Mülheim/Ruhr
Bürgerbegehren für Erhalt der Hauptschule Bruchstraße
Träger: Bündnis für Bildung
Status: Bürgerentscheid am 22. April 2012
Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Mülheim hatte am 21. Juli 2011 mit den Stimmen von CDU, Grünen, FDP und MBI einen Bildungsentwicklungsplan beschlossen, der die schrittweise Auflösung der Hauptschule an der Bruchstraße zum Schuljahr 2012/2013 vorsieht. Begründet wurde dieser Beschluss von der Ratsmehrheit mit einer gesamtstädtisch betrachteten sinkenden Schülerzahl. Bei einem Erhalt der Schule müssten Millionen Euro in den maroden Bau investiert werden. In den nächsten Jahren sei nach allen Prognosen nur ein Hauptschul-Standort für Mülheim ausreichend. Die Ratsmehrheit will die aufzubringenden Investitionsmittel deshalb auf die Hauptschule Hexbachtal konzentrieren. Mit einem Bürgerbegehren soll der Erhalt der Schule erreicht werden.
Der Erhalt der Schule in Eppinghofen ist aus mehreren Gründen wichtig, so die Initiatoren des Begehrens. Die Hauptschule verfüge über wichtige zukunftsfähige Elemente wie eine zentrale Lage im Stadtgebiet, ausgeprägte soziale, wirtschaftliche, stadtteilbezogene Netzwerke, umfassendes Erfahrungswissen. Es werde dort erfolgreiche und konzeptionelle schulformübergreifende Arbeit geleistet und es gebe ein erfolgreiches und nachhaltiges Berufsorientierungskonzept mit der Entwicklung eines handwerklich-technischen Schulzweiges.
Die Schule zeichne sich durch hervorragende, erfolgreiche Arbeit sowie durch hoch motivierte und engagierte Lehrer und Schüler aus. Sie habe im Stadtteil Eppinghofen eine wichtige integrative, nicht ersetzbare Funktion in der engen Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen und Betrieben. Es gehe darum, im Stadtteil Eppinghofen den Schulstandort zu erhalten, der für Kinder und Jugendliche die Integration und Bildungschancen innerhalb der Gesellschaft verbessere.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 31. August 2011 begonnen. Bis zum 20. Oktober 2011 hatten die Initiatoren 10.285 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht.
Der Rat hatte das Bürgerbegehren am 15. Dezember 2011 für unzulässig erklärt. Begründung: Das Bündnis für Bildung habe die Bürger in die Irre geführt und auf der Unterschriftenliste verschwiegen, dass der Erhalt der Hauptschule Bruchstraße den Verzicht anderer Schulen auf finanzielle Mittel bedeute. Die Rechtsprechung verlange jedoch, dass die Bürger in finanzieller Hinsicht über die Tragweite und Konsequenzen der im Wege des Bürgerbegehrens vorgeschlagenen Entscheidung unterrichtet werden. Dies sei nicht geschehen. Auch der immer wieder in der politischen Debatte genannte Hinweis, zugunsten der Schule im Straßenbau zu kürzen, werde nicht im Bürgerbegehren angeführt. 5,8 Millionen Euro müssten umgehend in den Standort Bruchstraße investiert werden.
Am 16. Januar 2012 hatte der Rat einen Antrag von SPD und MBI auf Durchführung eines Ratsbürgerentscheids über die Zukunft der Hauptschule Bruchstraße abgelehnt.
Am 20. Januar 2012 gab das Verwaltungsgericht einem Eilantrag der Initiatoren des Bürgerbegehrens statt und entschied, dass das Begehrens zulässig ist. Der Argumentation der Stadt, der Kostendeckungsvorschlag sei irreführend, weil er nicht darauf hinweise, dass bei Aufrechterhaltung der Hauptschule Sanierungen an anderen Schulen nicht durchgeführt werden könnten, folgten die Richter nicht. Da bis zur Einreichung des Bürgerbegehrens die zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Bildungsentwicklungsplanung vorgesehenen Mittel anderen Schulen noch nicht zugewiesen gewesen seien, seien die Initiatoren des Bürgerbegehrens nicht zu einem entsprechenden Hinweis verpflichtet gewesen, dass der Betrag nicht mehr für andere Investitionen zur Verfügung stehe, heißt es in der Urteilsbegründung.
Der Stadtrat hat das Bürgerbegehren aufgrund dieser Entscheidung am 1. Februar 2012 für zulässig erklärt. Damit findet am 22. April 2012 ein Bürgerentscheid über die Zukunft der Schule statt.
Info:
Bürgerbegehren gegen Privatisierungen
Träger: Mülheimer Bürgerinitiative (MBI)
Status: Bürgerentscheid ungültig
Aktuelles/Ergebnis: In einem Bürgerentscheid am 27. Februar 2005 hatte eine Mehrheit der abstimmenden Mülheimer dagegen votiert, im Bereich der so genannten "Daseinsvorsorge" Gesellschaftsanteile an private Unternehmen zu übertragen. Die Stadt ist rein formal zwei Jahre an diesen Bürgerentscheid gebunden. Deshalb hatte die Mülheimer Bürgerinitiative (MBI) ein neues Bürgerbegehren gestartet, um einen erneuten "vorbeugenden" Bürgerentscheid zu erreichen.
Ziel des Bürgerbegehrens war es, Übertragungen von Gesellschaftsanteilen, Gebäuden und/oder deren Betrieb in Bereichen der Daseinsvorsorge (insbesondere in den Bereichen Entsorgung, Stadtentwässerung, Versorgung mit Energie und Wasser, öffentlicher Personennahverkehr, Altenpflege, Schulen, Kindergärten und -tagesstätten, öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Grünanlagen, Schienen- und Wasserwege sowie zugehörige Anlagen usw.) an nicht gemeinnützige Private zu unterbinden.
Die MBI hielt dies u.a. wegen der geplante Übertragung von Anteilen der Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft (RPG) auf Private für nötig. Die RPG sollte die Erschließung der Flächen des neuen Stadtquartiers an der geplanten Ruhrpromenade durchführen. Demnächst sollten nach Angaben der MBI außerdem etliche Schulgebäude als sog. PPP bzw. ÖPP (Öffentlich Private Partnerschaft) privaten Firmen übergeben und von ihnen betrieben werden. Die Stadt mietet dabei langfristig (25 Jahre oder mehr) praktisch die eigenen Gebäude für ihre Pflichtaufgaben an.
Die MBI befürchtete, dass Kindergärten, städtische Altersheime, Straßen usw. die nächsten ÖPP-Projekte sein könnten. Bisherige PPP-Projekte in anderen Städten hätten sich als folgenschwere Irrwege erwiesen. Transparenz gehe verloren und demokratische Kontrolle werde ausgehebelt. Langfristige Verschuldung werde zementiert, Arbeitnehmer in PPP-Projekten müssten mit weiterer Arbeitsverdichtung, Arbeitsplatzabbau und Absenkung bisheriger Standards rechnen.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 9. Februar 2007 begonnen. Am 1. Juni 2007 hatten die Initiatoren mehr als 7.700 Unterschriften eingereicht. Der Stadtrat hatte das Begehren am 14. Juni 2007 abgelehnt.
Im Bürgerentscheid am 9. September 2007 erhielt das Bürgerbegehren zwar die Stimmen von 73,7 Prozent der Abstimmenden, jedoch verfehlte es die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Damit war der Bürgerentscheid ungültig. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 24,4 Prozent.
Info:
Bürgerbegehren für Erhalt der Ost-Ruhranlage
Träger: Mülheimer Bürgerinitiative (MBI)
Status: Bürgerbegehren unzulässig
Aktuelles/Ergebnis: Nach dem Willen der Initiatoren des Bürgerbegehrens sollte die Parkanlage 'Ost-Ruhranlage' und Flächen der Ruhrstraße vollständig im Besitz der Stadt Mülheim bleiben. Mit der Ausweitung auf den Straßenbereich sollte einer geplanten Bebauung weiträumig ein Riegel vorgeschoben werden. Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 17. Februar 2006 begonnen. Am 23. März 2006 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens rund 12.000 Unterschriften eingereicht.
Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 6. April 2006 für unzulässig erklärt. Die Ratsmehrheit von SPD, CDU und FDP sah für ihre Entscheidung gleich mehrere Gründe. Nach Ansicht der drei Fraktionen sei so etwa die dreimonatige Sammelfrist für das Bürgerbegehren abgelaufen, weil es sich auf einen Ratsbeschluss vom 8. Juli 2004 beziehe. Außerdem richte es sich unzulässigerweise gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes und beinhalte zudem keinen Kostendeckungsvorschlag.
Am 7. Mai 2006 hatten die Initiatoren Widerspruch gegen die Unzulässigkeitserklärung eingelegt. Am 13. Juni 2006 hatte der Rat diesen Widerspruch abgelehnt. Am 14. Juli 2006 hatte die Initiative deshalb eine Klage gegen die Unzulässigkeit bei Gericht eingereicht.
Zur Ratssitzung am 21. September 2006 hat die Wählergemeinschaft MBI den Antrag gestellt, über das Ruhrbania-Projekt einen Ratsbürgerentscheid durchzuführen. Der Ratte hat den Antrag aber mit großer Mehrheit abgelehnt.
Am 2. März 2007 hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage gegen die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zurück gewiesen und die Rechtsauffassung der Stadt bestätigt.
Bürgerbegehren gegen Privatisierung städtischen Eigentums
Träger: Verdi
Aktuell/Ergebnis: Das Bürgerbegehren richtete sich unter dem Motto "Stopp dem Ausverkauf: Mühlheim gehört uns!" gegen eine Privatisierung, welche die Bereiche Stadtentwässerung oder Energie- und Wasserversorgung hätte betreffen können. 82,4 Prozent der Wahlberechtigte lehnten am 27.2.2005 in einem Bürgerentscheid eine Privatisierung öffentlicher Leistungen deutlich ab.
Info:
Aktuelles

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