Erftstadt
Bürgerbegehren für Erhalt von Bädern
Träger: Bürgerinitiative
Status: Bürgerbegehren unzulässig
Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Erftstadt hatte am 25. März 2010 mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen die Schließung des Kierdorfer Freibads und des Lehrbeckens in Bliesheim sowie im Falle höherer Reparaturkosten des Beckens in Erp beschlossen. Als Ersatz soll in Lechenich ein Kombibad gebaut werden, was angesichts der Haushaltslage der Stadt aber nicht sicher ist. Eine Bürgerinitiative wollte die Umsetzung des Beschlusses mit einem Bürgerbegehren verhindern.
Die Bäderschließung bedeute, dass die Grundschulen ihrem Lehrauftrag, Schülern das Schwimmen beizubringen, nicht mehr gerecht werden könnten, argumentierten die Initiatoren des Bürgerbegehrens. Überdies müssten zahlreiche Angebote von Vereinen ersatzlos gestrichen werden.
Durch einen Weiterbetrieb der Bäder in Kierdorf, Bliesheim und Erp entstünden jährlich 250.000 Euro Betriebskosten. Die Bürgerinitiative schlug vor, zur Deckung der Kosten die Gewerbesteuer wieder auf den im Jahre 2008 geltenden Satz zu erhöhen. Die Sanierung des Bliesheimer Beckens könne durch ein Darlehen finanziert werden. Das Kierdorfer Freibad sei günstig durch die örtliche Bürgerinitiative weiterzuführen.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 29. April 2010 begonnen. Bis zum 24. Juni 2010 hatten die Initiatoren mehr als 6.000 Unterschriften an die Stadt übergeben. Der Rat hat das Begehren am 6. Juli 2010 mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen entgegen der Empfehlung der Verwaltung für unzulässig erklärt. Begründung: Die Bürgerinitiative sei bei ihren Antrag von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Die Schließung der Lehrschwimmbecken in Bliesheim und Erp und des Freibades in Kierdorf hätten nicht so radikale Folgen, wie die Initiative behauptete. Die Erftstädter könnten auch dann ausreichend schwimmen, wenn die drei Bäder geschlossen seien. Auch der Schul-Schwimmunterricht sei gewährleistet.
Außerdem sei der Kostendeckungsvorschlag der Initiative für einen Erhalt der Bäder nicht durchführbar. Die Stadt habe zu viele Schulden, um Geld für Bäder ausgeben zu können. Die Verwaltung hatte in einer Sitzungsvorlage ausgeführt, dass die Anhebung der Gewerbesteuer und die Verwendung der zusätzlichen Einnahmen bei Kommunen mit ausgeglichenem Haushalt ein legitimer und ausreichender Kostendeckungsvorschlag sei. Bei Städten und Gemeinden im Haushaltssicherungskonzept oder mit Nothaushalt seien laut Düsseldorfer Innenministerium aber alle Mehreinnahmen zur Schuldentilgung zu verwenden.
Am 19. Juli 2010 hat Bürgermeister Franz-Georg Rips (SPD) den Ratsbeschluss beanstandet. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hätten darauf hingewiesen, dass das Kierdorfer Freibad kostensparend auf die Initiative in dem Ort übertragen werden könne. Das Becken in Bliesheim könne mit einem Darlehen saniert und der Zinsaufwand aus den eingesparten Betriebskosten ausgeglichen werden. Die übrigen Kosten könnten durch eine Erhöhung der Gewerbesteuer gedeckt werden. Der Rat könne jedoch selber entscheiden, wie die Bäder weiter finanziert werden. Zunächst müsse aber geklärt werden, ob die Kommunalaufsicht ein Darlehen für die Sanierung eines Beckens genehmigen würde. Erst wenn das entschieden sei, könne bewertet werden, ob ein Bürgerbegehren unzulässig sei.
Am 1. Oktober 2010 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehren ein Rechtsgutachten der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Dr. Obst & Hotstegs veröffentlicht, laut dem das Bürgerbegehren zulässig ist. Das Gutachten weist die Behauptung zurück, dass tragende Argumente der Bürgerinitiative falsch sind. Das gilt vor allem für den Punkt Schwimmunterricht. Demnach haben die Erftstädter zu Recht Sorge, dass dass Grundschüler bei einer Schließung der Bäder nicht mehr ausreichend schwimmen können. Auch der Vorschlag des Bürgerbegehrens, wie man einen Weiterbetrieb finanzieren könnte, ist laut Gutachten ausreichend.
Der Rat hat das Bürgerbegehren trotz Beanstandung und Gutachten am 5. Oktober 2010 erneut für unzulässig erklärt. Bürgermeister Rips hatte daraufhin den Kreis als Aufsichtsbehörde eingeschaltet. Der Rhein-Erft-Kreis teilte am 15. Dezember 2010 mit, dass er die Auffassung der Ratsmehrheit bzgl. der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens teilt.
Kontakt: Karl-Heinz Dirheimer
Bürgerbegehren für Erhalt des Schülerlotsendienstes
Träger: Bürgerinitiative
Status: Bürgerentscheid ungültig
Aktuelles/Ergebnis: Der Erftstädter Rat hatte am 26. September 2006 mit den Stimmen von CDU und FDP das Auslaufen des Schülerlotsendienstes in der Stadt beschlossen. Die beiden Fraktionen gaben Kostengründe für ihre Entscheidung an.
Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens wollten diesen Dienst am Leben erhalten. Der städtische Schülerlotsendienst habe sich in den letzten Jahrzehnten bewährt. Die Schulwege seien sicherer als in anderen Kommunen. Dies gehe aus dem jährlichen Unfallbericht der Kreispolizei hervor.
Die Elterinitiative sah alternative Sparmöglichkeiten bei der Beheizung von Schulen und Kindergärten. Durch eine Reduzierung der Raumtemperatur von freitags nachmittags bis sonntags sollten die Kosten für die Weiterführung des Schülerlotsendienstes gedeckt werden.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 11. November 2006 begonnen. Am 22. Dezember 2006 hatte die Elterninitiative 3.933 Unterschriften beim Bürgermeister eingereicht. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 27. März 2007 für zulässig erklärt, es aber inhaltlich abgelehnt.
Im Bürgerentscheid vom 3. - 16. Juni 2007 wurde das Bürgerbegehren durch die Abstimmungshürde zu Fall gebracht. Das Begehren erhielt zwar eine Mehrheit, verfehlte aber die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. 56,8 Prozent der Abstimmenden votierten für den Erhalt der Schülerlotsen, die Abstimmungsbeteiligung lag bei 14,7 Prozent.
Kontakt: Dagmar Andres
Info: Informationen der Stadt Erftstadt zum Bürgerentscheid
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