Paderborn
Bürgerbegehren für Wiederbelebung der Stadtwerke
Träger: Freie Bürgerinitiative (FBI)
Status: Bürgerbegehren unzulässig
Die Freie Bürger-Initiative (FBI) hatte am 16. Juni 2009 ein Bürgerbegehren gestartet, um die Paderborner Stadtwerke wieder zu beleben. Hauptaufgabe des neuen Unternehmens soll der Verkauf von Strom, Wärme, Gas und Wasser sein.
Die Daseinsvorsorge gehöre in kommunale Hand, so die FBI. Die Stadt habe seit dem Verkauf der Stadtwerke 2002 an den Energieversorger Pesag keinen Einfluss mehr auf Preisgestaltung und Arbeitsplätze in Paderborn. Durch die Neugründung könnten neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Einflussnahme auf die Preisgestaltung werde wiederhergestellt und die Wettbewerbssituation verbessert. Durch eigene Stadtwerke habe Paderborn stärkeren Einfluss auf klimaschonende Energiegewinnung aus Sonnenenergie, Blockkraftheizwerken und Windkraft.
Gegner der Initiative wenden ein, dass Stadtwerke, die nur mit Energie handeln könnten, es schwer hätten, sich im Konzert der großen Energieversorger zu behaupten. Einzelne Stadtwerke seien zu klein, um gute Einkaufspreise erzielen zu können. Für bessere Konditionen müssten sich einzelnen Stadtwerke wieder mit anderen Energieanbietern zusammenschließen, wären dann aber wieder nicht allein entscheidungsfähig. Im Übrigen liefen auch die Konzessionsverträge noch bis 2017.
Bereits am 19. Dezember 2008 hatte der Stadtrat bei einer Gegenstimme beschlossen, prüfen zu lassen, ob und wie sich die Energieversorgung zurück in kommunale Regie holen lässt.
Am 7. Mai 2010 hatte die FBI 5.763 gültige Unterschriften für das Bürgerbegehren an die Stadt übergeben. Der Rat hat das Bürgerbegehren am 22. Juni 2010 für unzulässig erklärt. Begründung: Dem Bürgerbegehren fehle eine wenn auch nur überschlägig geschätzte Benennung der mit der Stadtwerke-Neugründung verbundenen möglichen Kosten. Hierzu gehörten nicht nur die Gründungs- und Einrichtungskosten einer städtischen Gesellschaft, sondern auch die mit dem Betrieb verbundenen weiteren Betriebs- und Investitionskosten. Des Weiteren hätten bei den Kosten der Maßnahme auch die möglichen finanziellen Einbußen der Stadt überschlägig genannt werden müssen, die ggf. durch die eintretende Wettbewerbssituation gegenüber E.ON Westfalen-Weser hätten erfolgen können.
Vor einem Ratsbeschluss über das Bürgerbegehren hätte außerdem zwingend eine Marktanalyse durchgeführt werden müssen, um die finanziellen Chancen und Risiken einer Stadtwerke-Neugründung für Paderborn darzustellen und abzubilden. Eine solche Analyse sei zwingend durchzuführen, da die Kommunen durch die Gemeindeordnung zu wirtschaftlichem Handeln angehalten seien.
Gegen diesen Unzulässigkeitsbeschluss hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens am 13. Juli 2010 Klage beim Verwaltungsgericht Minden eingereicht. Die Richter bestätigten in einem Urteil Ende Dezember 2011 den Ratsbeschluss. Das Begehren umfasse nur einen Teil der Problematik. Laut Gemeindeordnung müsse ein Bürgerbegehren einen Ratsbeschluss in dieser Sache jedoch ersetzen können. Das sei hier nicht gegeben. Es fehle außerdem eine vorherige Marktanalyse, eine ausreichende Kostenschätzung bzw. ein den Anforderungen der Gemeindeordnung entsprechender Kostendeckungsvorschlag.
2001 hatte es in Paderborn bereits einmal einen Bürgerentscheid über die Stadtwerke gegeben. Ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf erhielt zwar eine Mehrheit von 94,5 Prozent der Abstimmenden, verfehlte jedoch die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten.
Info:
Bürgerbegehren für Wiederbelebung der Stadtwerke
WDR 17.07.2009: Stadtwerke Paderborn vor Neugründung?
Bürgerbegehren für Neubau des Rolandbades mit Erhalt der jetzigen Wasserflächengröße
Träger: Bürgerinitiative
Status: Bürgerentscheid ungültig
Aktuelles/Ergebnis: Die Initiatoren des Bürgerbegehrens Rolandbad setzten sich dafür ein, dass beim Schwimmbadneubau keine Verkleinerung der Wasserflächen vorgenommen wird. Bis zum 1. September 2005 wurden 7.092 Unterschriften für das Bürgerbegehren gesammelt. Der Stadtrat lehnte den Inhalt des Begehrens allerdings ab, so dass es zum Bürgerentscheid kam.
Vom 28.11. bis 23.12.2005 beteiligten sich 7.150 Bürger an der Abstimmung. Für das Bürgerbegehren stimmten 6.404 Stimmberechtigte (89,6 Prozent aller Abstimmenden). Das Bürgerbegehren verfehlte damit jedoch die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten (21.803 Stimmen). Der Bürgerentscheid ist damit ungültig.
Am 1. Mai 2008 wurde das Rolandsbad nach dem Umbau neu eröffnet.
Kontakt: Beate Bliedung, Tel. 05251-35249
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