Bürgerentscheid - Direkte Demokratie vor Ort
Jülich
Bürgerbegehren für Ratsverkleinerung
Träger: Unabhängige Wählergemeinschaft Jülich
Status: Bürgerbegehren vom Rat übernommen
Aktuelles/Ergebnis: Mit einem Bürgerbegehren hat die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) in Jülich eine Verkleinerung des Stadtrates erreicht. Nachdem der Rat der Stadt am 6. April 2006 eine von der UWG beantragte Verringerung der Zahl der Stadtverordneten von 42 auf 38 abgelehnt hatte, hatte die Wählergemeinschaft mit der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren begonnen.
Das Kommunalwahlgesetz des Landes erlaubt es Räten und Bürgern, über die Größe ihrer Gemeindevertretung in einem gewissen Rahmen selber zu bestimmen.
Die UWG verspricht sich durch eingesparte Aufwandsentschädigungen für die gewählten Ratsvertreter eine Verringerung der jährlichen Kosten um bis zu 20.000 Euro. Bis zum 6. Juli 2006 musste die Wählergemeinschaft 1.847 Unterschriften für ihr Begehren sammeln. Bis zum 5. Juli 2006 reichte sie 2.051 gültige Unterschriften ein.
Der Jülicher Rat hatte das Bürgerbegehren am 27. September 2006 für zulässig erklärt, aber die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung des Begehrens auf die nächste Sitzung am 8. November 2006 vertagt. Am 27. Oktober 2006 hatte sich der Haupt- und Finanzausschuss des Rates einstimmig für die vorgeschlagene Verkleinerung des Rates ausgesprochen. Der Rat folgte diesem Votum am 8. November 2006 ebenfalls einstimmig.
Info: UWG Jülich
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