Spielregeln für Bürgerbegehren nur "befriedigend"

Die Qualität der Spielregeln für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide lässt in Nordrhein-Westfalen weiterhin zu wünschen übrig. In einem am 28. September 2010 von Mehr Demokratie vorgestellten Volksentscheids-Ranking schneidet NRW mit der Note 3,2 für die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene nur mittelmäßig ab.

 

In dem zum dritten Mal veröffentlichten Ranking hat Mehr Demokratie die Bürgerfreundlichkeit der Verfahren für kommunale Bürgerbegehren und landesweite Volksbegehren in den einzelnen Bundesländern miteinander verglichen und bewertet. Gegenüber gestellt wurden einander so etwa die Paletten der für Bürgerbegehren zulässigen Themen und die Höhe der Unterschriften- und Abstimmungshürden.

 

Mehr Demokratie kritisiert vor allem

 

  • umfangreiche Themenausschlüsse für Bürgerbegehren: Unzulässig sind so etwa Bürgerbegehren zu Einkaufszentren, Windrädern, Kraftwerksbauten und anderen industriellen Großanlagen. 2007 verpuffte deshalb etwa ein Begehren gegen den Ausbau des Godorfer Hafens in Köln wirkungslos, obwohl es von zahlreichen Bürgern unterstützt worden war. Für die umfangreichen Themenausschlüsse gibt es deshalb die Note 5.
  • den Kostendeckungsvorschlag für Bürgerbegehren: Bürgerbegehren ist es vorgeschrieben, einen Kostendeckungsvorschlag zu formulieren, falls das Begehren Einsparungen verhindern will oder höhere Kosten zur Folge hätte. Weil Zahlen aber selten objektiv einzuschätzen sind, kommt es hierüber zur Uneinigkeit und letztlich dazu, dass Bürgerbegehren deshalb für unzulässig erklärt werden. 2006 scheiterten deshalb in Alsdorf gleich zwei Anläufe für den Erhalt dezentraler Schulen.
  • die Einreichungsfrist für Bürgerbegehren: Nach einem Ratsbeschluss haben die Bürger in der Regel nur drei Monate Zeit, gegen diesen mit einem Begehren vorzugehen. Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens sollten aber so lange Unterschriften sammeln können, wie in der Sache noch keine unveränderlichen Fakten geschaffen worden sind. Schließlich können auch Räte noch nicht umgesetzte Beschlüsse jederzeit wieder aufheben.
  • die Abstimmungshürde beim Bürgerentscheid: Damit ein Bürgerbegehren erfolgreich ist, muss die Mehrheit der Abstimmenden gleichzeitig auch mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen. Andernfalls ist der Bürgerentscheid ungültig. Insgesamt wird in NRW jedes zweite zur Abstimmung stehende Bürgerbegehren durch das Zustimmungsquorum zu Fall gebracht. Für das Quorum gibt es deshalb nur eine 4.

Volksentscheid-Ranking kommunaler Bürgerentscheid

Platz Bundesland Note
     
1 Berlin sehr gut (1,3)
2 Hamburg gut (1,5)
3 Bayern gut (1,7)
4 Thüringen gut (1,8)
5 Schleswig-Holstein befriedigend (3,1)
6 Nordrhein-Westfalen befriedigend (3,2)
7 Bremen befriedigend (3,4)
8 - 9 Hessen ausreichend (3,5)
8 - 9 Sachsen ausreichend (3,5)
10 Rheinland-Pfalz ausreichend (3,7)
11 Brandenburg ausreichend (4,1)
12 Mecklenburg-Vorpommern mangelhaft (4,3)
13 - 14 Baden-Württemberg mangelhaft (4,5)
13 - 14 Niedersachsen mangelhaft (4,5)
15 Sachsen-Anhalt mangelhaft (4,8)
16 Saarland mangelhaft (5,0)
     
Stand: 28.09.2010    

Nur unwesentliche Verbesserungen

Im Vergleich zum zweiten, von Mehr Demokratie 2007 veröffentlichten Volksentscheids-Ranking gab es bei den Verfahren für die direkte Demokratie zwischen Rhein und Weser keine deutlichen Qualitätsverbesserungen. Eingeführt wurde seitdem eine Regelung gegen das Unterlaufen eingereichter und für zulässig erklärter Bürgerbegehren durch das Schaffen diesen zuwider laufender Fakten. Neu ist außerdem der so genannte Ratsbürgerentscheid, mit dem Räte selber kommunalpolitische Entscheidungen an die Bürger zurück geben können. Aufgrund der aber auch hierfür wie für Bürgerbegehren geltenden restriktiven Regelungen fand eine Praxis hier so gut wie nicht statt.

 

In der Hitliste der 16 Bundesländern liegt Nordrhein-Westfalen im Vergleich der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene hinter Berlin, Hamburg, Bayern, Thüringen und Schleswig-Holstein auf Platz 6. Dies aber nicht vielleicht deshalb, weil die Demokratieverfahren doch ganz annehmbar sind, sondern weil die Verfahren in den meisten anderen Bundesländern noch bürgerfeindlicher sind.

Das Ranking

Das komplette Volksentscheids-Ranking 2010 finden Sie zum herunter laden hier (pdf, 44 Seiten)

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Parteien zum Bürgerentscheid

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