Pulheim
Bürgerbegehren für Gesamtschule
Träger: Elterninitiative „Pro Gesamtschule Pulheim“, Familiennetzwerk Pulheim
Status: Bürgerentscheid ungültig
Aktuelles/Ergebnis: Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit des Pulheimer Stadtrates hatte am 7. September 2010 mit den Stimmen von CDU und SPD die Beratung eines Antrags der Grünen vertagt, mit dem die Verwaltung beauftragt werden sollte, die Chancen für die Einrichtung einer Gesamtschule auszuloten und die Antragsvoraussetzungen und - fristen zu klären.
CDU und SPD favorisieren das Versuchsmodell „Gemeinschaftsschule“ der Landesregierung. Eine solche Schule soll durch die Zusammenlegung einer Haupt- mit einer Realschule entstehen. Die Gemeinschaftsschule biete große Lernvorteile, so die beiden Parteien im Informationsblatt zum Bürgerentscheid. Durch die mögliche Kooperation mit der Oberstufe eines bestehenden Gymnasiums würden die derzeit existierenden Schulen kaum beeinträchtigt. Eine weitere Gesamtschule gefährde hingegen die bestehenden Schulen. Die FDP sieht ein bestehendes Gymnasium gefährdet und befürchtet hohe Kosten für einen Schulneubau.
Die Elterninitiative "Pro Gesamtschule Pulheim" hatte eine Gemeinschaftsschule abgelehnt. Diese mache Kinder zu Versuchsobjekten. In ihr würden alle bestehenden Schulformen in der Stadt aufgelöst und in einer Gemeinschaftsschule zusammengefasst. Die Gesamtschule dagegen habe Akzeptanz. Nur sie gewähre eine Durchlässigkeit der Schulformen, die es Kindern ermögliche, ohne Reibungsverluste einen optimalen Abschluss zu erlangen. Sie unterstütze Kinder, die sich erst nach der Grundschule entwickelten und könne Kinder aus Gymnasien und Realschulen auffangen, ohne ihnen Zukunftschancen zu verbauen. In einer Umfrage der Schulverwaltung im Frühjahr 2010 hatten 86 Erziehungsberechtigte eine Gesamtschule als ihre Wunschschulform angegeben.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 16. Oktober 2010 begonnen. Am 9. November 2010 hatte die Elterninitiative hierfür rund 3.600 Unterschriften an die Stadt übergeben. Der Rat hat das Bürgerbegehren am 2. Dezember 2010 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP abgelehnt.
Der Bürgerentscheid am 27. Februar 2011 war ungültig. Zwar erhielt das Bürgerbegehren die Unterstützung von 55,7 Prozent der Wähler, jedoch nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 27,4 Prozent.
Info:
Aktuelles

Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier

