Bürgerentscheid - Direkte Demokratie vor Ort

Minden

Bürgerbegehren für Erhalt des Stadthauses

Träger: Aktionskreis "Historische Kulturstadt Minden"

 

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Minden hatte 2006 beschlossen, das Stadthaus als Standort des Rathauses abzureißen. Dafür sollte ein 80 Millionen Euro kostendes Einkaufszentrum mit Namen "Domhof-Galerie" entstehen, das auch ein neues Rathaus integrieren sollte. Dies sollte mit einem Bürgerbegehren verhindert werden.

 

Der Aktionskreis "Historische Kulturstadt Minden" verwies auf den historisch-kulturellen Anspruch, den es in Minden zu wahren gelte. Dazu zählt die Initiative den Erhalt des Kleines Domhofes als Ort der Ruhe zwischen den Einkaufszonen. Die intakte Bausubstanz sollte erhalten werden.

 

Das von dem renommierten und mit nationalen und internationalen Preisen ausgezeichneten Architekten Prof. Harald Deilmann entworfene und erst 1978 eingeweihte Stadthaus dürfe nicht wirtschaftlichen Interessen zum Opfer fallen. Gleichzeitig bedeute der Abriss dieses Komplexes die Verschwendung von Steuergeldern. Andere Lösungen, beispielsweise das Einkaufscenter auf dem jetzigen Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) zu errichten, würden nicht öffentlich diskutiert.

 

Die Befürworter des Stadthaus-Abrisses argumentierten, dass das Einkaufsangebot den Kundenwünschen in Minden nicht mehr gerecht werde. Deshalb sei ein neues Einkaufszentrum anstelle des Stadthauses notwendig. Bleibe der Rathauskomplex aus den 70er Jahren bestehen, lasse sich Minden eine einmalige Entwicklungschance im Einzelhandel und für die ganze Stadt entgehen.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 28. Dezember 2006 begonnen. Am 2. Februar 2007 hatten die Initiatoren 7.392 Unterschriften hierfür an den Bürgermeister der Stadt übergeben.

 

Am 29. März 2007 hatte der Rat das Bürgerbegehren mehrheitlich für unzulässig erklärt. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass sich das Begehren gegen eine Bauleitplanung richte. Der Rat folgte damit der Auffassung des Zentralbereichs Recht der Stadt Minden, der Kommunalaufsicht Kreis Minden-Lübbecke und des Deutschen Städtetages. Die Gemeindeordnung schließt Bürgerbegehren zu solchen Themen aus.

 

Gegen die Unzulässigkeit wurde von der Bürgerinitiative Widerspruch eingereicht, den der Rat am 3. Mai 2007 aber zurück gewiesen hat. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten daraufhin Klage gegen die Unzulässigkeitsentscheidung vor dem Verwaltungsgericht Minden angekündigt.

 

Am 16. Mai 2007 hatte das Verwaltungsgericht einen Eilantrag abgelehnt, mit dem der Mindener Rat verpflichtet werden sollte, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären. Es sei keine Eile geboten, die Beschreitung des normalen Klagewegs deshalb zumutbar.

 

Am 18. Juli 2007 hatte das Oberverwaltungsgericht den Unzulässigkeitsbeschluss des Rates als unbegründet beurteilt. Anfang August 2007 hatte auch das Verwaltungsgericht Minden bei der Stadt angefragt, ob die Kläger nicht "klaglos gestellt" werden sollten, deren Forderung nach Erklärung der Zulässigkeit für das Bürgerbegehren also vom Rat erfüllt werden sollte. Am 23. August 2007 hat der Rat das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, es inhaltlich aber abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid vom 2. - 23. November 2007 war das Bürgerbegehren erfolgreich. 57 Prozent der Abstimmenden votierten für den Erhalt des Stadthauses. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 46,2 Prozent.

 

Kontakt: Herwig Schenk

Info: Das Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheids

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