Bürgerentscheid - Direkte Demokratie vor Ort
Sprockhövel
Bürgerbegehren für Sportplatzsanierung
Träger: Bürgerinitiative
Status: Bürgerentscheid ungültig
Aktuelles/Ergebnis: Seit Jahren wurde in Sprockhövel die Zukunft des über 50 Jahre alten Sportplatzes Haßlinghausen diskutiert. Ein geregelter Betrieb ist wegen zahlreicher Mängel am Objekt seit langem kaum mehr möglich. Anfang 2007 hat der Rat der Stadt eine Entscheidung für einen Neubau am Landringhauser Weg gefällt.
Eine Bürgerinitiative strebte jedoch eine Sanierung der bestehenden Sportanlage an. Die Sanierungsbefürworter argumentierten, dass eine gewachsene Infrastruktur nicht zerstört werden dürfe. Weite Wege für Schulkinder müssten vermieden werden. Außerdem drohe am neuen Standort eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens. Es sei weiterhin fraglich, ob sich die unter Haushaltssicherung stehende Stadt ein solches Neubauvorhaben überhaupt leisten könne.
Die Gegner der Sportplatzsanierung argumentierten, dass diese für die Stadt höhere Kosten als eine Verlagerung bringe. Sie rechneten mit einer zusätzlichen Verschuldung von 800.000 Euro. Aus Lärmschutzgründen sei ein Sportbetrieb am bestehenden Standort nur zeitlich beschränkt möglich. Auf dem alten Grundstück, das bei einer Verlagerung des Sportzplatzes frei würde, entstünden neben Seniorenwohnungen zusätzliche Einzelhandelsangebote, die die bestehenden Geschäfte ergänzten und Haßlinghausen zum Einkaufen noch attraktiver machten.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren für die Sanierung des Sportplatzes Haßlinghausen wurde am 5. Mai 2007 gestartet. Die Initiatoren des Begehrens hatten am 19. Juni 2007 2.802 Unterschriften an Bürgermeister Klaus Walterscheid übergeben, 2.320 davon waren gültig. Der Rat hat das Bürgerbegehren am 16. August 2007 für rechtlich zulässig erklärt, es aber inhaltlich abgelehnt.
Im Bürgerentscheid am 28. Oktober 2007 stimmte zwar eine Mehrheit von 54,4 Prozent der Abstimmenden für das Bürgerbegehren, jedoch wurde die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten nicht erreicht. Damit ist der Bürgerentscheid ungültig. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 24,3 Prozent.
Kontakt: Gundi Sirrenberg-Meyer
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