
Im September 2007 hat der Landtag die Stichwahl bei der Wahl zum Bürgermeisteramt abgeschafft. Hatte bisher im ersten Wahlgang kein Bewerber die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht, kam es zwischen den beiden in diesem Wahlgang erfolgreichsten Kandidaten zum Stichentscheid.
Jetzt gilt der Kandidat mit den meisten Stimmen als gewählt, auch wenn dieser nicht die Mehrheit der Wähler hinter sich hat. Dies kann dazu führen, dass Bürgermeister mit nur noch 25 oder 30 Prozent der Wählerstimmen eine Kommune regieren.
Dabei kann man mit einem demokratischeren Wahlsystem in nur einem Wahlgang die tatsächlichen Favoriten der Wähler besser ermitteln.
Bei der Zustimmungswahl haben die Wähler die Möglichkeit, für beliebig viele Kandidaten zu stimmen. Es kann nicht nur der in der Gunst der einzelnen Wähler vorne liegende Kandidat gewählt werden, sondern wählbar sind alle Kandidaten, die akzeptabel erscheinen. Gewählt ist der Kandidat mit den meisten Stimmen.
Die Vorteile der Zustimmungswahl liegen auf der Hand:
Die Experten der Internetplattform wahlrecht.de haben die Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen in NRW im Jahr 2004 recherchiert und dargestellt, wie die Wahlen ohne Stichwahl ausgegangen wäre. Mehr Informationen dazu finden Sie hier

Wilko Zicht
"Die ersatzlose Abschaffung der Stichwahl verringert die Kandidatenauswahl, provoziert taktische Stimmabgaben und führt zu Wahlsiegern, die mehrheitlich abgelehnt werden. Die Zustimmungswahl ist eine Möglichkeit, diese Nachteile weitgehend zu vermeiden und trotzdem auf die aufwendige und teure Stichwahl verzichten zu können."
Wilko Zicht, Wahlrechtsexperte
Die Positionen der nordrhein-westfälischen Parteien zum Thema Wahlrecht finden Sie hier
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