Köln
Bürgerbegehren für Sanierung des Schauspielhauses
Träger: Bürgerinitiative „Mut zu Kultur“
Status: Bürgerbegehren vom Rat übernommen
Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Köln hatte am 17. Dezember 2009 mit den Stimmen von SPD und FDP beschlossen, Finanzmittel für den Abriss und Neubau des Schauspielhauses bereitzustellen. Hierbei wurde ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2006 korrigiert, der die Zusammenführung aller derzeit über Köln verteilten Betriebseinrichtungen der Bühnen in einem Neubau garantieren sollte. Die gestiegenen Kosten während der Planungszeit machten einen Verzicht auf dieses ursprüngliche Vorhaben notwendig. Der neue Ratsbeschluss sah für den Neubau nur noch ein reduziertes Raumprogramm vor, das die Betriebseinrichtungen über Köln verteilt gelassen hätte.
Das Gebäude des Kölner Schauspielhauses ist veraltet. Zwar wurden Technik und Sicherheitstechnik vielfach nachgerüstet, das Haus ist aber aufgrund seines Raumkonzeptes nicht auf den neuesten sicherheitstechnisch erforderlichen Stand. Das von Rat und Verwaltung verfolgte Konzept war für die Neubau-Befürworter die wirtschaftlichste und aus betrieblicher Sicht die beste Lösung. Für das Schauspiel sollte ein Neubau mit angepasster Zuschauerkapazität und zusätzlicher Studiobühne errichtet werden. Die derzeitige Betriebsgröße des Schauspielhauses mit 900 Sitzplätzen sei nicht mehr zeitgemäß. Das neue Schauspielhaus sollte eine optimierte Kapazität von rund 650 Plätzen bekommen.
Das vom Architekten Wilhelm Riphahn geplante und heute denkmalgeschützte Schauspielhaus gilt im Verbund mit dem dominanten Opernbau als Baudenkmal von nationalem Rang. Der Denkmalschutz sollte nur aufgehoben worden, weil man sich von dem Neubau durch die Zusammenführung aller Betriebseinrichtungen der Bühnen an einem Ort deutliche Verbesserungen der Betriebsabläufe versprochen habe, argumentierten die Abriss-Gegner. Mit dem Ratsbeschluss vom 17. Dezember 2009 wären die die Betriebseinrichtungen aber über Köln verteilt geblieben. Die gewünschten Synergien wären ausgeblieben, damit sei der Abriss des Baus nicht mehr gerechtfertigt gewesen. Auch Intendanz und Belegschaft des Schauspielhauses hätten den Erhalt des Gebäudes gefordert.
Die Kosten für den Neubau sollten 295 Mio. Euro nicht überschreiten. Es seien für einen Neubau aber mögliche Kostensteigerungen von 20 Prozent eingeräumt worden. Zusätzlich hätten Zeitverzögerungen durch die Unwägbarkeiten des historischen Baugrundes gedroht. Köln wäre sehenden Auges auf eine neue Kostenfalle zu marschiert. Eine Sanierung des Schauspielhauses sei deutlich günstiger als die Neubaulösung. Die 2003 in einem Gutachten mit Kosten von 142 Mio. Euro bezifferte Sanierung sei nur in der Hoffnung auf eine viel größere Neubaulösung aufgegeben worden. Seriöse Rechnungen gingen von einem Einsparpotential von mindestens 100 Mio. Euro aus, bei gleichem oder besserem Raumprogramm. Die Verwaltung habe für eine Kombination aus umfassender Sanierung mit größerem Raumprogramm als der beschlossenen Neubauversion schon allein eine Einsparung von 40 Mio. Euro errechnet.
Laut den Abriss-Befürwortern ist das Gutachten, auf dass sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens beziehen, veraltet. Es sei seinerzeit lediglich von der Sanierung des Bestandes ausgegangen worden. Es habe nicht das Raumprogramm zugrunde gelegen, das die Bühnen inzwischen selbst entwickelt hätten. Vor allem der Backstage-Bereich erfülle längst nicht die Anforderungen der Bühnen. Ein drei Jahre später verfasstes neues, differenzierteres Gutachten sei ganz anderen, höheren Zahlen gekommen.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 26. Januar 2010 begonnen. Bis zum 17. März 2010 hatten die Initiatoren rund 52.000 Unterschriften hierfür an Oberbürgermeister Jürgen Roters (SPD) übergeben. Der Rat hat sich dem Bürgerbegehren am 13. April 2010 gegen die Stimmen von SPD und FDP angeschlossen und damit seinen Beschluss vom 17. Dezember 2009 aufgehoben.
Am 1. März 2011 hat der Rat eine Sanierung mit zweiter Schauspielbühne und Kinderoper beschlossen. Diese soll 253 Millionen Euro kosten.
Info:
Kunstaktion "Ihr seid Künstler und wir nicht!"
Bürgerbegehren gegen Hafenausbau
Träger: Aktionsgemeinschaft Contra Erweiterung Godorfer Hafen
Status: Bürgerbegehren unzulässig
Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Köln hat am 30. August 2007 mit den Stimmen von CDU und SPD den Ausbau des Godorfer Hafens im linksrheinischen Kölner Süden beschlossen.
Nach Ansicht von CDU und SPD bietet der Ausbau wirtschaftliche Vorteile. In einem im Auftrag des Hafenbetreibers Hafen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) erstellten Gutachten hatte der Verkehrswissenschaftler Prof. Herbert Baum ein Kosten-Nutzen-Verhältnis von 2,5 errechnet. Jeder Euro, der in den Godorfer Hafen investiert werde, stifte einen Nutzen von 2,50 Euro. Außerdem prognostiziert der Gutachter rund 100 zusätzliche Arbeitsplätze.
Die Ausbaugegner stellen die Seriosität des Gutachtens in Frage. Die positiven Prognosen stützten sich auf veraltetes und unvollständiges Datenmaterial. Nicht berücksichtigt habe Baum darüber hinaus, dass eine Modernisierung und Neustrukturierung des Niehler Hafens in Köln möglich sei, wo es genügend freie Kapazitäten gebe. Das prognostizierte Wachstum der HGK bei der Binnenschifffahrt von bis zu 6 Prozent sei nicht haltbar, weil sich die Güterverkehre zunehmend auf andere Verkehrsträger wie die Schiene verlagern würden. Es wird eine Fehlinvestition von 60 Millionen Euro befürchtet.
Umweltschützer befürchten die Zerstörung der dortigen Rheinaue und des Naturschutzgebietes Sürther Aue. Dieses etwa 700 m lange und 270 m breite Naturschutzgebiet sei ein Refugium für viele seltene Pflanzen und Tiere. Zudem diene die Rheinaue Spaziergängern, Skatern und Radfahrern zum Verbringen ihrer Freizeit. Dies sei durch den Hafenausbau gefährdet.
Laut einer am 6. Juni 2008 veröffentlichten Recherche der Bürgerinitiative bietet der Niehler Hafen riesige Reserveflächen für das Verladen von Containern. Sofern diese genutzt würden, sei der mehr als 60 Millionen Euro teure Ausbau des Godorfer Hafens überflüssig. Die HGK widersprach dieser Darstellung.
Die "Aktionsgemeinschaft Contra Erweiterung Godorfer Hafen" hatte deshalb ein Bürgerbegehren gegen den Ausbau des Godorfer Hafens als Spezialhafen für Containerumschlag gestartet. Die Unterschriftensammlung hatte am 21. September 2007 begonnen. Am 29. November 2007 wurden 31.128 gültige Unterschriften für das Begehren an den städtischen Baudezernenten Bernd Streitberger übergeben.
Am 18. Januar 2008 teilte die Stadtverwaltung mit, dass sie das Bürgerbegehren für unzulässig hält. Begründung: Die Thematik des Begehrens beziehe sich auf eine Angelegenheit, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden sei. Solche Angelegenheiten sind in NRW vom Bürgerentscheid ausgeschlossen. Außerdem sei das Bürgerbegehren unzulässig, weil es keine eigene abschließende Sachentscheidung der Bürger darstelle, sondern dem Rat lediglich eine Vorgabe für eine weitere, nachliegende Sachentscheidung gebe. Ein Bürgerentscheid über das Begehren würde auch die Unternehmensfreiheit der HGK AG berühren, auch deshalb sei das Bürgerbegehren unzulässig. Ein von der SPD-Fraktion in Auftrag gegebenes zusätzliches Gutachten kam zum gleichen Ergebnis
Der Stadtrat hat sich am 29. Januar 2008 der Auffassung der Verwaltung angeschlossen und das Bürgerbegehren mit den Stimmen von SPD und CDU für unzulässig erklärt.
Am 10. März 2008 haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen diesen Stadtratsbeschluss Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Das Gericht hat die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens am 23. Oktober 2008 bestätigt.
Nach Auffassung der Richter verstößt das Bürgerbegehren in mehreren Punkten gegen die Gemeindeordnung. So fehle es an der erforderlichen abschließenden Sachentscheidung. Ein Erfolg des Bürgerbegehrens habe nur zur Folge, dass der Beschluss des Rates aus dem August 2007 aufgehoben werde. In diesem Beschluss hatte sich der Rat für den Ausbau des Godorfer Hafens ausgesprochen. Ob und welche Haltung der Rat in dieser Frage künftig einnehme, bleibe auch bei Erfolg des Bürgerbegehrens offen. Außerdem sei das Bürgerbegehren nach der Gemeindeordnung unzulässig, weil es mit dem Hafenausbau ein Vorhaben betreffe, über das in einem Planfeststellungsverfahren zu entscheiden sei.
Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens hatten am 8. Januar 2009 beim Verwaltungsgericht Köln die Berufung gegen das Urteil beantragt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte am 2. März 2009 entschieden, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts keine Berufung zuzulassen.
Am 2. September 2009 hat das Verwaltungsgericht Köln nach Klagen von Anwohnern den Hafenausbau vorerst gestoppt. Nach Auffassung des Gerichts ist der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig, weil die beklagte Bezirksregierung Köln für einen wesentlichen Teil der notwendigen Genehmigungen nicht zuständig war. Im Rahmen des für die Errichtung des neuen Hafenbeckens erforderlichen wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens hatte die Bezirksregierung auch eisenbahnrechtliche, straßenrechtliche, immissionsschutzrechtliche und baurechtliche Erlaubnisse zur Herstellung aller Hafeneinrichtungen erteilt. Für die Erteilung der notwendigen baurechtlichen Erlaubnisse wäre jedoch die Stadt Köln zuständig gewesen. Für die von der Bezirksregierung in diesem Zusammenhang in Anspruch genommene "Konzentrationswirkung" (einer einheitlichen Behördenzuständigkeit für alle einschlägigen Rechtsbereiche) sieht das Gericht keine ausreichende gesetzliche Grundlage.
Das Oberverwaltungsgericht hatte die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des Hafens Köln-Godorf am 15. März 2011 bestätigt.
Am 1. März 2011 hatte der Stadtrat die Durchführung einer Einwohnerbefragung zum Hafenausbau beschlossen. Bei dieser Abstimmung am 10. Juli 2011 erreichten weder die Befürworter, noch die Gegner des Ausbaus die vom Stadtrat geforderte Mindestunterstützung von zehn Prozent aller Stimmberechtigten. 72.787 Einwohner oder 56 Prozent der Abstimmenden votierten gegen den Hafenausbau. 87.901 Stimmen hätten es mindestens sein müssen. 14,8 Prozent der Kölner nahmen an der Befragung teil.
Info:
Bürgerbegehren gegen Hafenausbau
Info-Seite Hafenerweiterung.de
Video: "Bürgerbegehren Contra Ausbau Godorfer Hafen"
Info-Seite "Bürgerbefragung Godorfer Hafen"
Info-Seite "Hafenausbau jetzt"
Informationen der Stadt Köln zur Einwohnerbefragung
Bürgerbegehren gegen Moscheebau in Köln-Porz
Träger: Pro Köln
Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht
Aktuelles/Ergebnis: Die rechtsextreme Vereinigung "Pro Köln" wandte sich 2006 mit einem Bürgerbegehren gegen den Bau einer Moschee in der Bahnhofstraße in Köln-Porz. Der Verein "Mevlana" plante an diesem Standort den Bau einer Moschee mit Kuppel und Minarett. Eine Bauvoranfrage wurde von CDU, SPD, Grünen und FDP in der Bezirksvertretung Köln-Porz begrüßt.
Pro Köln vertrat als Trägerin des Bürgerbegehrens die Meinung, dass eine solche Moschee städtebaulich nicht nach Porz passt. Außerdem befürchtete Sie Verkehrsprobleme bei der Anreise vieler Gläubiger. Die Moschee verfestige außerdem die "islamische Parallelgesellschaft" und behindere die Integration türkischer Bürger.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren startete am 7. August 2006. Für eine Befassung der Bezirksvertretung Köln-Porz mit dem Anliegen wären rund 6.000 Unterschriften notwendig gewesen. Das Bürgerbegehren wurde jedoch nicht eingereicht.
Kontakt: Pro Köln, Postfach 99 01 33, 51083 Köln
Bürgerbegehren gegen Moscheebau in Köln-Ehrenfeld
Träger: Pro Köln
Status: Bürgerbegehren unzulässig
Aktuelles/Ergebnis: Das Bürgerbegehren der rechtsextremen Vereinigung "Pro Köln" wandte sich gegen den Bau einer geplanten zentralen Moschee in Köln-Ehrenfeld.
Pro Köln vertrat als Trägerin des Bürgerbegehrens die Meinung, dass eine solche Moschee städtebaulich nicht nach Köln passe. Außerdem befürchtete Sie Verkehrsprobleme bei der Anreise vieler Gläubiger. Die Moschee verfestige außerdem die "islamische Parallelgesellschaft" und behindere die Integration türkischer Bürger.
Nach Ansicht der Moschee-Befürworter brauchen die Moslems in Köln eine repräsentative Zentralmoschee. Der Neubau des Kulturzentrums soll einen Gebetsraum für 2.000 Personen, einen Veranstaltungsbereich für 1.500 Personen, eine Cafeteria, einen Jugendclub, das Büro für interreligiöse Angelegenheiten, einen Schul- und Seminarbereich, sechs kleine Geschäfte, ein türkisches Dampfbad (Hammam) und eine Tiefgarage mit 110 Plätzen umfassen. Bis auf "Pro Köln" befürworten alle Ratsfraktionen den Moscheebau.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren startete am 23. Juni 2006. Am 12. April 2007 hatten die Initiatoren mehr als 23.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren eingereicht.
Am 7. Mai 2007 teilte die Stadtverwaltung mit, dass sie das Bürgerbegehren für unzulässig hält. Begründung: Jede dritte Unterschrift sei ungültig, das notwendige Quorum damit nicht erreicht. Weiterhin seien in der Begründung des Bürgerbegehrens falsche Behauptungen aufgestellt worden. Außerdem greife das Bürgerbegehren in die Bauleitplanung ein, Begehren zu solchen Fragen schloss die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung seinerzeit aber aus. Der Stadtrat hat sich der Einschätzung der Verwaltung am 15. Mai 2007 angeschlossen und das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.
Am 28. August 2008 hatte der Stadtrat den Moscheebau gegen die Stimmen von CDU und "Pro Köln" gebilligt.
Kontakt: Pro Köln, Postfach 99 01 33, 51083 Köln
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