Augustdorf

Bürgerbegehren gegen Sanierung des Freibades

Träger: Bürgerinitiative "Augustdorf FREI ohne BAD"

 

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Gemeinde Augustdorf hatte am 23. Februar 2017 mit den Stimmen von SPD, FWG und FDP die Sanierung des örtliches Freibades beschlossen. Eine Bürgerinitiative hielt die Entscheidung für falsch und initiierte ein Bürgerbegehren dagegen.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens waren gegen die Sanierung, weil die Bürger nicht bereit seien, über etwa 30 Jahre jährliche Mehrkosten von rund 25 Euro je Person über den Wasserpreis zu finanzieren. Das Freibad werde zudem aufgrund fehlender Einrichtungen wie Sprunggrube oder Rutsche nicht attraktiv genug. Es bestehe auch keine Rechtssicherheit, das nicht auch noch eine Lärmschutzwand zu errichten sei oder die Badezeiten in Stoßzeiten eingeschränkt werden.

 

Es sei damit zu rechnen, dass die Betriebskosten zu einer finanziellen Last werden und die Gebühren daher zusätzlich steigen. Viele Bürger nutzten bereits jetzt attraktivere Bäder im Umfeld. Es könnte in den nächsten Jahren evtl. in Augustdorf oder der direkten Nachbarschaft einen Badesee geben und dann das Freibad wenig genutzt werden.

 

SPD, FDP und FWG argumentierten, dass öffentliche Freibäder zur sozialen Infrastruktur gehörten, insbesondere für eine Gemeinde, die weiterhin die jüngste aller 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sei. Augustdorf habe den höchsten Anteil von Kindern und Jugendlichen. Das Augustdorfer Freibad liege inmitten der Ortschaft und sei somit für alle, insbesondere für Kinder und behinderte Menschen auch zu Fuß oder per Fahrrad sicher erreichbar. Deshalb sei das Freibad als Familien- und Jugend-Treffpunkt in der Gemeinde unverzichtbar.

 

Nach Aussage der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) hätten früher etwa 90 Prozent der Grundschüler schwimmen lernen können. Heute, auch wegen der Bäderschließungen, seien es nur noch 50 Prozent. Der in den Lehrplänen vorgeschriebene Schwimmunterricht komme deshalb häufig zu kurz oder falle ganz aus. Kinder, die die Grundschule verließen, könnten auf keinen Fall sicher schwimmen und müssten regelmäßig üben. Zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit fehlt es aber an Übungsmöglichkeiten in der Gemeinde.

 

Man wisse um die schwierige Haushaltssituation und den großen finanziellen Herausforderungen. Dennoch dürfe die Attraktivität gerade auch im Freizeitbereich in der Gemeinde nicht noch weiter verschlechtert werden. Mit der Modernisierung des Freibades werde in Augustdorf eines der modernsten und attraktivsten Freibäder im Kreis Lippe zur Verfügung stehen. Durch Inanspruchnahme verschiedener Förderprogramme könne die finanzielle Belastung für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich gehalten werden.

 

Das Bürgerbegehren wurde im März 2017 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 15. April 2017 begonnen. Am 19. Juni 2017 hatten die Initiatoren 2.318 gültige Unterschriften hierfür bei der Gemeinde eingereicht. Der Gemeinderat hat das Begehren am 29. Juni 2017 abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid am 24. September 2017 war das Bürgerbegehren erfolgreich. 72,3 Prozent der Abstimmenden votierten gegen die Freibad-Sanierung. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 59,6 Prozent.

 

Kontakt:Wolfgang Huppke

Info:

  • Informationen der Gemeinde Augustdorf zum Bürgerentscheid

  • Abstimmungsheft der Gemeinde Augustdorf zum Bürgerentscheid

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    Bürgerbegehren für Freizeitanlage

    Träger: Bürgerinitiative

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Mit einem Bürgerbegehren will eine Bürgerinitiative eine Freizeitanlage auf dem Römertaggelände in Augustdorf durchsetzen. Im Gemeinderat hatten SPD und Freie Wählergemeinschaft (FWG) mit ihrer Mehrheit am 29. Oktober 2009 ein Ende der Planungen beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, diese Fläche (ohne Erweiterungsfläche für den benachbarten Friedhof) im Rahmen einer landwirtschaftlichen Nutzung zu verpachten oder zu vermieten. Dieser Ratsbeschluss soll durch einen Bürgerentscheid aufgehoben werden.

     

    SPD und FWG begründeten ihren Beschluss damit, dass eine zweite Freizeitfläche neben dem Schlingsbruch ist nicht notwendig sei. Es sei nicht zu verantworten, unterhalb des Friedhofs eine "Belustigungsstätte" zu schaffen. Der Unterhalt einer weiteren Freizeitfläche sei außerdem nicht finanzierbar.

     

    Nach Auffassung der Bürgerinitiative ist das ehemalige Römertaggelände ideal, um den Augustdorfer Familien eine Freizeitanlage mit Volleyballfeld, Sandkasten, einer Hügellandschaft zum Spielen und Picknick-Gelegenheiten zu bieten. Die Baptistengemeinde, die evangelische Freikirche, die türkisch-islamische Gemeinde, die Jugendsiedlung Heidehaus sowie die Kästner-Schule und die Realschule seien bereit, sich mit Arbeit und teilweise auch mit Geld zu beteiligen. Damit werde die Gemeinde nicht finanziell belastet.

     

    Da die Freizeitanlage mit Ausrichtung auf das GNZ-Umweltzentrum entstehen soll, werde auch die Ruhe des Sennefriedhofes nicht gestört. Das Sportgelände am Schlingsbruch sei keine Alternative, da es keine Spielmöglichkeiten biete, außerdem koste die Benutzung des dortigen Grillplatzes Geld. Eine Freizeitanlage könne auch zur Integration der Augustdorfer Zuwanderer beitragen. Viele Bürger des Ortes führen bisher immer wieder zu Anlagen in Stukenbrock oder Währentrup.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 23. November 2009 begonnen. Am 28. Januar hatte die Initiative 754 gültige Unterschriften an den Bürgermeister der Gemeinde übergeben. Der Rat hat das Begehren am 25. Februar 2010 mit den Stimmen von SPD und FWG für unzulässig erklärt. Begründet wurde die Entscheidung mit einem unzureichenden Kostendeckungsvorschlag. Die Verwaltung hatte in einer Vorlage zur Ratssitzung allerdings empfohlen, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären.

     

    Kontakt:Joachim Barz

    Info:Informationen der Gemeinde Augustdorf zum Bürgerbegehren

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