Bürgerentscheid - Direkte Demokratie vor Ort
Dinslaken
Ratsbürgerentscheid über Einkaufszentrum
Träger: Rat der Stadt Dinslaken
Status: Ratsbürgerentscheid ungültig
Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Dinslaken hatte am 12. Juni 2007 mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen, die Innenstadt durch ein Einkaufszentrum attraktiver machen zu wollen, um mit Städten wie Duisburg und Oberhausen konkurrenzfähig zu bleiben. Hierzu soll der Hans-Böckler-Platz bebaut werden.
Auf Initiative der Wählervereinigung UBV hatten FDP, Grüne und die "Offensive D" hiergegen ein Bürgerbegehren gestartet. Sie kritisierten, dass ein Hertie-Kaufhaus das Projekt von der City trenne und die Anbindung nur gelingen könne, wenn Hertie beim zweiten Bauabschnitt mitmache. Dies aber sei offen. Ursprünglich sollte Hertie mit einem Neubau in das Einkaufszentrum integriert und der Baukörper bis auf den Neutorplatz verlängert werden. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens befürchten deshalb die Entstehung einer "abgeschnittenen Insel".
Der Rat hatte das Bürgerbegehren am 18. September 2007 für unzulässig erklärt. Begründung u.a.: das Bürgerbegehren greife in Bauleitplanungsfragen ein, die in NRW vom direkten Zugriff der Bürger per Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ausgeschlossen sind.
SPD und CDU hatten sich aber Mitte August 2007 darauf geeinigt, dass ein Ratsbürgerentscheid durchgeführt wird. Diese am 2. Dezember 2007 durchgeführte Abstimmung war ungültig. Zwar sprachen sich 64,3 Prozent der Abstimmenden gegen den geplanten Bau eines Einkaufszentrums in der Stadt aus, jedoch erreichte die Nein-Seite nicht die vom Rat geforderte Mindestunterstützung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Gemeindevertreter hatten diese Quorum als zu erreichende Hürde für die Akzeptanz des Abstimmungsergebnisses durch den Rat gesetzt. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 17,9 Prozent.
Nach der Ratssitzung am 17. Juni 2008 erfolgt die Bekanntmachung der Ausschreibung der Platzbebauung im EU-Amtsblatt. Bis Mitte August können Bieter ihre Anträge einreichen, nach dem Zeitplan der Stadtverwaltung soll der Stadtrat dann im September beschließen, mit welchen Bietern verhandelt wird.
Info: Stadt Dinslaken
Bürgerbegehren gegen Einkaufszentrum
Träger: FDP, Grüne, UBV, Offensive D
Status: Bürgerbegehren unzulässig
Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Dinslaken hatte am 12. Juni 2007 mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen, die Innenstadt durch ein Einkaufszentrum attraktiver machen zu wollen, um mit Städten wie Duisburg und Oberhausen konkurrenzfähig zu bleiben. Hierzu soll der Hans-Böckler-Platz bebaut werden.
Auf Initiative der Wählervereinigung UBV hatten FDP, Grüne und die "Offensive D" hiergegen ein Bürgerbegehren gestartet. Sie kritisieren, dass ein Hertie-Kaufhaus das Projekt von der City trenne und die Anbindung nur gelingen könne, wenn Hertie beim zweiten Bauabschnitt mitmache. Dies aber sei offen. Ursprünglich sollte Hertie mit einem Neubau in das Einkaufszentrum integriert und der Baukörper bis auf den Neutorplatz verlängert werden. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens befürchten deshalb die Entstehung einer "abgeschnittenen Insel".
Die Unterschriftensammlung hatte am 20. Juni 2007 begonnen. Am 10. August 2007 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens 6.040 Unterschriften an Bürgermeisterin Sabine Weiss übergeben.
Am 3. September 2007 teilte die Stadtverwaltung mit, dass sie das Bürgerbegehren für unzulässig hält. Begründung: Dem Bürgerbegehren fehle eine Begründung, wie sie das Gesetz verlange. Es bevorzuge durch die Fragestellung eine "vorrangige Umgestaltung/Neubebauung der Bereiche Am Neutor, Neutorplatz und Bahnstraße vor allen anderen Projekten der Innenstadtentwicklung".
Aus der Begründung erführen die Bürger nicht, welche anderen Projekte bei der Innenstadtentwicklung anstehen. Die vom Rat formulierten Ziele würden ebenso wenig genannt wie die Entscheidung, welche davon Priorität genießen. Auch gehe aus der Fragestellung nicht klar hervor, welche Planziele die Initiatoren des Bürgerbegehrens verfolgen. Für die Bürger sei nicht erkennbar, welche Konsequenzen ihre Ja- oder Nein-Stimme konkret habe. Als allgemeines Ziel werde die Ansiedlung neuer Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von 6.000 Quadratmeter genannt sowie eine verbesserte Verkehrsinfrastruktur. Tatsächlich, so heißt es in der Verwaltungsvorlage, "soll jedoch die Bebauung des Hans-Böckler-Platzes mit dem ersten Bauabschnitt verhindert werden".
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten mit CDU und SPD eine Einigung über einen vom Stadtrat anzusetzenden Ratsbürgerentscheid zu erzielen versucht. SPD und CDU hatten sich Mitte August 2007 darauf geeinigt, dass ein solcher Bürgerentscheid durchgeführt wird.
Der Stadtrat hat das Bürgerbegehren am 18. September 2007 für unzulässig erklärt, über den Bau des Einkaufszentrums aber einen Ratsbürgerentscheid angesetzt. Einen Widerspruch gegen die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens hat der Rat am 27. November 2007 mehrheitlich zurück gewiesen.
Der am 2. Dezember 2007 durchgeführte Ratsbürgerentscheid war ungültig. Zwar sprachen sich 64,3 Prozent der Abstimmenden gegen den geplanten Bau eines Einkaufszentrums in der Stadt aus, jedoch erreichte die Nein-Seite nicht die vom Rat geforderte Mindestunterstützung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Gemeindevertreter hatten diese Quorum als zu erreichende Hürde für die Akzeptanz des Abstimmungsergebnisses durch den Rat gesetzt. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 17,9 Prozent.
Nach der Ratssitzung am 17. Juni 2008 erfolgt die Bekanntmachung der Ausschreibung der Platzbebauung im EU-Amtsblatt. Bis Mitte August können Bieter ihre Anträge einreichen, nach dem Zeitplan der Stadtverwaltung soll der Stadtrat dann im September beschließen, mit welchen Bietern verhandelt wird.
Info: UBV Dinslaken
Bürgerbegehren gegen Freibad-Schließung
Träger: Bürgerinitiative
Status: Bürgerbegehren unzulässig
Aktuelles/Ergebnis: Das Bürgerbegehren wollte die Schließung des Freibades Volkspark verhindern.
Am 16. Mai 2006 haben die Initiatoren rund 5.500 Unterschriften eingereicht, die Mindesthürde lag bei rund 3.300 Unterschriften. 4.477 Unterschriften waren gültig.
Am 19. Juni 2006 hat der Rat das Bürgerbegehren einstimmig wegen Formfehlern auf der Unterschriftenliste für unzulässig erklärt.
Kontakt: Uwe Friebe
Aktuelles

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