Bürgerentscheid - Direkte Demokratie vor Ort

Oberhausen

Bürgerbegehren für Erhalt von Stadtteilbädern

Träger: Bürgerinitiative "Bürger für Stadtteilbäder in Oberhausen"

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Mit Beschluss vom 28. August 2006 hat der Rat der Stadt Oberhausen auf der Grundlage des Bäderkonzeptes 2006 den Beschluss gefasst, u. a. das Hallenbad Ost, das Sommerbad Alsbachtal und das Sportbad Osterfeld zu schließen. In diesem Zusammenhang soll ein neues Spaßbad am Centro errichtet werden.

 

Damit verliert Oberhausen nach Ansicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens bezahlbare, attraktive Freizeitangebote in den Stadtteilen. Diese dienten nicht nur dem Breiten- und Schulsport sondern bildeten als Begegnungs- und Kommunikationsstätten die unverzichtbare Grundlage einer lebendigen Stadt. Das Bürgerbegehren will deshalb den Erhalt der von der Schließung bedrohten Bäder erreichen.

 

Die Unterschriftensammlung hat am 23. September 2006 begonnen. Am 27. November 2006 wurden 16.111 Unterschriften für das Bürgerbegehren beim Oberbürgermeister eingereicht.

 

Am 2. Februar 2007 teilte die Stadtverwaltung mit, dass sie das Bürgerbegehren für unzulässig hält. So wird angeführt, dass sich das Begehren nicht auf eine konkrete Sachentscheidung beziehe. Die formulierte Frage "sind Sie für den Erhalt und Wiederaufbau der Stadtteilbäder in OB. . ." habe im juristischen Sinne auch bei einer Bejahung nur den Charakter einer Meinungsäußerung ohne vollziehbaren Inhalt. Die Stadt Oberhausen sei außerdem nicht zuständig, da die Schwimmbäder einer Tochterfirma gehören. Weiterhin fehle ein Vorschlag zur Kostendeckung.

 

Der Stadtrat ist in seiner Sitzung am 12. Februar 2007 dieser Argumentation gefolgt und hat mit den Stimmen von CDU und SPD das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.

 

Am 9. März 2007 haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens Widerspruch gegen den Unzulässigkeitsbeschluss eingelegt. Der Rat hat den Widerspruch am 7. Mai 2007 mit den Stimmen von CDU und SPD zurück gewiesen.

 

Gegen den Unzulässigkeitsbeschluss hat die Bürgerinitiative Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht.

 

Am 23. Oktober 2007 haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens ihre Klage zurück gezogen. In der mündlichen Verhandlung der Angelegenheit sind die Kläger darauf hingewiesen worden, dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens scheitern dürfte. Grund: Auch bei großzügiger Betrachtungsweise sei der von der Bürgerinitiative unterbreitete Vorschlag zur Kostendeckung unzulässig. Im Bürgerbegehren seien weder die Kosten für den Erhalt und Wiederaufbau der Bäder noch die eventuelle Höhe des Erlöses aus dem Verkauf des Spaßbad-Grundstücks beziffert.

 

Kontakt: Werner Wachner

 

 

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