlichen Verfahren verbunden mit dem Ausschluss echter bürgerschaftlicher Mitwirkungsrechte führt, wie die Vorgänge der letzten Jahre beweisen, zu lang anhaltenden massiven Protesten und Auseinandersetzungen, erheblichen politischen Verwicklungen und jahrelanger Lähmung der Entscheidungsprozesse.“

 

Dr. Heiner Geißler (CDU), Bundesminister a.D.

Hintergrund

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