Wahlen - Was wir wollen

Landtagswahl: Zwei Stimmen reichen nicht

Landtagswahl: Zwei Stimmen reichen nicht

Bei Landtagswahlen haben die Bürgerinnen und Bürger in NRW zwei Stimmen.

Mit der Erststimme entscheiden sie über die Wahl des Direktkandidaten im lokalen Wahlkreis, mit der Zweitstimme über die Unterstützung der von ihnen favorisierten Partei.

Eine tatsächliche Einflussnahme auf die personelle Zusammensetzung des Landesparlaments ist damit aber weitgehend ausgeschlossen.

 

Nachteile

Das aktuelle Landeswahlrecht hat einige gravierende Nachteile:

 

  • Es werden zwei Klassen von Abgeordneten geschaffen: die in ihren Wahlkreisen unmittelbar gewählten und diejenigen, die über die Reservelisten der Parteien in das Parlament einziehen und damit viel stärker von der Gunst ihrer Partei abhängig sind.
  • Listenkandidaten werden durch Direktkandidaten verdrängt. So verpasste z.B. die jetzige Landtagspräsidentin Regina van Dinther 2005 zunächst den Einzug in das Landesparlament, da sie das Direktmandat in ihrem Wahlkreis verfehlt hatte. Nur durch den demokratiepolitisch bedenklichen Verzicht des CDU-Abgeordneten Günter Kozlowski auf sein Direktmandat konnte sie noch vor der Konstituierung des Landtags über die Landesliste in das Parlament nachrücken.
  • Für kleinere Parteien fällt das Element der unmittelbar gewählten Parlamentarier praktisch aus.
  • Es kommt zu Überhangmandaten, wenn eine Partei durch zahlreiche Direktmandate mehr Sitze im Landtag erhält, als ihr nach Parteistimme zustehen.

 

Lösung

Lesen Sie unseren Vorschlag zur Lösung des Wahldilemmas hier

 

"Gute Erfahrungen"

"Gute Erfahrungen"

Horst Köhler

"Es gibt bei Kommunal- und Landtagswahlen durchweg gute Erfahrungen mit dem sogenannten Kumulieren und Panaschieren - warum nicht mehr davon?"

 

Horst Köhler, Altbundespräsident

 

Parteien zur Wahl

Die Positionen der nordrhein-westfälischen Parteien zum Thema Wahlrecht finden Sie hier

 



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