Bürgerentscheid - Direkte Demokratie vor Ort

Lemgo

Bürgerbegehren gegen Wiederbesetzung von Beigeordnetenstellen

Träger: SPD und FDP Lemgo

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: CDU und Grüne im Lemgoer Rat hatten am 21. August 2006 beschlossen, in Lemgo zwei seit zwei Jahren verweiste Beigeordnetenstellen wieder zu besetzen. Damit sollte u.a. die Stelle des Stadtkämmerers zu einer eines "politischen Wahlbeamten" aufgewertet werden. Die erste Stelle sollte von der CDU, die zweite Stelle von den Grünen besetzt werden. Pro Jahr kosten die beiden Stellen mit Büro und Sekretariat die Stadt etwa 250.000 Euro.

 

Da für die Stellenbesetzung schon vor dem Ratsbeschluss Namen genannt wurden, sprachen SPD und FDP von einem "Kuhhandel" und einem "Skandal". Sie hielten die Einrichtung der Stellen zudem für Geldverschwendung.

 

Das Bürgerbegehren startete am 31. August 2006. am 18. September 2006 hatten die Initiatoren 6.363 Unterschriften eingereicht.

 

Am 25. September 2006 hatte der Lemgoer Rat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Begründung: das Begehren richte sich auf die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Bürgerbegehren hierzu schließt die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung jedoch aus.

 

Die Bürgerinitiative ist vor dem Verwaltungsgericht Minden und dem Oberverwaltungsgericht Münster mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Beigeordnetenwahl gescheitert.

 

Kontakt: Udo Golabeck

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