Parteien zur Wahl

Hier finden Sie die Positionen der Parteien zum Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen.

"Wir werden die Stichwahl für die kommunalen Personenwahlen wieder einführen. Wir werden eine gerichtsfeste Sperrklausel für kommunale Vertretungen einführen. Wir werden dafür sorgen, dass die Bürgermeister-, Landrats- und Oberbürgermeisterwahlen wieder an die Kommunalwahlen gekoppelt werden. Grundsätzlich treten wir für die Zusammenlegung von Wahlterminen ein, um Kosten niedrig zu halten und eine hohe Wahlbeteiligung zu ermöglichen.

Wir wollen Politik gemeinsam gestalten. Dazu ist die politische Partizipation der Menschen mit Migrationshintergrund unabdingbar. Deshalb setzt sich die SPD dafür ein, dass auch Menschen, die nicht aus EU-Ländern kommen, aber seit Jahren in Deutschland leben, das kommunale Wahlrecht erhalten.

Wir werden die politische Initiative ergreifen, das Wahlalter auch bei Landtagswahlen auf 16 Jahre abzusenken."

 

Quelle: Programm der SPD zur Landtagswahl 2010, beschlossen am 27. Februar 2010 in Dortmund

 

"Was bundesweit in fast allen Bundesländern möglich ist, soll endlich auch für die Wählerinnen und Wähler in NRW möglich werden. Wir wollen, dass sie bei Kommunal- wie Landtagswahlen die Möglichkeit erhalten, mehrere Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten zu konzentrieren, zu verteilen sowie von den Listen zu streichen (Kumulieren und Panaschieren). Die Bürgerinnen und Bürger können damit die Listenreihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber noch einmal ändern. Das sorgt für mehr Wettbewerb unter den Politikerinnen und Politikern und für eine bürgernähere Politik.

Wir wollen (...) die sogenannten Mittelebenen wie die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe und den Regionalverband Ruhr durch eine Direktwahl demokratisch besser legitimieren.

Wir machen uns dafür stark, dass Nordrhein-Westfalen sich im Bundesrat für eine Grundgesetzänderung zur Ermöglichung des aktiven und passiven kommunalen Wahlrechts für alle Migrantinnen und Migranten einsetzt.

Auf kommunaler Ebene können Jugendliche bereits ab 16 mitentscheiden. Wer reif genug für Wahlen in Städten und Gemeinden ist, ist es auch für Landtagswahlen. Wer junge Menschen für Politik interessieren will, muss die Beteiligung daran durch entsprechende Rechte attraktiv gestalten.

Bürgermeister und Landräte sollen in Zukunft per Zustimmungswahl bestimmt werden. Hierbei haben die Wähler die Möglichkeit, für beliebig viele Kandidaten zu stimmen. Es kann nicht nur der in der Gunst der einzelnen Wähler vorne liegende Bewerber gewählt werden, sondern wählbar sind alle Kandidaten, die akzeptabel erscheinen. Gewählt ist der Bewerber mit den meisten Stimmen. Hierdurch wird die strukturelle Benachteiligung von weniger favorisierten Kandidaten (z.B. kleinerer Parteien) beseitigt. Verzerrungen des Wählerwillens wird vorgebeugt, eine Stichwahl in einem zweiten Wahlgang ist überflüssig.

Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Landrätinnen und Landräte nicht nur direkt gewählt, sondern auch auf Initiative der Wählerinnen und Wähler wieder abgewählt werden können. Ein Abwahl-Bürgerentscheid kann bisher aber nur auf Antrag von zwei Dritteln eines Rates oder Kreistages herbeigeführt werden. In Zukunft sollen die Wählerinnen und Wähler per Bürgerbegehren auch selbst einen Abwahlantrag stellen können.

Wir wollen (...) Online-Beteiligungsmöglichkeiten stärken und ausbauen und hierbei in NRW neue Wege gehen. Die elektronische Wahl und den Einsatz von Wahlmaschinen lehnen wir weiterhin ab.“

 

Quelle: Landtagswahlprogramm der Grünen 2010, beschlossen auf der Landesdelegiertenkonferenz am 6. Februar 2010 in Essen

 

"Wir wollen ein neues Wahlsystem auf Basis von Kumulieren und Panaschieren. Die FDP setzt sich dafür ein, dass bei Ober-/Bürgermeisterwahlen für den Fall, dass keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erreicht, wieder eine Stichwahl eingeführt wird."

Quelle: Landtagswahlprogramm 2010 der FDP NRW, beschlossen auf dem Landesparteitag am 13. März 2010 in Siegen.

 

 

"Es ist undemokratisch, eine große Zahl von Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in NRW haben, bereits rechtlich zu Menschen zweiter Klasse zu machen. Statt Sonderregelungen und Erlasse für Migrantinnen und Migranten fordern wir die volle rechtliche Gleichstellung durch (...) das kommunale Wahlrecht auch für Migrantinnen und Migranten, die keine EU-Bürgerinnen und -Bürger sind. Die Linke NRW fordert eine Grundgesetzänderung zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle.

Im Gegensatz zur heutigen Praxis in der Politik sind Kinder und Jugendliche als gleichberechtigte Persönlichkeiten, als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft und als Trägerinnen und Träger von Rechten anzuerkennen. Deshalb setzt sich Die Linke NRW im Land und in den Kommunen für das Wahlrecht für Jugendliche ab 16 Jahren bei allen Wahlen ein.

Die Stichwahl bei der Wahl der Bürgermeister soll wieder eingeführt werden.

Bei den Kommunalwahlen und den Landtagswahlen sollen die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit erhalten, ihre Stimmen durch Kumulieren und Panaschieren auf verschiedene Bewerber zu verteilen."

 

Quelle: Wahlprogramm der Linken zur Landtagswahl 2010, beschlossen auf dem Parteitag am 8. November 2009 in Hamm

 

Die CDU macht keine Vorschläge zur Änderung des Wahlrechts in Nordrhein-Westfalen.

 

"Alte liberale Forderung"

Burkhard Hirsch

"Die Einführung des Kumulierens und Panaschierens in das Kommunalwahlrecht ist eine alte liberale Forderung. Es wird Zeit, das zu verwirklichen. Der Wähler sollte die Möglichkeit bekommen, die von einer Partei vorgelegte Liste zu verändern und sich daraus die Kandidaten heraus zu suchen, die er selbst kennt und denen er vertraut."

 

Dr. Burkhard Hirsch (FDP), von 1975 - 1980 Innenminister in NRW

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Unsere Vorschläge

Unsere Vorschläge für ein demokratischeres Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier