
Bei Landtagswahlen haben die Bürgerinnen und Bürger in NRW zwei Stimmen.
Mit der Erststimme entscheiden sie über die Wahl des Direktkandidaten im lokalen Wahlkreis, mit der Zweitstimme über die Unterstützung der von ihnen favorisierten Partei.
Eine tatsächliche Einflussnahme auf die personelle Zusammensetzung des Landesparlaments ist damit aber weitgehend ausgeschlossen.
Das aktuelle Landeswahlrecht hat einige gravierende Nachteile:

Horst Köhler
"Es gibt bei Kommunal- und Landtagswahlen durchweg gute Erfahrungen mit dem sogenannten Kumulieren und Panaschieren - warum nicht mehr davon?"
Horst Köhler, Altbundespräsident
Die Positionen der nordrhein-westfälischen Parteien zum Thema Wahlrecht finden Sie hier
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