Königswinter

Bürgerbegehren gegen Rathaus-Neubau

Träger: Bürgerinitiative "Kein Rathausneubau in Königswinter"

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Stadt Königswinter plante 2010, ihre beiden Rathäuser in der Altstadt und in Oberpleis sowie die Bauverwaltung in Thomasberg in einem Rathaus-Neubau an der Königswinterer Straße in Oberpleis zusammenzuführen. Ein Neubau war gekoppelt an die Vorgabe, dass zunächst die bisherigen Verwaltungsstandorte hätten vermarktet sein müssen. Berechnungen der Stadt hatten zunächst ergeben, dass sich die 14 Millionen-Euro-Investition über 30 Jahre betrachtet rechne, weil die Dreiteilung der Verwaltung teurer sei als die Zentrale.

 

Die Bürgerinitiative "Kein Rathausneubau in Königswinter" argumentierte, dass die drei bestehenden Standorte sich bewährt hätten und der Entwicklung der Stadt mit ihren vielen Ortsteilen Rechnung tragen würden. In Zeiten leerer Kassen brauche man kein teures zentrales Rathaus und keinen aufwendigen Umzug fast aller Dienststellen in den Bergbereich.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 16. April 2010 begonnen. Am 10. Juni 2010 hatten die Initiatoren 2.429 gültige Unterschriften hierfür an die Stadt übergeben. Der Rat hatte das Bürgerbegehren am 19. Juli 2010 mit den Stimmen von CDU, FDP und Königswinterer Wählerinitiative für unzulässig erklärt. Begründung:

 

Da es sich bei dem Bürgerbegehren gegen ein zentrales Rathaus um ein so genanntes kassatorisches Begehren handele, wende es sich im Kern gegen die Grundsatzentscheidung des Stadtrates, ein zentrales Rathaus zu bauen. Dieser Beschluss sei aber schon am 15. Dezember 2008 gefallen. Die Dreimonatsfrist sei damit schon am 15. März 2009 abgelaufen. Mit der Fragestellung „Sind Sie gegen den Bau eines zentralen Rathauses in Königswinter?“ werde zudem nur „ein Meinungsbild bzw. eine Stimmung abgefragt“. Die vom Bürgerbegehren gestellte Frage müsse jedoch „eine Entscheidung zum Inhalt haben“. Das sei nicht der Fall.

 

Außerdem sei die Begründung unvollständig und somit unzulässig, weil sie mit keinem Wort erwähne, welche Motive den Stadtrat veranlassten, die Zusammenlegung der drei Verwaltungsstandorte in einem zentralen Rathaus anzustreben. Wenn das Motiv in der Begründung nicht einmal ansatzweise erwähnt werde, führe dies zur Unvollständigkeit der Begründung und damit zur Unzulässigkeit des Begehrens. Dass die Initiatoren keinen Kostendeckungsvorschlag machen, weil er aus ihrer Sicht nicht nötig ist, führe ebenfalls zur Unzulässigkeit. Da die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum zentralen Rathaus ergeben habe, dass das Projekt wirtschaftlicher als die heutige Lösung sei und damit Einsparpotenzial für den Haushalt biete, hätte ein Kostendeckungsvorschlag gemacht werden müssen.

 

Am 27. Januar 2011 hatte der Rat der Stadt einstimmig beschlossen, das Projekt eines zentralen Rathauses aufzugeben. Begründet wurde dies damit, dass die ursprünglich geplanten Einsparungen bei weitem nicht erreicht würden. Im schlechtesten Fall hätte der eingesparte Betrag nur bei 65.000 Euro gelegen. Auch die Vermarktung der so genannten Altstandorte (Rathäuser, Bauverwaltung) habe nicht wie erhofft funktioniert.

 

Eine von der Bürgerinitiative beim Verwaltungsgericht Köln eingereichte Klage gegen den Ratsbeschluss zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens wurde zunächst weiter betrieben. Das Gericht stellte das Verfahren jedoch am 20. Juli 2011 ein, nachdem beide Parteien den Streit übereinstimmend für erledigt erklärt hatten. Die Richter stellten fest, dass sich die Hauptsache durch den Beschluss des Königswinterer Stadtrats vom 7. Februar 2011, das Projekt "Neubau Zentrales Verwaltungsgebäude" nicht weiterzuführen, erledigt habe. Damit sei schließlich das Anliegen der Bürgerinitiative erreicht worden.

 

Kontakt: Jörg Pauly

Info: WDR-Bericht: Ungeliebtes Rathaus

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