Faire Abstimmungsregeln

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Bürgerentscheide sind neben Wahlen das zweite Standbein der Demokratie in den Städten und Gemeinden. Wie bei Wahlen gilt auch für Abstimmungen, dass nur praktikable und bürgerfreundliche Verfahren auch repräsentative Ergebnisse bringen und für eine breite Akzeptanz der Abstimmungsergebnisse sorgen. Ausreichende Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten sind ein Schlüssel für das Funktionieren der direkten Demokratie.
Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat 2004 eine Verordnung erlassen, die den Kommunen Standards für lokale Abstimmungen vorgibt. So sind die schriftliche Benachrichtigung der Bürger sowie die Möglichkeit zur Briefabstimmung seitdem Pflicht.
Bis Juli 2004 hatten lediglich 192 von 427 Städten, Gemeinden und Kreisen überhaupt eine Bürgerentscheid-Satzung. Inzwischen haben alle Städte, Gemeinden und Kreise sich eine solche Satzung gegeben oder ihre bestehende Satzung der Verordnung angepasst.
Mehr Demokratie hat eine Handreichung entwickelt, die die wichtigen Grundelemente einer solchen Satzung enthält. Besonders hervor gehoben seien hier die Abstimmungsbenachrichtigung zusammen mit einem Abstimmungsheft, die Briefabstimmung sowie eine ausreichende Anzahl von Abstimmungslokalen.
Diese Satzungsempfehlung ist ein Angebot an Bürgermeister, Ratsfraktionen und Verwaltungen zur Gestaltung ihrer eigenen Bürgerentscheidregeln. Initiatoren von Bürgerbegehren sollten frühzeitig prüfen, ob und wie der Bürgerentscheid in ihrer Stadt oder Gemeinde geregelt ist und nötigenfalls versuchen, mit Hilfe dieser Empfehlung Verbesserungen zu erreichen.
Bürgerentscheide nur per Briefabstimmung?

- Bild: Norbert Staudt / pixelio.de
Die Verordnung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums zur Durchführung von Bürgerentscheiden erlaubt im Gegensatz zu früher auch, Bürgerentscheide ausschließlich per Briefabstimmung und nicht mehr durch die Stimmabgabe im Stimmlokal durchzuführen.
Aus Sicht von Mehr Demokratie entwertet eine solche Praxis jeden Bürgerentscheid, denn
- Es wird vermittelt, dass Bürgerentscheide als nicht so wichtig wie Wahlen anzusehen sind, ein entsprechender Aufwand also nicht nötig und nur störend und zu teuer ist. Tatsächlich handelt es sich aber bei Wahlen wie bei Abstimmungen um wichtige politische Grundrechte der Bürger auf politische Selbstbestimmung, denen eine entsprechende Achtung und Wertschätzung gebührt.
- Der Urnengang ist für viele Bürger ein wichtiges demokratisches Ritual, dass niemandem vorenthalten werden sollte.
- Entfällt die Urnenabstimmung, droht Bürgerentscheiden eine geringere öffentliche Aufmerksamkeit und damit eine niedrigere Abstimmungsbeteiligung, wenn die Zusendung der Abstimmungsunterlagen etwa noch einmal extra beantragt werden muss.
"Bürgerbegehren bewährt"

"Die Rechtsinstitute Bürgerbegehren und Bürgerentscheid haben sich in den Kommunen bewährt. Es ist gut, wenn sich Bürgerinnen und Bürger in ihrer Stadt am politischen Geschehen beteiligen. Dies ist ein Gegengewicht zu der oft beklagten Politikverdrossenheit."
Prof. Dr. Harald Hofmann, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Köln
Satzungempfehlung
Für faire Bürgerentscheide: Die besten Spielregeln in unserer Satzungsempfehlung (pdf)
Abstimmungshefte
- Abstimmungsheft zum Bürgerentscheid über die städtische Finanzierung der Musikhalle in Münster am 27. April 2008 (pdf)
- Abstimmungsheft zum Bürgerentscheid über den Erhalt des Stadtbades in Krefeld 2006 (pdf)
- Abstimmungsheft zum Bürgerentscheid über den Erhalt der Grundschule Marienburger Straße in Castrop-Rauxel 2005 (pdf)

