Bürgermeisterwahl: Mehr als ein Kreuz

In Nordrhein-Westfalen besteht die Wahl der Bürgermeister nicht selten aus zwei Wahlgängen. Hat ein Amtsbewerber im ersten Wahlgang nicht die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht, kommt es zwischen den beiden in diesem Wahlgang erfolgreichsten Kandidaten zum Stichentscheid. Dabei kann man mit einem demokratischeren Wahlsystem in nur einem Wahlgang die tatsächlichen Favoriten der Wähler besser ermitteln.

Wähler haben in einem Rangfolgewahlrecht die Möglichkeit, sowohl ihren Wunschkandidaten als auch ihre Präferenzen für den Fall anzugeben, dass kein Kandidat auf Anhieb die absolute Mehrheit der Stimmen erhält. Anstelle einer Stichwahl wird zeitgleich mit dem ersten Wahlgang eine Auswertung der gewählten Präferenzen durchgeführt. Am Ende des Verfahrens kann so immer ein Bürgermeister oder Landrat mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen ermittelt werden. Die Rangfolgewahl ermöglicht es, auf einen zweiten Wahlgang zu verzichten und dennoch einen eindeutigen Wahlgewinner mit möglichst großer Legitimation zu ermitteln. Zur Anwendung kommen Rangfolgewahlen vor allen Dingen im angelsächsischen Raum, in zahlreichen Kommunen der USA, in London und bei der Wahl des irischen Parlaments.

Vorteile der Rangfolgewahl

Der Wählerwille wird noch genauer als bei der Stichwahl in Erfahrung gebracht und im Wahlergebnis abgebildet. 

Bei einer Bürgermeisterwahl mit nur einer Stimme kann eher der am meisten polarisierende Kandidat gewinnen, während bei der Rangfolgewahl eher der beliebteste Kandidat gewinnt.

Die strukturelle Benachteiligung von weniger favorisierten Kandidaten (z.B. kleinerer Parteien) wird beseitigt.

Die Konsensfindung wird gefördert. Die Wahrscheinlichkeit von "Schmutzkampagnen" sinkt, da die Kandidaten auch auf die Unterstützung aus anderen politischen Lagern angewiesen sind. 

Eine aufwändige Stichwahl in einem zweiten Wahlgang wird überflüssig.

Spielregeln

Die Spielregeln zur Wahl von Bürgermeistern und Landräten in NRW finden Sie hier