Bürgerentscheid - Direkte Demokratie vor Ort
Bonn
Bürgerbegehren gegen Busbahnhof-Umbau
Träger: Bürgerinitiative
Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht
Aktuelles/Ergebnis: Der Bonner Stadtrat diskutierte 2009, den zentralen Busbahnhof (ZOB) der Stadt zu „optimieren“. Diskutiert wird, die Wesselstraße quer durch die Fläche des bisherigen ZOB bis zur Südunterführung zu verlängern: Zum Kaiserplatz hin soll Bebauung erfolgen; zur Überbauung-Süd hin soll ein sogenannter „optimierter“ ZOB angelegt werden. Haltestellen sollen u.a. auf der Maximilianstraße eingerichtet werden, aber auch auf der gegenüberliegenden Seite der Straße "Am Hauptbahnhof", vor Gleis 1.
Eine Bürgerinitiative kritisierte, dass dieser so umgebaute Busbahnhof an drei Seiten von Bauten umschlossen wäre. Vom Kaiserplatz her gäbe es dann kein belebendes Grün und keinen belebenden Luftzug mehr. Diskutiert werde sogar eine teilweise Überbauung des ZOB, d.h. eine Bebauung auf Stelzen entlang der Straße „Am Hauptbahnhof“. Damit werde der Busbahnhof an allen vier Seiten von Gebäuden umstellt. Bis zu 100.000 Fahrgäste am Tag müssten - „eingeschlossen in eine Hinterhofatmosphäre“ - auf ihre Busse warten.
Auch die Funktionalität des ZOB sei dann dauerhaft beeinträchtigt: Eine Taktverdichtung für stark befahrene Buslinien sei damit kaum noch möglich, die Einrichtung neuer Haltestellen bei steigendem Bedarf ausgeschlossen. Ein Zentraler Omnibus-Bahnhof müsse jedoch aus Gründen des Umweltschutzes und mit Blick auf die zukünftige Generation erweiterungsfähig sein.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte im Juli 2009 begonnen. Das Begehren wurde jedoch nicht eingereicht.
Info: Bürgerbegehren Busbahnhof
Bürgerbegehren gegen Verkauf der Bad Godesberger Redoute
Träger: Bürgerinitiative "Rettet das Rathaus und die Redoute"
Status: Bürgerbegehren unzulässig
Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bonn hat am 17. April 2008 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP beschlossen, die Redoute im Stadtteil Bad Godesberg zu verkaufen und die kurfürstliche Häuserzeile "europaweit als hochwertiges Wellness-Hotel" auszuschreiben. Eine Folge wäre die Ausquartierung des Rathauses aus dem Gebäude. Die Stadt erwartet einen Verkaufserlös von 8,65 Millionen Euro.
Die Ratsmehrheit will mit dem Beschluss das Gebäude, das zur Zeit "unter Wert" genutzt werde, in ihren eigentlichen Zustand versetzen. In der Diskussion über diese Denkmäler gehe es gerade um deren Erhalt und Aufwertung statt Abwertung. Von einem Wellness-Hotel erwarte man Impulse insbesondere für den Godesberger Mittelstand.
Gegner des Verkaufs befürchten, dass der Charakter der historischen Häuserzeile durch die Privatisierung zerstört wird. Wenn die Immobilien erst einmal verkauft seien, habe die Stadt keinen Einfluss mehr auf ihren Erhalt. Alternative Ideen seien nicht hinreichend geprüft worden. Ein Verkauf von Rathaus und Redoute sei nicht wirtschaftlich und habe auch keine positiven Auswirkungen auf Bad Godesberg.
Die Redoute ist ein Ballhaus aus kurfürstlicher Zeit, das bis heute für Veranstaltungen genutzt wird. Zum architektonischen Ensemble der Redoute gehören das "Haus an der Redoute" und die kurfürstlichen Logierhäuser entlang der Kurfürstenallee.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 1. Mai 2008 begonnen.
Am 24. Oktober 2008 wurde bekannt, dass bis zum Ablauf der Bieterfrist kein einziges Angebot zum Kauf der Redoute bei der Stadt Bonn eingegangen war. Der Rat hat das Bieterverfahren deshalb am 17. Januar 2009 beendet. Das Ziel, die bisherige, "der Gebäudesubstanz nicht angemessene Nutzung" der Gebäude Kurfürstenallee 2 und 3 und die Nutzung der Redoute zum Nutzen Bad Godesbergs und seiner Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, soll aber weiter verfolgt werden.
Am 23. Januar 2009 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens 9.332 gültige Unterschriften an die Stadt übergeben.
Ein von der Stadt beauftragter externer Gutachter kommt zu dem Schluss, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. Es handele sich nicht um ein initiierendes, sondern um ein "kassatorisches" Bürgerbegehren.
Maßgeblich für diese Einschätzung sei die mit klaren Stadtrats-Beschlüssen unterlegte Absicht der Verwaltung und der Politik, die Häuserzeile an der Kurfürstenallee verkaufen zu wollen. Die europaweite Ausschreibung, mit der ein Investor gefunden werden sollte, der die Häuser saniert und zu einem hochklassigen Wellness-Hotel umbauen sollte, sei konkret genug - mit dem klaren Ziel, zu welchen Konditionen die Gebäude verkauft werden sollen. Insgesamt sollten die fast 15 000 Quadratmeter großen Grundstücke samt Gebäuden mindestens 8,65 Millionen Euro bringen. Somit handele es sich bei dem Bürgerbegehren klar um ein "kassatorisches".
Damit ist es nach Auffassung des Gutachters unzulässig, da die Bürgerinitiative für diesen Fall eine dreimonatige Frist zum Sammeln ihrer Unterschriften hätte einhalten müssen. Diese sei am 17. Juli 2008 abgelaufen.
Zudem fehle dem Bürgerbegehren ein plausibler Vorschlag, wie die Stadt Bonn und damit auch die Unterzeichner im Falle eines Nicht-Verkaufs der Rathausmeile die daraus entstehenden Kosten decken wollen.
Die Initiative gehe davon aus, dass der Stadt in diesem Fall keine Kosten entstünden. Die Stadt Bonn hingegen hatte errechnet, dass die dringend anstehende Sanierung der Gebäude in den nächsten zehn Jahren mindestens sieben Millionen Euro kosten werde. Der völlige Verzicht auf diese Angaben führe zu einer Verfälschung des Bürgerwillens.
Auch der hilfsweise vorgebrachte Vorschlag der Bürgerinitiative, mögliche Kosten durch eine Erhöhung der kommunalen Vergnügungssteuer und durch Kürzungen im städtischen Haushalt zu finanzieren, reicht nach Ansicht des Gutachters weder von der Höhe noch inhaltlich aus.
Der Stadtrat hatte sich der Verwaltungsmeinung am 7. Mai 2009 angeschlossen und das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Am 25. Juni 2009 hatten die Initiatoren beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen den Unzulässigkeitsbeschluss eingereicht. Das Verfahren wurde am 2. Juni 2010 eingestellt, nachdem der Rat im Februar 2010 beschlossen hatte, an der Ausschreibung der Grundstücke an der Kurfürstenallee in Bonn-Bad Godesberg nicht länger festzuhalten und diese förmlich aufzuheben. Das Gericht führte daher aus: "Das Bürgerbegehren kann nun eines seiner Ziele, die Ausschreibung aufzuheben nicht mehr erreichen." Das Ziel sei nämlich bereits erreicht. Daher käme es auf eine Entscheidung in der Sache der Zulässigkeit nun nicht mehr an.
Info: Bürgerinitiative "Rettet das Rathaus und die Redoute"
Bürgerbegehren gegen Umbau des Metropol-Kinos
Träger: Verein "Pro Metropol"
Status: Bürgerbegehren unzulässig
Aktuelles/Ergebnis: Die Eigentümer des unter Denkmalschutz stehenden Bonner Kinos "Metropol" planen den Umbau des Lichtspieltheaters in eine Buchhandlung. SPD und CDU im Bonner Rat befürworten den Umbau. Die baulichen Eingriffe sollen im Einklang mit den denkmalrechtlichen Erfordernissen stehen. Das Metropol würde aber aus der Denkmalliste gestrichen.
Der Verein "Pro Metropol" plädiert hingegen für den unveränderten Erhalt des Baudenkmals.
Das Metropol dokumentiere als eines der letzten Kino in Deutschland den Typus des Lichtspieltheaters, das baulich den Erfordernissen des Stummfilms habe entsprechen müssen, so der Verein. Es trage die Tradition der Theaterarchitektur mit festlichem Zugang über Eingangshalle, Foyers und Treppenaufgängen sowie Rängen und Bühnenrahmen weiter. Bonn besitze damit ein wertvolles Zeugnis der Geschichte.
Der Bonner Stadtrat wollte ursprünglich am 30. August 2007 über den Umbau entscheiden, jedoch wurde die Abstimmung vertagt. Die Bezirksregierung Köln hatte kurz zuvor sämtliche Umbau-Pläne im Sinne einer Einzelhandelsnutzung als abschlägig beschieden. Es müsse erst sehr intensiv geprüft werden was rechtssicher genehmigungsfähig ist, hieß es in einer Presseerklärung von SPD und CDU im Rat.
Am 29. August 2007 begutachteten Richter des Verwaltungsgerichts Köln, ob das Metropol nach schon vorgenommenen Umbauten überhaupt noch als Denkmal anzusehen ist. Am 12. Oktober 2007 urteilten die Richter, dass der Denkmalschutz des Kinos trotz baulicher Veränderungen nicht erloschen sei. Sie wiesen die Klage der Eigentümer auf Löschung des Gebäudes aus der Denkmalliste ab und ließ eine Berufung nicht zu. Bereits beim Ortstermin hatten sie den Kino-Eigentümern einen Verkauf nahe gelegt.
In einem im April 2008 vorgelegten Gutachten kommt der Berliner Sachverständige Bernhard Bischoff zu dem Ergebnis, dass ein Betrieb des Metropol als Kino oder Kulturstätte bei einer erforderlichen Jahresmiete von 400 000 Euro für den denkmalgeschützten Bereich "wirtschaftlich nicht darstellbar" sei. Den Eigentümern sei ein solcher Betrieb demnach nicht zuzumuten, sagt Vanja Schneider, Geschäftsführer der Metropol Immobilien- und Management GmbH & Co. KG, der das Gebäude gehört.
Schneider schlägt in einem Konzept vor, das ehemalige Kino zwar als Buchhandlung zu nutzen, dabei aber "wesentliche Elemente der Kinoarchitektur" zu erhalten. So könnten sich künftige Kunden etwa zum Schmökern in die Kinosessel setzen. Auf diese Weise könne das Metropol zu einem "Highlight" der Innenstadt werden, das den Einzelhandel und damit die Wirtschaftskraft der Stadt aufwerte.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren gegen den Umbau hat am 2. September 2007 begonnen. Am 6. Mai 2008 haben die Initiatoren rund 14.180 gültige Unterschriften für das Begehren an die Stadt übergeben.
Der Stadtrat wird sich nach der Sommerpause erneut mit der Zukunft des Kinos befassen. Nach Auffassung von zwei von der Stadtverwaltung mit der Prüfung des Bürgerebgehrens beauftragten Juristen ist das Begehren nicht zulässig.
Bei der Entscheidung über den Antrag der Eigentümer des Metropols auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis handele es sich nicht um eine "gemeindliche Angelegenheit", sondern um eine staatliche Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr (Schutz des Denkmals). Da der Rat aber nicht allein entscheide, sondern weitere Behörden an diesem Verfahren beteiligt seien, könne der Bürgerentscheid auch nicht "an Stelle des Rates" eine alleinige und eigenverantwortliche Abschlussentscheidung treffen.
Laut Gemeindeordnung muss das Begehren eine Frage enthalten, die für den zur Unterschrift aufgerufenen Bürger eindeutig mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten ist. Durch den Abstimmungstext des Bürgerbegehrens würden dem Rat jedoch lediglich Vorgaben für eine noch zu treffende Entscheidung gemacht. Dies ist nach den Feststellungen der Gutachter unzulässig.
Das Bürgerbegehren verfolge außerdem ein gesetzwidriges Ziel. Der Eigentümer eines Denkmals habe einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstünden. Es handele sich dabei um eine gebundene Entscheidung, die sich aus dem verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums ergibt und der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliege. Die Bürgerinitiative habe nicht ausreichend belegt, wie die Kosten für die Erhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes gedeckt werden könnten.
Der Rat dürfe daher keine denkmal-schutzrechtliche Erlaubnis versagen, wenn die Voraussetzungen für eine Genehmigung vorlägen. Daraus folgern die Gutachter, dass es aus den gleichen Gründen auch der Bürgerschaft versagt sein muss, eine andere als die vom Gesetz vorgeschriebene Entscheidung zu treffen. Ein Bürgerbegehren, das ein solches Ziel verfolge, ist - so die Gutachter - daher unzulässig.
Die Stadtverwaltung empfahl dem Rat nichtsdestotrotz, die Umbaupläne des Metropol-Eigentümers abzulehnen. In einer Beschlussvorlage macht die Verwaltung denkmalschutzrechtliche Gründe geltend.
Ihre Entscheidung begründet die Verwaltung damit, dass die Eigentümerin nicht nachgewiesen habe, dass es ihr weder tatsächlich und finanziell möglich sei, eine andere denkmalverträglichere Nutzung im Metropol zu realisieren, noch das Denkmal zu veräußern. Nach den rechtlichen Hinweisen der Bezirksregierung als Obere Denkmalbehörde und des VG Köln Ende August des letzten Jahres seien der Stadtverwaltung enge Grenzen in der juristischen Beurteilung des Vorganges gezogen worden.
Bei einem Ortstermin am 18. Juni 2008 äußerte sich ein Berichterstatter des Senats des Oberverwaltungsgerichts dahingehend, dass "damit zu rechnen ist, dass so entschieden wird, dass das Metropol kein Baudenkmal ist." Die Eingriffe in die Bausubstanz des Gebäudes seien zu schwerwiegend, um noch von einem Denkmal sprechen zu können. Lediglich die Fassade verfüge noch über Denkmaleigenschaften und sei deshalb weiterhin schutzwürdig.
Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster am 26. August 2008 urteilten die Richter, dass das Lichtspieltheater am Bonner Markt - mit Ausnahme der Fassade - aus der Denkmalliste gelöscht werden muss. Das Metropol sei genau genommen schon seit 1987 kein Denkmal mehr. Kurz nach der rechtskräftigen Unterschutzstellung seien nämlich wesentliche Teile der Originalbausubstanz entfernt und rekonstruiert worden. Eine Revision gegen dieses Urteil hat das Gericht nicht zugelassen. Hiergegen hatten die Stadt Bonn und der Landschaftsverband Rheinland am 17. September 2008 eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden am 14. Juli 2009 als "unbegründet" zurückgewiesen. Das Metropol soll nach den Plänen der Inhaber nun zur Buchhandlung umgebaut werden.
Der Bonner Rat hat das Bürgerbegehren am 24. September 2009 für unzulässig erklärt. Denkmalschutz sei keine gemeindliche Angelegenheit, sondern eine staatliche Pflichtaufgabe. Daher habe der Rat keine Entscheidungskompetenz, und deshalb könnten die Bürger auch keine Entscheidung anstelle des Rates treffen, hieß es zur Begründung.
Bürgerbegehren "Pro Panoramapark"
Träger: Verein "Bürger-Pro-Panoramapark"
Status: Bürgerbegehren unzulässig
Aktuelles/Ergebnis: Die Bürgerinitiative "Pro-Panoramapark" setzte sich dafür ein, dass ein rund 11.000 Quadratmeter großes städtisches Areal am Bad Godesberger Rheinufer nicht an private Investoren verkauft wird. Es wurde befürchtet, das parkähnliche Grundstück, auf dem sich ein wertvoller Baumbestand und ein ehemaliges Gründerzeit-Hotel befindet, könne für Bauzwecke genutzt werden.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 30. August 2004 begonnen. Am 6. Dezember 2004 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens 4.935 Unterschriften für das Begehren bei der Stadt eingereicht. Der Rat der Stadt hat das Bürgerbegehren im Juli 2005 für unzulässig erklärt. Die Bürgerinitiative hatte hiergegen Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.
Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat am 2. März 2007 die Klage der Initiatoren des im Stadtbezirk Bad Godesberg durchgeführten Bürgerbegehrens "Pro Panoramapark" abgewiesen. Damit ist die Rechtsauffassung der Stadt erneut in vollem Umfang bestätigt worden. Auch für die Richter handelt es sich bei dem Bürgerbegehren "Pro Panoramapark - den Charakter des Bad Godesberger Rheinufers wahren" um eine gesamtstädtische und nicht um eine stadtbezirkliche Angelegenheit. Denn Gegenstand des Bürgerbegehrens war der anstehende Verkauf städtischer Grundstücksparzellen, die der Bauherr für sein Vorhaben benötigt. Der Verkauf städtischer Grundstücke ist nach der Beurteilung des Gerichts von gesamtstädtischer Bedeutung. Dem Bürgerbegehren fehle es daher bereits an der für ein gesamtstädtisches Bürgerbegehren erforderlichen Stimmenzahl.
Info: Bürgerbegehren Pro Panoramapark
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