Iserlohn
Bürgerbegehren für Erhalt und Sanierung des Aquamathe-Freibades
Träger: Bürgerinitiative "Letmathe will ins Freibad gehen"
Status: Unterschriftensammlung
Aktuelles/Ergebnis: Die Bädergesellschaft Iserlohn hat am 26. April 2012 beschlossen, das Aquamathe-Freibad in Iserlohn-Letmathe 2012 nicht mehr zu öffnen. Die Bäder-GmbH hätte aus Sicherheitsgründen 37.000 Euro für Reparaturen an der Umrandung des Nichtschimmerbeckens ausgeben müssen, um das Freibad noch einmal in Betrieb nehmen zu können. Dieser Betrag erschien dem Aufsichtsrat zu hoch.
Mit den 37.000 Euro wären nur die dringendsten Reparaturkosten abgedeckt gewesen, um das Freibad 2012 nutzen zu können. Wollte man das Freibad auf lange Sicht weiterbetreiben, wären weit höhere Summen zu investieren. Der gesamte Komplex von Hallen- und Freibad gilt als marode und technisch überholt. Deshalb zeichnet sich ab, dass das Freibad nie wieder geöffnet werden und das Hallenbad mittelfristig durch einen Neubau ersetzt wird.
Bei der Entscheidung, das Letmather Freibad zu schließen, spielt auch der Besucherrückgang eine Rolle. Das Aquamathe-Freibad werde nur noch wenig genutzt und verschlinge hohe Zuschüsse von 14 Euro pro Besucher, so die Bäder-GmbH. Es stünden in Iserlohn andere Freibäder zur Verfügung, die die Letmather, auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen könnten.
Die Initiative "Letmathe will ins Freibad gehen" will, dass das Freibad an der Aucheler Straße saniert und wieder in Betrieb genommen wird. Das Freibad Aquamathe sei nicht nur eine Sport- und Freizeitattraktion, sondern im Sommer auch ein Treffpunkt für viele Letmather. Alle Letmather sollten zu Fuß ins Freibad gehen können, zumal bereits das Freibad in Elsey geschlossen worden sei. Die Kosten für die Sanierung und Wiederinbetriebnahme des Freibades Aquamathe werden von der Stadt auf 400.000 Euro geschätzt.
Der Neubau eines minimal ausgestatteten Letmather Hallenbades mit höchstens 1,80 Meter Wassertiefe ohne Freibad sei unzureichend. Es genüge nicht, ein solches neues Hallenbad mit einer angrenzenden Liegewiese anzureichern. Ein Schwimmer- und ein Nichtschwimmerbecken mit Sprungturm im Freien solle es auch künftig in Letmathe geben. Da dies bei einem Neubau vermutlich zu teuer sei, solle unabhängig von einer Hallenbadlösung eine Sanierung des vorhandenen Freibades zu vertretbaren Kosten angestrebt werden.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hat am 11. Mai 2012 begonnen. Damit der Rat sich mit dem Anliegen befasst, müssen sich mindestens 4.600 Iserlohner in die Unterschriftenlisten eintragen.
Bürgerbegehren für zentrale Trinkwasser-Entkalkung
Träger: Bürgerinitiative
Status: Unterschriftensammlung
Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 18. Februar 2009 einen Antrag der Freien Wähler abgelehnt, das Trinkwasser der Stadt durch eine Entkalkungsanlage zu entkalken. Eine Bürgerinitiative hat deshalb ein Bürgerbegehren für den Einbau einer solchen Anlage im Wasserwerk Krug von Nidda gestartet.
Das Iserlohner Wasser sei zwar rein, aber mit etwa 13 Grad deutscher Härte zu kalkhaltig, bemängelt die Initiative. Kalk fresse an Geräten und mache diese kaputt. Jeder Privatmann müsse große Mengen Zitronensäure oder andere Mittel einsetzen, um Kaffeemaschine oder Wasserkocher zu entkalken. Besonders spürbar sei dies in Letmathe, das seit 2008 hartes Wasser aus Iserlohn statt weiches von der Ruhr bekommt.
Eine zentrale Entkalkungsanlage in Iserlohn würde zwar 3 Millionen Euro kosten, umgelegt auf den Wasserpreis würde der Stadtwerkekunde aber je 100 Kubikmeter Verbrauch im Jahr nur 5 Euro draufzahlen. Das sei vermutlich weniger als der einzelne Bürger für die eigene Entkalkung in seinem Haushalt ausgebe. Eine zentrale Entkalkung sei außerdem bürger- und umweltfreundlich.
Nach Auffassung der Stadtwerke hat das Trinkwasser in Iserlohn eine gute Qualität. Es sei zwar etwas härter als das vorher genutzte Ruhrwasser, der Härtegrad bewege sich aber noch im mittleren Bereich. Auch eine zentrale Entkalkungsanlage werde die Wasserhärte nicht entscheidend unter 11 Grad senken. Zu weiches Wasser sei nicht wünschenswert, da es die Vermehrung von Mikroorganismen förder und den Einsatz von Chemie erforderlich mache. Eine zentrale Entkalkung werde vom Deutschen Verband für Gas- und Wasserwirtschaft erst ab 21 Grad deutscher Härte empfohlen.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hat am 22. September 2011 begonnen. Damit der Rat sich mit dem Anliegen befasst, müssen sich rund 4.800 Iserlohner in die Unterschriftenlisten eintragen.
Kontakt: Helmut Prange, Tel. 02374-973993
Bürgerbegehren gegen Bau der Ahmadiyya-Moschee
Träger: Iserlohner Bürgerinitiative für mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung
Status: Bürgerbegehren unzulässig
Aktuelles/Ergebnis: Die Verwaltung der Stadt Iserlohn hatte der Ahmadiyya-Gemeinde am 25. März 2010 eine positive Antwort auf eine Voranfrage zum Bau einer Moschee im Stadtteil Barendorf erteilt.
Gegner des Moscheebaus wollten das Vorhaben durch ein Bürgerbegehren zu Fall bringen. Ihr Begehren zielte formal auf eine Neuordnung der Parkplatzsituation im Barendorfer Bruch für die Anwohner und Besucher des Barendorfs, um einen Verkehrskollaps durch „unkalkulierbare Neubauten wie die Ahmadiyya-Moschee“ im Sinne der Anwohner zu lösen. Den Initiatoren des Bürgerbegehrens ging es nach eigenen Angaben nicht darum, den Bau einer Moschee generell zu verhindern. Die Ahmadiyya-Gemeinde sei aber eine Sekte, die von den Muslimen selbst abgelehnt werde.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 27. März 2010 begonnen. Am 11. November hatte die Bürgerinitiative laut Zählung der Stadtverwaltung 2.074 Unterschriften eingereicht. Von diesen waren nach Angaben der Verwaltung aber nur 561 gültig. 4.600 Unterschriften wären für ein zulässiges Bürgerbegehren notwendig gewesen. Auch dann wäre das Bürgerbegehren aber wegen formeller Mängel nicht zum Tragen gekommen. So sei etwa die gestellte Frage nicht mit einem klaren „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten gewesen, zudem habe das Begehren keine Entscheidung zum Inhalt. Eine Fragestellung aber, die nicht auf eine Sachentscheidung gerichtet ist, kann nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein. Der vorgeschriebene Kostendeckungsvorschlag sei ebenfalls nicht gegeben. Ein weiterer Formfehler: Einer der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens war seit 2006 nicht mehr Iserlohner Bürger.
Der Rat hat das Bürgerbegehren deshalb am 23. November 2010 für unzulässig erklärt.
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