Bornheim
Bürgerbegehren gegen Verkauf der Freibadwiese
Träger: Bürgerinitiative "Rettet unsere Freibadwiese"
Status: Bürgerentscheid ungültig
Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bornheim hatte am 8. Juli 2010 mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen den Bürgermeister beauftragt, den Verkauf von zwei Dritteln der Freibadwiese mit ihren rund 18.000 Quadratmetern Liegefläche einzuleiten und einen Investor zu suchen, der die privatwirtschaftliche Vermarktung einer noch nicht näher vorgestellten Wohn- und/oder Gewerbebebauung einleiten soll. Durch den Verkauf des Grundstücks erhofft sich die Stadt Einnahmen von rund 1,5 Millionen Euro.
Der jährliche Zuschussbedarf des Hallenfreizeitbades durch die Stadt liege derzeit bei 1,1 Millionen Euro. Verrechnet auf die durchschnittliche Besucherzahl von 200.000 Schwimmgästen pro Jahr müsse die Stadt somit 5,70 Euro pro Besucher aus ihren Mitteln aufbringen. Problematisch sei vor allem, dass die Freibadwiese nur vier Monate im Jahr genutzt werde. Pflege, Unterhaltung und Überwachung seien aber ganzjährig nötig. Die Besucherzahlen stiegen in der Freibadsaison je nach Wetterlage gegenüber dem reinen Hallenbadbetrieb nur um 12 bis 17 Prozent an. Diese Auslastung rechtfertigt in keiner Weise eine Gesamtliegefläche von 18.000 Quadratmetern.
Die Bürgerinitiative "Rettet unsere Freibadwiese" wendete sich gegen diese Pläne. Auch nach einem Verkauf der Freibadwiese werde der städtische Haushalt nicht dauerhaft entschuldet, hatte sie argumentiert. Vielmehr werde städtisches Grundvermögen veräußert, das derzeit der Erholung, der sportlichen Betätigung und der Freiraumgestaltung diene. Mit Blick auf die wirtschaftliche Situation des Hallenfreizeitbades sei es geboten, sowohl die Freiflächenqualität der Einrichtung nicht einzuschränken, als auch bauliche Möglichkeiten der Attraktivierung für das Bad selbst offen zu halten.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 23. Juli 2010 begonnen. Am 7. Oktober 2010 hatten die Initiatoren hierfür 4.685 Unterschriften an die Stadt übergeben. Der Rat hat das Bürgerbegehren am 9. Dezember 2010 für zulässig erklärt und es am 24. Februar 2011 inhaltlich abgelehnt.
Der Bürgerentscheid am 22. Mai 2011 war ungültig. Zwar votierten 62,3 Prozent der Abstimmenden für das Bürgerbegehren, jedoch wurde die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten für das Begehren nicht erreicht. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 16,4 Prozent.
Info:
Bürgerinitiative "Rettet unsere Freibadwiese"
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