Bürgerentscheid - Direkte Demokratie vor Ort

Schwelm

Bürgerbegehren für Erhalt des Schwelmebades

Träger: Förderverein Schwelmebad

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: CDU, Schwelmer Wählergemeinschaft (SWG) und die Bürger für Schwelm (BfS) hatten am 29. April 2008 mit ihrer Mehrheit im Rat beschlossen, das Freibad Schwelmebad zu schließen. Als Gründe wurden der defizitäre Haushalt und die Aussagen eines 'Bädergutachtens' angegeben. Nur noch das Hallenbad soll ganzjährig betrieben werden.

 

Der Förderverein Schwelmebad will das Bad erhalten. Wichtig ist dem Verein vor allem, dass in Schwelm die Möglichkeit, drinnen und draußen zu schwimmen, erhalten bleibt. Hallen- und Freibad sollen im jetzigen Zustand zwei Jahre lang erhalten bleiben. In dieser Zeit könnten Bürger, Verwaltung und politische Gremien gemeinsam eine zukunftsfähige Lösung für die Schwelmer Bäderlandschaft entwickeln.

 

Lösungen sieht der Verein zum Beispiel in einem Glaskasten mit elektrischem Dach, der über das Schwimmerbecken des Freibades gebaut werden könnte. Zudem könne man aus dem Frei- ein Zeltbad machen oder eine aufblasbare Wetterschutzhülle installieren. Bei der Umsetzung einer dieser Ideen würde dann das Hallenbad geschlossen. Der Verein denkt auch an eine Ausweitung zu einem Wellness- und Allwetterbad. Für die Zukunft soll der Weiterbetrieb des Bades mit Hilfe eines Fördervereins finanziell und personell gesichert werden.

 

Für den Erhalt des Bades hatte der Förderverein Schwelmebad ein Bürgerbegehren gestartet. Die Unterschriftensammlung hatte am 11. Juni 2008 begonnen. Am 25. Juli 2008 hatten die Initiatoren rund 6.000 Unterschriften für ihr Begehren an Bürgermeister Jürgen Steinrücke übergeben.

 

Der Stadtrat hat das Bürgerbegehren am 11. September 2008 mit den Stimmen von CDU, SWG und BfS für unzulässig erklärt. Begründet wurde der Beschluss damit, dass die Hintergründe zur Freibadschließung, die prekäre finanzielle Lage der Stadt Schwelm nämlich, den Unterzeichnern des Begehrens in der Begründung auf der Unterschriftenliste nicht ausreichend verdeutlicht worden sei.

 

Am 13. Oktober 2008 hatten CDU, BfS und SWG einen Antrag in den Rat eingebracht, nach dem mit dem Trägerverein Schwelmebad (TVS) oder einer Nachfolgegesellschaft ein Nutzungsvertrag für den Betrieb des Schwelmebades über fünf Jahre abgeschlossen werden soll. Über die Laufzeit soll der TVS einen jährlichen Zuschuss von 50.000 Euro erhalten. Dieser Antrag fand am 30. Oktober 2008 im Rat eine Mehrheit.

 

Auch SPD, Grüne und FDP hatten einen Antrag eingebracht, der einen mehrjährigen Nutzungsvertrag mit einem Pächter des Schwelmebads vorsah. Er beinhaltete aber u.a. noch, dass die geplanten Investitionen in das Hallenbad verschoben werden. Dieser Antrag fand keine Mehrheit.

 

Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens hatten am 14. Oktober 2008 gegen den Unzulässigkeitsbeschluss Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Aufgrund der Ratsanträge war zusätzlich ein Eilverfahren in Gang gesetzt worden, mit dem geprüft werden sollte, ob in der Hauptsache die Klage des Fördervereins Erfolg haben könnte. Dieser Antrag wurde von den Richtern jedoch abgelehnt.

 

In einem gemeinsamem Gespräch aller Vereine und der Stadt wurde ein Kompromiss erzielt, der die Unterstützung mit 50.000 Euro pro Jahr für mindestens zwei Jahre zum Betrieb des Schwelmebades durch den Trägerverein vorsieht. Nachdem dies erreicht werden konnte, haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens die Klage vor dem Verwaltungsgericht zurückgezogen.

 

Info:

Bürgerbegehren Pro Schwelmebad

Verwaltungsvorlage zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

 

Bürgerbegehren gegen Bebauung des Wilhelmplatzes

Träger: Schwelmer Wählergemeinschaft (SWG)

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: Bürgermeister und Verwaltung planten 2006 die Bebauung des Wilhelmplatzes in Schwelm und die Ansiedlung von Geschäften auf dem Gelände. Sie erhofften sich eine Vergrößerung des Warenangebots, dadurch eine wachsende Kundenzahl und eine generelle Förderung des Einzelhandels.

 

Der Wilhelmplatz stand bisher als gebührenfreier Parkplatz zur Verfügung. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens für den Erhalt des Parkplatzes befürchteten, dass mit Wegfall des Parkplatzes auch die Kunden der bestehenden Geschäfte fernbleiben und es zu Leerständen von Läden in Fußgängerzone und Altstadt kommt.

 

Am 24. August 2006 startete die SWG deshalb ein Bürgerbegehren. In seiner Sitzung am 2. November 2006 hat der Rat mehrheitlich beschlossen, dass die Planung "Einzelhandelsstandort Wilhelmplatz" nicht weiter verfolgt werden soll. Die SWG hat deshalb die 2.055 für das Bürgerbegehren gesammelten Unterschriften nicht eingereicht.

 

Info: SWG Schwelm

 

 

Aktuelles

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